Förderanlagenarbeiten nach DIN 18 385 Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer rollstuhlgerechten Personenaufzugsanlage nach EN 81-70 Auslegung für 13 Personen Tragfähigkeit 1000 kg Fahrgeschwindigkeit 1 m/sec. Haltestellen 5, Durchlader, Antrieb Seilaufzug ohne Maschinenraum, Notrufeinrichtung Der Personenaufzug mit fünf innenliegenden Haltepunkten ist in einem bauseits entsprechend eingerichtetem Schacht vom Erweiterungsbau zu errichten. Terminplan: Werk- und Montageplanung nach Auftragserteilung bis Mai 2025 Rohbau Fertigstellung Schacht Februar 2025 Rohmontage Juli 2025 Endmontage Dezember 2025 bis Januar 2026
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Förderanlage nach DIN 18 385
Referenznummer: 4_2024
Kurze Beschreibung:
Förderanlagenarbeiten nach DIN 18 385
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer rollstuhlgerechten Personenaufzugsanlage nach EN 81-70
Auslegung für 13 Personen
Tragfähigkeit 1000 kg
Fahrgeschwindigkeit 1 m/sec.
Haltestellen 5, Durchlader,
Antrieb Seilaufzug ohne Maschinenraum,
Notrufeinrichtung
Der Personenaufzug mit fünf innenliegenden Haltepunkten
ist in einem bauseits entsprechend eingerichtetem
Schacht vom Erweiterungsbau zu errichten.
Terminplan:
Werk- und Montageplanung nach Auftragserteilung bis Mai 2025
Rohbau Fertigstellung Schacht Februar 2025
Rohmontage Juli 2025
Endmontage Dezember 2025 bis Januar 2026
Förderanlagenarbeiten nach DIN 18 385
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer rollstuhlgerechten Personenaufzugsanlage nach EN 81-70
Auslegung für 13 Personen
Tragfähigkeit 1000 kg
Fahrgeschwindigkeit 1 m/sec.
Haltestellen 5, Durchlader,
Antrieb Seilaufzug ohne Maschinenraum,
Notrufeinrichtung
Der Personenaufzug mit fünf innenliegenden Haltepunkten
ist in einem bauseits entsprechend eingerichtetem
Schacht vom Erweiterungsbau zu errichten.
Terminplan:
Werk- und Montageplanung nach Auftragserteilung bis Mai 2025
Rohbau Fertigstellung Schacht Februar 2025
Rohmontage Juli 2025
Endmontage Dezember 2025 bis Januar 2026
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 136 200 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 4_2024
Beschreibung der Beschaffung:
Förderanlagen nach DIN 18 385
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer rollstuhlgerechten Personenaufzugsanlage nach EN 81-70
Auslegung für 13 Personen
Tragfähigkeit 1000 kg
Fahrgeschwindigkeit 1 m/sec.
Haltestellen 5, Durchlader,
Antrieb Seilaufzug ohne Maschinenraum,
Notrufeinrichtung
Der Personenaufzug mit fünf innenliegenden Haltepunkten
ist in einem bauseits entsprechend eingerichtetem
Schacht vom Erweiterungsbau zu errichten.
Terminplan:
Werk- und Montageplanung nach Auftragserteilung bis Mai 2024.
Rohbau Fertigstellung Schacht Februar 2025
Rohmontage Juli 2025
Endmontage Dezember 2025 bis Januar 2026
Förderanlagen nach DIN 18 385
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer rollstuhlgerechten Personenaufzugsanlage nach EN 81-70
Auslegung für 13 Personen
Tragfähigkeit 1000 kg
Fahrgeschwindigkeit 1 m/sec.
Haltestellen 5, Durchlader,
Antrieb Seilaufzug ohne Maschinenraum,
Notrufeinrichtung
Der Personenaufzug mit fünf innenliegenden Haltepunkten
ist in einem bauseits entsprechend eingerichtetem
Schacht vom Erweiterungsbau zu errichten.
Terminplan:
Werk- und Montageplanung nach Auftragserteilung bis Mai 2024.
