Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Tätigkeitsfeld).
Auf besondere Anforderung der Vergabestelle ist ein Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister vorzulegen sofern eine solche vorgeschrieben ist. Eigenerklärung, dass keine schweren
Verfehlungen im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen. Hierzu zählen insbesondere auch Angaben, ob
Personen, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, innerhalb der
letzten fünf Jahre wegen einer der in § 123 Abs. GWB genannten Straftaten verurteilt wurden oder
deswegen gegen das Unternehmen eine Geldbuße festgesetzt wurde. Die Vergabestelle behält sich vor,
einen Auszug aus dem Bundeszentralregister anzufordern. Eigenerklärung, ob eine Meldung nach § 6
TKG a.F. / § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur vorliegt. Es wird empfohlen, eine
Meldebestätigung mit vorzulegen. Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung innerhalb der letzten drei Jahre eingehalten
wurden. Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Nachweis nachzufordern. Eigenerklärung, das
keine Verstöße gegen geltende Umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegen (§ 123
Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren beantragt oder eröffnet ist, die Eröffnung mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass das
Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten
drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen
Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB). Eigenerklärung, dass das Unternehmen den Vergabemindestlohn zahlt (§ 4 Vergabegesetz
Schleswig-Holstein). Für hier abzugebenen Eigenerklärungen steht ein Vordruch als Download unter
"https://abruf.bi-medien.de/D454612308" zur Verfügung.