Der bestehende Bahnübergang liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mülheim (Ruhr)-Speldorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,126. Die geplante Eisenbahnüberführung soll unmittelbar neben dem Bestandsbauwerk in Bahnkilometer 99,119 erstellt werden. Als erster Teil der Gesamtmaßnahme wird mit dieser Ausschreibung der Bau der Eisenbahnüberführung, die bergseitige gleisparallele Stützkonstruktion, ein Teil der bergseitigen Stützwand und die gleisparallele Bohrpfahlwand für die Entlastungsstraße realisiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GSH Troisdorf-Unkel, Los 400, Str. 2324, km 99,1, Ern. EÜ und Stützwände Drachenfelstr.
Referenznummer: 24FEI78725
Kurze Beschreibung:
Der bestehende Bahnübergang liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mülheim (Ruhr)-Speldorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,126. Die geplante Eisenbahnüberführung soll unmittelbar neben dem Bestandsbauwerk in Bahnkilometer 99,119 erstellt werden. Als erster Teil der Gesamtmaßnahme wird mit dieser Ausschreibung der Bau der Eisenbahnüberführung, die bergseitige
gleisparallele Stützkonstruktion, ein Teil der bergseitigen Stützwand und die gleisparallele Bohrpfahlwand für die Entlastungsstraße realisiert.
Der bestehende Bahnübergang liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mülheim (Ruhr)-Speldorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,126. Die geplante Eisenbahnüberführung soll unmittelbar neben dem Bestandsbauwerk in Bahnkilometer 99,119 erstellt werden. Als erster Teil der Gesamtmaßnahme wird mit dieser Ausschreibung der Bau der Eisenbahnüberführung, die bergseitige
gleisparallele Stützkonstruktion, ein Teil der bergseitigen Stützwand und die gleisparallele Bohrpfahlwand für die Entlastungsstraße realisiert.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Eisenbahnbrücken📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: dae531cc-4c28-405a-8952-fa6e5f5bff37
Zusätzliche Informationen:
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken
Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau
Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung
Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle
Spezialtiefbau: Stützbauwerke
Spezialtiefbau: Verankerungen
Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken
Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau
Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung
Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle
Spezialtiefbau: Stützbauwerke
Spezialtiefbau: Verankerungen
Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-15 📅
Datum des Endes: 2026-12-11 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 85
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Postleitzahl: 53639
Stadt: Königswinter
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB E&C GmbH, 50679 Köln
2. DB KT GmbH, 51063 Köln
3. G&B Rail GmbH, 41569 Rommerskirchen
4. IGP Ingenieure, 48153 Münster
5. Peutz Consult GmbH, 40599 Düsseldorf
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB E&C GmbH, 50679 Köln
2. DB KT GmbH, 51063 Köln
3. G&B Rail GmbH, 41569 Rommerskirchen
4. IGP Ingenieure, 48153 Münster
5. Peutz Consult GmbH, 40599 Düsseldorf
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-14 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,
Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,
Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Technische und berufliche Fähigkeiten
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken
Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau
Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung
Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle
Spezialtiefbau: Stützbauwerke
Spezialtiefbau: Verankerungen
Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken
Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau
Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung
Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle
Spezialtiefbau: Stützbauwerke
Spezialtiefbau: Verankerungen
Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB E&C GmbH, 50679 Köln
2. DB KT GmbH, 51063 Köln
3. G&B Rail GmbH, 41569 Rommerskirchen
4. IGP Ingenieure, 48153 Münster
5. Peutz Consult GmbH, 40599 Düsseldorf
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB E&C GmbH, 50679 Köln
2. DB KT GmbH, 51063 Köln
3. G&B Rail GmbH, 41569 Rommerskirchen
4. IGP Ingenieure, 48153 Münster
5. Peutz Consult GmbH, 40599 Düsseldorf
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 249-788760 (2024-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-04-06 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 20251026975
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co
Nationale Registrierungsnummer: 3c03c185-2e46-4792-9e47-05480a77862d
Postanschrift: Dudweiler Straße 80
Postleitzahl: 66386
Postort: St. Ingbert
Region: Saarpfalz-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-09+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
001
Die ursprüngliche Entwurfsplanung wurde auf Basis der Soll-Gleislage 2018 korrekt erstellt. Nach der Beauftragung hat der Auftraggeber der Baufirma ein neues gleichgeometrischen Projekt übergeben, daher handelt es sich hier um eine geänderte Planungsgrundlage. Der vermessungstechnische Abgleich der unterschiedlichen Trassierungsdaten ist durch den Auftraggeber veranlasste Zusatzleistung.
03
Durch eine TV Inspektion konnte der Verlauf der TE (Tiefenentwässerung) an der Bohrpfahlwand der Ersatzstraße nicht komplett ermittelt werden. Zur weiteren Bestimmung des Verlaufs der TE sind zwei Suchschürfe durchzuführen. Die Lage der Suchschürfe wurde gemeinsam abgestimmt und festgelegt. Die ungefähre Lage ist im eigefügten Plan eingetragen.
