Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss in der Lage sein, die in Teilleistung 4 der Leistungsbeschreibung geforderten 50.000 Stunden Zugfahrt zu erreichen. Dieses Eignungskriterium ist anhand einer Versuchsplanung nachzuweisen, die insbesondere die dafür notwendigen – für den Bieter verfügbaren – Fahrzeuge enthält.
In Bezug auf die übrige technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien:
1. Bahnbetrieb, insbesondere die Schnittstelle Tf – Fdl
2. Grundkenntnisse Schienenfahrzeugtechnik im Hinblick auf zulassungsfreie Einbauten
3. Sensortechnik und problemorientierte Datenanalyse
4. Datenschutzrecht mit Schwerpunkt Beschäftigtendatenschutzrecht
5. Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen;
6. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten.
Die übrige technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z.B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (je 3 aussagekräftige und verfügbare Quellen) - beizufügen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
• Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten;
• Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
• Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium;
• Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z.B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.