Rohbau Fertigstellung Schacht Februar 2025
Rohmontage Juli 2025
Endmontage Dezember 2025 bis Januar 2026
Zusätzliche Informationen:
Die Preise für die meisten Bauprodukte haben sich wieder stabilisiert, so dass die Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zum 30. Juni 2023 ausgelaufen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Stabilisierung sich in den nächsten Monaten verstetigen dürfte. Die Rückkehr zum Regelverfahren (Einheitspreisvertrag) ist daher auch bei diesem Ausschreibungsverfahren gerechtfertigt.
Die Preise für die meisten Bauprodukte haben sich wieder stabilisiert, so dass die Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zum 30. Juni 2023 ausgelaufen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Stabilisierung sich in den nächsten Monaten verstetigen dürfte. Die Rückkehr zum Regelverfahren (Einheitspreisvertrag) ist daher auch bei diesem Ausschreibungsverfahren gerechtfertigt.
Art des Vertrags: Bauleistung
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
Postanschrift: Carl-Zeiss-Straße 6
Postleitzahl: 37081
Stadt: Göttingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göttingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-23 📅
Datum des Endes: 2026-01-30 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Wartungsleistungen werden nach Maßgabe der Ergebnisse dieses Ausschreibungsverfahrens nach Ermessen des Auftraggebers spätestens mit Abnahme der Hauptleistung beauftragt.
ansonsten ausschließlich unter Einhaltung des § 132 GWB
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
wertungsrelevante Leistungspositionen Wartung Aufzug/Notruf/Aufzugschachtentrauchung:
Es besteht für den Auftragnehmer kein Rechtsanspruch auf den Abschluss
des Wartungsvertrages mit Berauftragung der Hauptleistung.
Die etwaige Beauftragung erfolgt separat, spätestens mit der Abnahme der ausgeschriebenen Hauptleistung.
wertungsrelevante Leistungspositionen Wartung Aufzug/Notruf/Aufzugschachtentrauchung:
Es besteht für den Auftragnehmer kein Rechtsanspruch auf den Abschluss
des Wartungsvertrages mit Berauftragung der Hauptleistung.
Die etwaige Beauftragung erfolgt separat, spätestens mit der Abnahme der ausgeschriebenen Hauptleistung.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Der Preis ist alleiniges Zuschlagskriterium. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Optionen betr. Wartung sind wertungsrelevant.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postanschrift: Carl-Zeiss-Str. 6
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-22 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-22 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-02-22 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-14 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Das Nachforderungs/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten. Bietende Unternehmen verpflichten sich insofern mit der Teilnahme an dem Vergabeverfahren gegenüber der Vergabestelle, das Nachrichtenpostfach im Bieterportal der E-Vergabe-Plattform für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem konkreten Vergabeverfahren ausnahmslos zu nutzen.
Das Nachforderungs/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten. Bietende Unternehmen verpflichten sich insofern mit der Teilnahme an dem Vergabeverfahren gegenüber der Vergabestelle, das Nachrichtenpostfach im Bieterportal der E-Vergabe-Plattform für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem konkreten Vergabeverfahren ausnahmslos zu nutzen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 6a Satz 1 Nr. 1 VOB/AEU abzugeben:
1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs-oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233)
1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236);
1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen:
1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.4.4) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher)
Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 6a Satz 1 Nr. 1 VOB/AEU abzugeben:
1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs-oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233)
1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236);
1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen:
1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.4.4) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher)
Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a Satz 1 Nr. 3 VOB/A_EU beizufügen: a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren
(§ 6a Satz 2 Nr. 1a) Satz 2 VOB/A_EU) Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch in diesem Fall einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die mehr als 5 Jahre zurückliegen. b) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
c) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann;
d) Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a Satz 1 Nr. 3 VOB/A_EU beizufügen: a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren
(§ 6a Satz 2 Nr. 1a) Satz 2 VOB/A_EU) Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch in diesem Fall einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die mehr als 5 Jahre zurückliegen. b) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
c) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann;
d) Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a Satz 1 Nr. 2 VOB/AEU abzugeben: a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich die Auftraggeberin vor, zu verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d Abs. 2 VOB/AEU).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Geforderte Mindeststandards:
Der Bieter hat folgende Angaben zu machen:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung): — mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden, — mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Der Nachweis ist spätestens vor Auftragserteilung durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen.
Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorliegt, kann der Nachweis vorläufig durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a Satz 1 Nr. 2 VOB/AEU abzugeben: a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich die Auftraggeberin vor, zu verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d Abs. 2 VOB/AEU).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Geforderte Mindeststandards:
Der Bieter hat folgende Angaben zu machen:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung): — mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden, — mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Der Nachweis ist spätestens vor Auftragserteilung durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen.
Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorliegt, kann der Nachweis vorläufig durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB bzw. soweit im Vergabeverfahren zutreffend die §§ 6, 16 EU- VOB/A
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabePlattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arribanet.de/fileadmin/downloaddaten/ meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html?q=erste+schritte.
Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient avasign;
Hilfe finden Sie unter: https://download.arribanet.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?ava_arbeitsschritteavasign.html.
2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16).
3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet.
5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Informationen/Nachforderungen/ Aufklärungen) erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Bietende Unternehmen verpflichten sich mit der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen zu nutzen; etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 14.02.2024 -12:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arribanet.de/fileadmin/ downloaddaten/meinauftrag.rib.de/ hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden unbeschadet des § 12a Abs.3 VOB/AEU grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form (z.B. elektronisch in Textform gem. § 126b BGB ausreichend) über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 16 Nr. 2 VOB/A_EU).
7) Die Abgabe mehrerer Hauptangebote bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
8) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabePlattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arribanet.de/fileadmin/downloaddaten/ meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html?q=erste+schritte.
Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient avasign;
Hilfe finden Sie unter: https://download.arribanet.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?ava_arbeitsschritteavasign.html.
2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16).
3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet.
5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Informationen/Nachforderungen/ Aufklärungen) erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Bietende Unternehmen verpflichten sich mit der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen zu nutzen; etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 14.02.2024 -12:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arribanet.de/fileadmin/ downloaddaten/meinauftrag.rib.de/ hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden unbeschadet des § 12a Abs.3 VOB/AEU grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form (z.B. elektronisch in Textform gem. § 126b BGB ausreichend) über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 16 Nr. 2 VOB/A_EU).
7) Die Abgabe mehrerer Hauptangebote bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
8) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 013-035755 (2024-01-16)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Förderanlagenarbeiten nach DIN 18 385
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer rollstuhlgerechten Personenaufzugsanlage nach EN 81-70
Auslegung für 13 Personen
Tragfähigkeit 1000 kg
Fahrgeschwindigkeit 1 m/sec.
Haltestellen 5, Durchlader,
Antrieb Seilaufzug ohne Maschinenraum,
Notrufeinrichtung
Der Personenaufzug mit fünf innenliegenden Haltepunkten
ist in einem bauseits entsprechend eingerichtetem
Schacht vom Erweiterungsbau zu errichten.
Terminplan:
Werk- und Montageplanung nach Auftragserteilung bis Mai 2024
Rohbau Fertigstellung Schacht Februar 2025
Rohmontage Juli 2025
Endmontage Dezember 2025 bis Januar 2026
Förderanlagenarbeiten nach DIN 18 385
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer rollstuhlgerechten Personenaufzugsanlage nach EN 81-70
Auslegung für 13 Personen
Tragfähigkeit 1000 kg
Fahrgeschwindigkeit 1 m/sec.
Haltestellen 5, Durchlader,
Antrieb Seilaufzug ohne Maschinenraum,
Notrufeinrichtung
Der Personenaufzug mit fünf innenliegenden Haltepunkten
ist in einem bauseits entsprechend eingerichtetem
Schacht vom Erweiterungsbau zu errichten.