0005
Im Rahmen der Abstimmungen mit den Leitungsbetreibern ist aufgefallen, dass sich einige Leitungen von Leitungsbetreibern in der später zu erstellenden Baugrube der EÜ befinden. Es handelt sich hierbei um Leitungen der Westnetz gmbH, Telekom und Rhein Sieg Netz GmbH. Es wurde für diese Leitungen im Vorfeld eine alternative Trasse im Bereich des bauzeitlichen BÜ erstellt. Alle Leitungen im Baufeld der EÜ wurden außer Betrieb genommen und müssen bei der Herstellung der Baugrube für die EÜ rückgebaut werden. Hierzu fi nden im Vorfeld Abstimmung mit den Leitungsbetreibern statt.
006
EsDa an anderer Stelle im Bereich der Bohrpfahlwand festgestellt wurde, dass einige Kabel erdverlegt vorhanden sind, die nicht im Leitungslageplan eingetragen sind, wird benötigt es im Vorfeld eine Suchschachtung nach erdverlegten Kabeln im Bereich der Baugrube.
008
Im Zuge der Aushubarbeiten der Baugrube für die Herstellung der EÜ sind größere Mengen an Bauschutt aufgefunden worden. Es handelt sich bei dem Bauschutt um Bestandsbeton und Mauerwerksreste. Um die Erde von dem Bauschutt zu trennen ist eine Siebung erforderlich.
009
Im Zuge der Prüfung ist von dem Prüfsachverständigen Geotechnik Herrn Diener (Vertreten durch Herrn Arndt) bemängelt worden, dass die Baugrunderkundung in dem Bereich der Bohrpfahlwand unzureichend ist. Die Pfähle der Pfahlwand reichen teilweise bis unter die Erkundungstiefe aus dem Baugrundgutachten. Daraufhin wurden ergänzende Baugrunderkundungen durch Peter Gross durchgeführt. Die Erkundungen zeigen einen geänderten Verlauf des Kieshorizontes. Dieser fällt von Nord nach Süd ab. Damit ergeben sich für die Berechnung ungünstigere Werte und die Statik muss neu erstellt werden auf Grundlage der neu geschaff enen Planungsgrundlagen. Die Anpassung der Planunterlagen muss im Anschluss ebenfalls erfolgen.
011
Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung wurde erkannt, dass die Entwässerung der Stadt Königswinter von dieser Maßnahme betroffen ist und entsprechend angepasst werden muss. Es ist eine Anpassung der Planung im Hinblick auf die Entwässerungsplanung der Stadt Königswinter angeordnet.
012
Während der Sperrung des BÜs wird die Leitung der Verkehrsströme sowie im Zuge dessen die Einrichtung einer Wegeleitung notwendig. Dies ist im HLV nicht vorgesehen.
014
Zur Herstellung einer funktionstüchtigen Entwässerung ist die Planung und Herstellung einer Tiefenentwässerung und eines Sickerbrunnens neben der Bohrpfahlwand Ersatzstraße notwendig. Die Herstellung des Zustandes erfolgt als 1:1 Ersatz unter Beachtung der Bestandssituation. Der Anschluss der unterbrochenen TE am bestehenden Trogbauwerk (EÜ an der Helte) an die TE im Bereich Richtung Köln ist wiederherzustellen.
022
Im Zuge des Projektverlaufes hat sich die Stadt Königswinter entschieden, den Bau der Ersatzstraße zeitlich vorzuziehen. Die Herstellung der einseitigen Fahrbahn (ohne Deckschicht) und des Gehweges inklusive Bordsteines ist bereits im Vorfeld erfolgt. Für die Herstellung der Bohrpfahlwand an der Ersatzstraße ist es notwendig nachfolgend in diesem Bereich eine BE-Fläche einzurichten. Die einseitig hergestellte Straße sowie der Gehweg in diesem Bereich müssen zur Herstellung der Bohrebene überschüttet werden. Im Zuge der Nutzung der Bohrpfahlebene oder der Baustraße kann es zu einer Zerstörung der Straße und des Gehweges inkl. Bordstein kommen. Der durch die Stadt Königswinter bereits hergestellte Bereich ist zu schützen, damit es nicht zu einer Beschädigung kommt.
023
Durch eine Bestandsleitung, die anders als in den Bestandslageplänen verläuft, muss die Lage der Baugrube angepasst werden. Die Lage der Baugrube verschiebt sich damit in Richtung Palastweiher, weg vom BÜ. Der Bauzustand wird seitens des geotechnischen Sachverständigen Herrn Diener (in Vertretung Herr Arndt) in der Besprechung am 06.02.2026 als kritisch gesehen. Die Abtragshöhen müssen gering sein. Ein Nachweis der Böschungsstabilität wird gefordert.
0024
Seitens des geotechnischen Prüfers wird der Bauzustand als kritisch gesehen. Die Abtragshöhen müssen gering sein, damit die Betonblocksteine eingesetzt werden können. Im Beriech der Baugrube wird eine Ballastierung und Stützung der Böschung notwendig, damit die Baugrube hergestellt werden kann. Durch den in der Situation vor Ort anders dargestellten Verlauf der Bestandsleitungen, kann die Böschung nicht einfach verlängert werden. Aufgrund der Bodenverhältnisse ist der Bereich bis 7,00 m vor der Baugrube lastfrei zu halten. Ansonsten kann die Standsicherheit nicht gewährleistet werden.
