Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz
e) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
f) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
h) Zusicherung, dass entsprechende Strukturen und Rahmenbedingungen zur Durchführung der Evaluation des ESF Plus-Programms gegeben sind
i) Nachweis von Kenntnissen und Erfahrungen zu wissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik
j) Nachweis von Kenntnissen und Erfahrungen aus dem Bereich der Integrationspolitik bzw. dem Integrationskurssystem
k) Nachweis von Kenntnissen und Erfahrungen zu Evaluationsvorhaben und entsprechenden Methoden und Anforderungen
l) Nachweis von Erfahrungen im Bereich wissenschaftlicher Untersuchungen von Bundesvorhaben, wie Bundesprogrammen und Modellprojekten