Grün- und Grauflächenpflege Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH

Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der Grün- und Grauflächenpflege durch einen qualifizierten Auftragnehmer für die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH. Das Vergabeverfahren umfasst die Lose I, II, III und IV im Stadtgebiet Strausberg/Brandenburg. Die Angebotsabgabe kann sich erstrecken auf alle Lose, mehrere Lose oder nur ein Los. Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV sind jeweils Pflegearbeiten (z.B. Rasen, Wiesen, Hecken, Rabatten, Beete, Blühwiesen, begrünte Zufahrten, Lichtraumprofilschnitt Bäume) sowie Reinigungsarbeiten (z.B. Sandkasten-Spielplätze, Bolzplatz, Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Gehwege, Straßen, Parkplätze, Müll/Unrat aufsammeln, Müllplätze, öffentliche Mülleimer, Laubaufnahme, Traufkies, Entwässerungsrinnen, Regeneinläufe, Silvesterreinigung). Der Vertrag bzw. die Verträge beginnen am 03.03.2025 und enden am 26.02.2027. Es ist eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr vorgesehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-08-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Grün- und Grauflächenpflege Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Referenznummer: GRÜN-GRAU-PFLEGE2024
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der Grün- und Grauflächenpflege durch einen qualifizierten Auftragnehmer für die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH. Das Vergabeverfahren umfasst die Lose I, II, III und IV im Stadtgebiet Strausberg/Brandenburg. Die Angebotsabgabe kann sich erstrecken auf alle Lose, mehrere Lose oder nur ein Los. Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV sind jeweils Pflegearbeiten (z.B. Rasen, Wiesen, Hecken, Rabatten, Beete, Blühwiesen, begrünte Zufahrten, Lichtraumprofilschnitt Bäume) sowie Reinigungsarbeiten (z.B. Sandkasten-Spielplätze, Bolzplatz, Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Gehwege, Straßen, Parkplätze, Müll/Unrat aufsammeln, Müllplätze, öffentliche Mülleimer, Laubaufnahme, Traufkies, Entwässerungsrinnen, Regeneinläufe, Silvesterreinigung). Der Vertrag bzw. die Verträge beginnen am 03.03.2025 und enden am 26.02.2027. Es ist eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr vorgesehen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: Los i
Beschreibung der Beschaffung:
Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese, begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz (Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat aufsammeln, Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut), Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postleitzahl: 15344
Stadt: Strausberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Märkisch-Oderland 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-03 📅
Datum des Endes: 2027-02-26 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Titel: Los II
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: Los 3
Titel: Los iii
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: Los 4
Titel: Los IV
Beschreibung der Beschaffung:
Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese, begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz (Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat aufsammeln (auch Bolzplatz), Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut), Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-04 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-04 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-04 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle wird grundsätzlich von ihrem Recht zur Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV Gebrauch machen. Nicht nachgefordert werden das Angebotsschreiben (Formular 3.3 EU) sowie das/die Leistungsverzeichnis(se) als Excel-Dateien einschließlich der darin von den Bietern vorzunehmenden Preisangaben (Anlage(n) 7.2.2).
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug. Die Dokumente dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen gemäß Formular 4.1 EU. 3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 5.Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Beiträge (soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt), ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 7. Eigenerklärung gemäß Sonderformular Russland-Sanktionen (Anlage 8).
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Angaben zu realisierten Referenzprojekten ab dem 01.01.2021, die nach Art (d.h. Grün- und Graupflege) und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. 2. Erklärung über die Anzahl der im Unternehmen in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: Angaben zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 mit Leistungen, die nach der Art (d.h. Grün- und Graupflege) und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
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Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
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Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
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Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
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Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB.
Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
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Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
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Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: t:00493341345260
Postanschrift: Kastanienallee 40
Postleitzahl: 15344
Postort: Strausberg
Region: Märkisch-Oderland 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Steffen Schuster
E-Mail: steffen.schuster@swg-strausberg.de 📧
Telefon: +49(3341)345260 📞
Fax: +49(3341)345299 📠
URL: https://www.swg-strausberg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D455323586 🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Gegenstand des Vergabeverfarhens sind die Lose I, II, III und IV. Die Angebotsabgabe kann sich erstrecken auf alle Lose, mehrere Lose oder nur ein Los. Zuschlagskriterium ist der Preis (netto) für das jeweilige Los. Maßgeblich ist insofern der „Angebotspreis“ gemäß beigefügter Anlage(n) 7.2.2 für das/die jeweilige(n) Los(e).
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:00493318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Postdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: 00493318661719 📞
Fax: 00493318661652 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 166-512160 (2024-08-26)