Gigabit-Breitbandnetz in der Gemeinde Stapel - Pachtweise Überlassung und Betrieb in unterversorgten Gebieten

Breitbandzweckverband Mittlere Geest

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungkonzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB i.V. m. §§ 1 ff. KonzVgV. Der Schwerpunkt der Beschaffung liegt auf dem Betrtieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste. Der Breitbandzweckverband Mittlere Geest beabsichtigt die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TKUnternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Näheres ergibt sich aus dem Entwurf für einen Betreiber- und Pachtvertrag (Anlage 4 LB zur Leistungsbeschreibung). Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Zu diesem Zweck plant der Konzessionsgeber eine passive Breitbandinfrastruktur auf Basis des sog. Betreibermodells zu errichten, die dem Konzessionsnehmer pachtweise überlassen werden soll. Die Durchführung des Projekts im Ganzen und somit auch der Abschluss des Betreiber- und Pachtvertrags stehen unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierbarkeit der Errichtung der passiven Infrastrukturen gesichert sein wird und die Vergabeverfahren zur Beauftragung der erforderlichen Leistungen für Planung und Bau des Breitbandnetzes erfolgreich abgeschlossen sein werden sowie die notwendige passive Infrastruktur dann auch tatsächlich errichtet wird. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie zu beantragen. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen, die unter https://abruf.bi-medien.de/D454612308 abrufbar sind, entnommen werden

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-06-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gigabit-Breitbandnetz in der Gemeinde Stapel - Pachtweise Überlassung und Betrieb in unterversorgten Gebieten
Referenznummer: 0.01.5.02.01.02-Stapel
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungkonzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB i.V. m. §§ 1 ff. KonzVgV. Der Schwerpunkt der Beschaffung liegt auf dem Betrtieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste. Der Breitbandzweckverband Mittlere Geest beabsichtigt die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TKUnternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Näheres ergibt sich aus dem Entwurf für einen Betreiber- und Pachtvertrag (Anlage 4 LB zur Leistungsbeschreibung). Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Zu diesem Zweck plant der Konzessionsgeber eine passive Breitbandinfrastruktur auf Basis des sog. Betreibermodells zu errichten, die dem Konzessionsnehmer pachtweise überlassen werden soll. Die Durchführung des Projekts im Ganzen und somit auch der Abschluss des Betreiber- und Pachtvertrags stehen unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierbarkeit der Errichtung der passiven Infrastrukturen gesichert sein wird und die Vergabeverfahren zur Beauftragung der erforderlichen Leistungen für Planung und Bau des Breitbandnetzes erfolgreich abgeschlossen sein werden sowie die notwendige passive Infrastruktur dann auch tatsächlich errichtet wird. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie zu beantragen. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen, die unter https://abruf.bi-medien.de/D454612308 abrufbar sind, entnommen werden
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Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0.01.5.02.01.02-Stapel
Titel: Gigabit-Breitbandnetz in der Gemeinde Stapel - Pachtweise Überlassung und Betrieb in unterversorgten Gebieten
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg 🏙️
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Höhe des Pachtentgeltes
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Attraktivität Endkundenprodukte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Preis
Preis (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Ausrichtung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungserbringung / Konzept zum Betrieb und Service
Marketing- und Vertriebskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Postleitzahl: 24861
Stadt: Stapel

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
KonzVgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-30 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird eine oder werden mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien gesetzt. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Sofern die vorgelegten Nachweise die Eignung im Hinblick auf ein oder mehrere Eignungskriterien nicht belegen, wird nach pflichtgemäßem Ermessen über einen Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren entschieden. Im Rahmen der Eignungsprüfung können die Inhalte der vorgelegten Erklärungen, Nachweise oder anderer Unterlagen und Angaben hinsichtlich der Eignung aufgeklärt werden.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Tätigkeitsfeld). Auf besondere Anforderung der Vergabestelle ist ein Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sofern eine solche vorgeschrieben ist. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen. Hierzu zählen insbesondere auch Angaben, ob Personen, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer der in § 123 Abs. GWB genannten Straftaten verurteilt wurden oder deswegen gegen das Unternehmen eine Geldbuße festgesetzt wurde. Die Vergabestelle behält sich vor, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister anzufordern. Eigenerklärung, ob eine Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur vorliegt. Es wird empfohlen, eine Meldebestätigung mit vorzulegen. Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung innerhalb der letzten drei Jahre eingehalten wurden. Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Nachweis nachzufordern. Eigenerklärung, das keine Verstöße gegen geltende Umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren beantragt oder eröffnet ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Eigenerklärung, dass das Unternehmen den Vergabemindestlohn zahlt (§ 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein). Für hier abzugebenen Eigenerklärungen steht ein Vordruch als Download unter "https://abruf.bi-medien.de/D454612308" zur Verfügung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Die Vergabestelle behält sich vor, einen Nachweis zu fordern); Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen Eigenerklärung zum Umfang der Tätigkeit des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen) Bankerklärung oder Rating: Bankerklärung zur finanziellen Situation des Unternehmens oder entsprechende Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Betrieb und Endkundenaquise: Es müssen hinreichende beruflichen Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen hinsichtlich der beruflichen Erfahrung vorliegen. Hierzu gehört insbesondere die technische Erfahrung in Bezug auf den Betrieb einer Breitbandnetz-Infrastruktur für die Versorgung von Endnutzern. Mindeststandard ist hierbei mindestens zwei vergleichbare Projekte (Referenzzeitraum: mind. vor 3 Jahren Betrieb übernommen und Vertragslaufzeit hat noch nicht abgelaufen). Es sind mind. zwei Referenzen zu benennen, die eine erfolgreiche Endkundenakquise (Vertriebserfahrung) für den Anschluss an eine Breitbandinfrastruktur in den vergangenen 5 Jahren belegen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Breitbandzweckverband Mittlere Geest
Nationale Registrierungsnummer: UStlD. 1529315808
Abteilung: c/o Amt Arensharde
Postanschrift: Hauptstr. 41
Postleitzahl: 24887
Postort: Silberstedt
Region: Schleswig-Flensburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@amt-arensharde.de 📧
Telefon: +49 4626 9640 📞
URL: https://bz-mittlere-geest.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://bz-mittlere-geest.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Art des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffer fungiert als ein Auftraggeber
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D454612308 🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://bi-medien.de 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein ]
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Abteilung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 431 988-4640 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016).Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber (Vergabestellt) gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber (Vergabestelle) gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 154 Nr. 4 i.V.m. § 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i.V.m. § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer (Konzession-)Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber – hier: Konzessionsgeber – über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Konzessionsgeber (Vergabestelle) die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 125-385130 (2024-06-27)