Bei dem Bauvorhaben Albert-Schweitzer-Realschule in Bruchsal handelt es sich um eine Generalsanierung dieser Schule, welche in mehrere Bauabschnitte durchgeführt wird. Die Arbeiten für den Spezialtiefbau (Mikropfahlgründung) finden unter laufendem Betrieb der Schule von Mitte August 2024 bis voraussichtlich Dezember 2028 statt. Die Spezialtiefbauarbeiten sind deshalb auf alle Bauabschnitte anzubieten, dabei fallen folgende Massen an: - Mikropfahlgründung mit Kleinbohrverpresspfählen nach DIN EN 144199 aus Titan 52 /26 - ca. 235 Stück; - Liefern und einbauen von Kopfkonstruktion - ca. 235 Stück; - Liefern und Aufbereiten von Zementsuspension über 50 kg/m hinaus - ca. 247 kg; - Probebelastungen als Zugversuche - ca. 5 Stück; - Kampfmittelüberprüfung von Kleinbohrverpresspfähle (Kleinfläche) - ca. 10 Stück; - Baustelleneinrichtung für den jeweiligen Bauabschnitt - 4 Stück;
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalsanierung Albert-Schweitzer-Realschule und Pestalozzi-Förderschule in 76646 Bruchsal
Kurze Beschreibung:
Bei dem Bauvorhaben Albert-Schweitzer-Realschule in Bruchsal handelt es sich um eine Generalsanierung dieser Schule, welche in mehrere Bauabschnitte durchgeführt wird. Die Arbeiten für den Spezialtiefbau (Mikropfahlgründung) finden unter laufendem Betrieb der Schule von Mitte August 2024 bis voraussichtlich Dezember 2028 statt. Die Spezialtiefbauarbeiten sind deshalb auf alle Bauabschnitte anzubieten, dabei fallen folgende Massen an:
- Mikropfahlgründung mit Kleinbohrverpresspfählen nach DIN EN 144199 aus Titan 52 /26 - ca. 235 Stück;
- Liefern und einbauen von Kopfkonstruktion - ca. 235 Stück;
- Liefern und Aufbereiten von Zementsuspension über 50 kg/m hinaus - ca. 247 kg;
- Probebelastungen als Zugversuche - ca. 5 Stück;
- Kampfmittelüberprüfung von Kleinbohrverpresspfähle (Kleinfläche) - ca. 10 Stück;
- Baustelleneinrichtung für den jeweiligen Bauabschnitt - 4 Stück;
Bei dem Bauvorhaben Albert-Schweitzer-Realschule in Bruchsal handelt es sich um eine Generalsanierung dieser Schule, welche in mehrere Bauabschnitte durchgeführt wird. Die Arbeiten für den Spezialtiefbau (Mikropfahlgründung) finden unter laufendem Betrieb der Schule von Mitte August 2024 bis voraussichtlich Dezember 2028 statt. Die Spezialtiefbauarbeiten sind deshalb auf alle Bauabschnitte anzubieten, dabei fallen folgende Massen an:
- Mikropfahlgründung mit Kleinbohrverpresspfählen nach DIN EN 144199 aus Titan 52 /26 - ca. 235 Stück;
- Liefern und einbauen von Kopfkonstruktion - ca. 235 Stück;
- Liefern und Aufbereiten von Zementsuspension über 50 kg/m hinaus - ca. 247 kg;
- Probebelastungen als Zugversuche - ca. 5 Stück;
- Kampfmittelüberprüfung von Kleinbohrverpresspfähle (Kleinfläche) - ca. 10 Stück;
- Baustelleneinrichtung für den jeweiligen Bauabschnitt - 4 Stück;
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦 Beschreibung
Interne Kennung: 682.821/5/2
Titel: 0060 Spezialtiefbau - Albert-Schweitzer-Realschule - BA 0 - 3
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Bei dem Bauvorhaben Albert-Schweitzer-Realschule in Bruchsal handelt es sich um eine Generalsanierung dieser
Schule, welche in mehrere Bauabschnitte durchgeführt wird. Die Arbeiten für den Spezialtiefbau (Mikropfahlgründung)
finden unter laufendem Betrieb der Schule von Mitte August 2024 bis voraussichtlich Dezember 2028 statt. Die
Spezialtiefbauarbeiten sind deshalb auf alle Bauabschnitte anzubieten, dabei fallen folgende Massen an:
- Mikropfahlgründung mit Kleinbohrverpresspfählen nach DIN EN 144199 aus Titan 52 /26 - ca. 235 Stück
- Liefern und einbauen von Kopfkonstruktion - ca. 235 Stück
- Liefern und Aufbereiten von Zementsuspension über 50 kg/m hinaus - ca. 247 kg
- Probebelastungen als Zugversuche - ca. 5 Stück
- Kampfmittelüberprüfung von Kleinbohrverpresspfähle (Kleinfläche) - ca. 10 Stück
- Baustelleneinrichtung für den jeweiligen Bauabschnitt - 4 Stück
Bei dem Bauvorhaben Albert-Schweitzer-Realschule in Bruchsal handelt es sich um eine Generalsanierung dieser
Schule, welche in mehrere Bauabschnitte durchgeführt wird. Die Arbeiten für den Spezialtiefbau (Mikropfahlgründung)
finden unter laufendem Betrieb der Schule von Mitte August 2024 bis voraussichtlich Dezember 2028 statt. Die
Spezialtiefbauarbeiten sind deshalb auf alle Bauabschnitte anzubieten, dabei fallen folgende Massen an:
- Mikropfahlgründung mit Kleinbohrverpresspfählen nach DIN EN 144199 aus Titan 52 /26 - ca. 235 Stück
- Liefern und einbauen von Kopfkonstruktion - ca. 235 Stück
- Liefern und Aufbereiten von Zementsuspension über 50 kg/m hinaus - ca. 247 kg
- Probebelastungen als Zugversuche - ca. 5 Stück
- Kampfmittelüberprüfung von Kleinbohrverpresspfähle (Kleinfläche) - ca. 10 Stück
- Baustelleneinrichtung für den jeweiligen Bauabschnitt - 4 Stück
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:selbst# Für alle Unternehmen geeignet, die die Eignungskriterien erfüllen.
