Auftragsbekanntmachung (2024-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FFW - Beschaffung TSF-W
Reference number: SG I/6 2024-015
Kurze Beschreibung:
“Für die Freiwillige Feuerwehr Rothenburg ob der Tauber wird ein Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) benötigt.”
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 244 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung umfasst 3 Lose: LOS 1) Fahrgestell für ein TSF-W und feuerwehrtechnischer Aufbau für ein TSF-W LOS 2) feuerwehrtechnische Beladung für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung umfasst 3 Lose: LOS 1) Fahrgestell für ein TSF-W und feuerwehrtechnischer Aufbau für ein TSF-W LOS 2) feuerwehrtechnische Beladung für ein TSF-W LOS 3) Atemschutz-Ausrüstung
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Zusätzliche Informationen:
“Bieterfragen sind zulässig bis 16.07.2024, 12.00 Uhr.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Freiwillige Feuerwehr Schweinsdorfer Straße 35 91541 Rothenburg ob der Tauber”
Ort der Leistung: Ansbach, Landkreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität, technische Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fertigungsqualität, Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst, Ersatzteilversorgung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-25 09:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Rothenburg ob der Tauber -Zentrale Vergabestelle- Marktplatz 1 91541 Rothenburg ob der Tauber
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch. Es sind keine Personen zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister wird vorausgesetzt.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die ausführlichen Bedingungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YARHX98” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:09811531277
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg.mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). 4. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 121-371011 (2024-06-20)