Terminplan:
Werk- und Montageplanung nach Auftragserteilung bis Mai 2024
Rohbau Fertigstellung Schacht Februar 2025
Rohmontage Juli 2025
Endmontage Dezember 2025 bis Januar 2026
Geschätzter Wert ohne MwSt: 136 200 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Stadt Göttingen
Nationale Registrierungsnummer: 031590016016-0-80
Abteilung: 04.2_Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hiroshimaplatz
1-4
Postleitzahl: 37083
Postort: Göttingen
Region: Göttingen🏙️
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de📧
Telefon: +49 551400-2310📞
Fax: +49 551400-3201 📠
URL: https://www.goettingen.de/🌏
Federführendes Mitglied ✅ Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-25+01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
Änderung der Ursprungsbekanntmachung in Ziff 2.1 Verfahren:
Anstatt "Werk und Montageplanung nach Auftragserteilung bis Mai 2025"
muss es heißen:
Werk und Montageplanung nach Auftragserteilung bis Mai 2024.
Die Beschreibung in 5.1 Los: LOT0000 ist korrekt.
Änderung der Ursprungsbekanntmachung in Ziff 2.1 Verfahren:
Anstatt "Werk und Montageplanung nach Auftragserteilung bis Mai 2025"
muss es heißen:
Werk und Montageplanung nach Auftragserteilung bis Mai 2024.
Die Beschreibung in 5.1 Los: LOT0000 ist korrekt.
Andere zusätzliche Informationen
Korrektur des bekanntgegebenen Terminplans
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: da655b8f-83e5-47ff-a107-bcfa821947d3-01
Quelle: OJS 2024/S 019-054376 (2024-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Förderanlagenarbeiten nach DIN 18 385
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer rollstuhlgerechten Personenaufzugsanlage nach EN 81-70,
Auslegung für 13 Personen,
Tragfähigkeit 1000 kg,
Fahrgeschwindigkeit 1 m/sec.
Haltestellen 5, Durchlader,
Antrieb Seilaufzug ohne Maschinenraum,
Notrufeinrichtung,
Der Personenaufzug mit fünf innenliegenden Haltepunkten
ist in einem bauseits entsprechend eingerichtetem
Schacht vom Erweiterungsbau zu errichten.
Terminplan:
Werk- und Montageplanung bis Mai 2024.
Rohbau Fertigstellung Schacht Februar 2025.
Rohmontage Juli 2025.
Endmontage Dezember 2025 bis Januar 2026.
Förderanlagenarbeiten nach DIN 18 385
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer rollstuhlgerechten Personenaufzugsanlage nach EN 81-70,
Auslegung für 13 Personen,
Tragfähigkeit 1000 kg,
Fahrgeschwindigkeit 1 m/sec.
Haltestellen 5, Durchlader,
Antrieb Seilaufzug ohne Maschinenraum,
Notrufeinrichtung,
Der Personenaufzug mit fünf innenliegenden Haltepunkten
ist in einem bauseits entsprechend eingerichtetem
Schacht vom Erweiterungsbau zu errichten.
Terminplan:
Werk- und Montageplanung bis Mai 2024.
Rohbau Fertigstellung Schacht Februar 2025.
Rohmontage Juli 2025.
Endmontage Dezember 2025 bis Januar 2026.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 136 200 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 65914.10 EUR 💰
Beschreibung
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Postanschrift: Carl-Zeiss-Straße 6,
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-30 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Angebotssumme Hauptleistung #Wartungsleistungen durch separaten Dienstleistungsvertrag
(optional)
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅ Nachprüfungsverfahren
Anzahl der Beschwerdeführer: 1
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 4_2024
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-04-29 📅
Titel: Förderanlage nach DIN 18 385
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE136752020
Postanschrift: Werraweg 1
Postleitzahl: 34277
Postort: Fuldabrück-Bergshausen
Region: Kassel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hendrik.pluemecke@schindler.com📧
Telefon: 000📞
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert ✅
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 54376-2024
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
verwiesen. #(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. #(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht. #(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit #1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
#2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, #3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, #4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. #§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
verwiesen. #(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. #(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht. #(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit #1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
#2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, #3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, #4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. #§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 086-259235 (2024-04-30)