Postanschrift: Schnabel-Henning-Straße 4
Postleitzahl: 76646
Stadt: Bruchsal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-19 📅
Datum des Endes: 2028-12-29 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Schnabel-Henning-Straße 4
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-23 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-23 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Es sind keine Bieter gemäß VOB/A-EU zum Submissionstermin zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Bindefrist wurden auf den 21.06.2024 festgelegt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2024-04-23 10:00:00.000 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Es sind keine Bieter gemäß VOB/A-EU zum Submissionstermin zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Es sind keine Bieter gemäß VOB/A-EU zum Submissionstermin zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Zusätzliche Informationen:
Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Bindefrist wurden auf den 21.06.2024 festgelegt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-04-17 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 16a VOB/A-EU nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters- siehe Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV 179 o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und ist vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe d - Bestätigung Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe h. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters- siehe Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV 179 o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und ist vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe d - Bestätigung Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe h. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters - siehe Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV 179 AngErg Eignung o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre (die Bauleistungen und andere Leistung en betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen) gemäß Formblatt KEV 179 – Buchstabe a - Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe e. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters - siehe Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV 179 AngErg Eignung o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre (die Bauleistungen und andere Leistung en betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen) gemäß Formblatt KEV 179 – Buchstabe a - Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe e. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters - siehe Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV 179 o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur
Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung Angaben von drei
Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe b, Erklärung,
dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen gemäß Formblatt KEV 179 Buchstabe c - Bestätigung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe f - Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe g. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der
Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6
Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters - siehe Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV 179 o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur
Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung Angaben von drei
Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe b, Erklärung,
dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen gemäß Formblatt KEV 179 Buchstabe c - Bestätigung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe f - Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe g. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der
Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6
Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
- Sicherheit für die Vertragserfüllung (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 19.1) ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten
- Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 19.2) beträgt 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
- Sicherheit für die Vertragserfüllung (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 19.1) ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten
- Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 19.2) beträgt 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Mit Insolvenz oder mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Rein nationale Ausschlussgründe: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt.
Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit
solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: -russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären.
Rein nationale Ausschlussgründe: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt.
Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit
solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: -russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären.
Rein nationale Ausschlussgründe: Auszuschließen sind Angebote gemäß § 16 VOB/-EU 1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 1 , 2 (falsche Form: Gefordert sind Angebote elektronisch in Textform) und 5 (unzulässige Änderungen an den Vergabeunterlagen und Eintragungen des Bieters nicht eindeutig) VOB/A-EU nicht entsprechen, 3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im Sinne von § 8 EU Absatz 2 Nummer 5 VOB/A-EU nicht enthalten, wenn der öffentliche Auftraggeber gemäß § 16a EU Absatz 3 VOB/A festgelegt hat, dass er keine Unterlagen nachfordern wird 4. Angebote, bei denen der Bieter Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorgelegt hat. 5. nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, 6. Hauptangebote von Bietern, die mehrere Hauptangebote abgegeben haben, wenn der öffentliche Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung nicht zugelassen hat. Sowie Angebote die die geforderten Preise nicht enthalten und die Eignung des Bieters nicht vorliegt.
Rein nationale Ausschlussgründe: Auszuschließen sind Angebote gemäß § 16 VOB/-EU 1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 1 , 2 (falsche Form: Gefordert sind Angebote elektronisch in Textform) und 5 (unzulässige Änderungen an den Vergabeunterlagen und Eintragungen des Bieters nicht eindeutig) VOB/A-EU nicht entsprechen, 3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im Sinne von § 8 EU Absatz 2 Nummer 5 VOB/A-EU nicht enthalten, wenn der öffentliche Auftraggeber gemäß § 16a EU Absatz 3 VOB/A festgelegt hat, dass er keine Unterlagen nachfordern wird 4. Angebote, bei denen der Bieter Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorgelegt hat. 5. nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, 6. Hauptangebote von Bietern, die mehrere Hauptangebote abgegeben haben, wenn der öffentliche Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung nicht zugelassen hat. Sowie Angebote die die geforderten Preise nicht enthalten und die Eignung des Bieters nicht vorliegt.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Bruchsal
Nationale Registrierungsnummer: UST-ID: DE 143 080 672
Abteilung: Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
Postanschrift: Otto-Oppenheimer-Platz 5
Postleitzahl: 76646
Postort: Bruchsal
Region: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bruchsal.de📧
Telefon: 0725179654📞
URL: https://www.bruchsal.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E38965388🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E38965388🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich
elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den
Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur
hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich
elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den
Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur
hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08A986640
Abteilung: Referat 15
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 07219268730📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 050-147704 (2024-03-08)