025
Die Erstellung des Entwässerungskonzeptes soll anders als vorher abgestimmt nun als separates Planpaket (1 Plan) erstellt und eingereicht werden. Da die Entwässerungsführung intensiv mit dem BVB und den Prüfsachverständigen diskutiert wurde, soll ein separater Plan erstellt werden. Hierzu soll eine gesondertes Planpakete der Entwässerung erstellt und in EPLASS eingestellt werden.
001
Die ursprüngliche Entwurfsplanung wurde auf Basis der Soll-Gleislage 2018 korrekt erstellt. Nach der Beauftragung hat der Auftraggeber der Baufirma ein neues gleichgeometrischen Projekt übergeben, daher handelt es sich hier um eine geänderte Planungsgrundlage. Der vermessungstechnische Abgleich der unterschiedlichen Trassierungsdaten ist durch den Auftraggeber veranlasste Zusatzleistung.
03
Durch eine TV Inspektion konnte der Verlauf der TE (Tiefenentwässerung) an der Bohrpfahlwand der Ersatzstraße nicht komplett ermittelt werden. Zur weiteren Bestimmung des Verlaufs der TE sind zwei Suchschürfe durchzuführen. Die Lage der Suchschürfe wurde gemeinsam abgestimmt und festgelegt. Die ungefähre Lage ist im eigefügten Plan eingetragen.
0005
Im Rahmen der Abstimmungen mit den Leitungsbetreibern ist aufgefallen, dass sich einige Leitungen von Leitungsbetreibern in der später zu erstellenden Baugrube der EÜ befinden. Es handelt sich hierbei um Leitungen der Westnetz gmbH, Telekom und Rhein Sieg Netz GmbH. Es wurde für diese Leitungen im Vorfeld eine alternative Trasse im Bereich des bauzeitlichen BÜ erstellt. Alle Leitungen im Baufeld der EÜ wurden außer Betrieb genommen und müssen bei der Herstellung der Baugrube für die EÜ rückgebaut werden. Hierzu fi nden im Vorfeld Abstimmung mit den Leitungsbetreibern statt.
006
EsDa an anderer Stelle im Bereich der Bohrpfahlwand festgestellt wurde, dass einige Kabel erdverlegt vorhanden sind, die nicht im Leitungslageplan eingetragen sind, wird benötigt es im Vorfeld eine Suchschachtung nach erdverlegten Kabeln im Bereich der Baugrube.
008
Im Zuge der Aushubarbeiten der Baugrube für die Herstellung der EÜ sind größere Mengen an Bauschutt aufgefunden worden. Es handelt sich bei dem Bauschutt um Bestandsbeton und Mauerwerksreste. Um die Erde von dem Bauschutt zu trennen ist eine Siebung erforderlich.
009
Im Zuge der Prüfung ist von dem Prüfsachverständigen Geotechnik Herrn Diener (Vertreten durch Herrn Arndt) bemängelt worden, dass die Baugrunderkundung in dem Bereich der Bohrpfahlwand unzureichend ist. Die Pfähle der Pfahlwand reichen teilweise bis unter die Erkundungstiefe aus dem Baugrundgutachten. Daraufhin wurden ergänzende Baugrunderkundungen durch Peter Gross durchgeführt. Die Erkundungen zeigen einen geänderten Verlauf des Kieshorizontes. Dieser fällt von Nord nach Süd ab. Damit ergeben sich für die Berechnung ungünstigere Werte und die Statik muss neu erstellt werden auf Grundlage der neu geschaff enen Planungsgrundlagen. Die Anpassung der Planunterlagen muss im Anschluss ebenfalls erfolgen.
011
Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung wurde erkannt, dass die Entwässerung der Stadt Königswinter von dieser Maßnahme betroffen ist und entsprechend angepasst werden muss. Es ist eine Anpassung der Planung im Hinblick auf die Entwässerungsplanung der Stadt Königswinter angeordnet.
012
Während der Sperrung des BÜs wird die Leitung der Verkehrsströme sowie im Zuge dessen die Einrichtung einer Wegeleitung notwendig. Dies ist im HLV nicht vorgesehen.
014
Zur Herstellung einer funktionstüchtigen Entwässerung ist die Planung und Herstellung einer Tiefenentwässerung und eines Sickerbrunnens neben der Bohrpfahlwand Ersatzstraße notwendig. Die Herstellung des Zustandes erfolgt als 1:1 Ersatz unter Beachtung der Bestandssituation. Der Anschluss der unterbrochenen TE am bestehenden Trogbauwerk (EÜ an der Helte) an die TE im Bereich Richtung Köln ist wiederherzustellen.
022
Im Zuge des Projektverlaufes hat sich die Stadt Königswinter entschieden, den Bau der Ersatzstraße zeitlich vorzuziehen. Die Herstellung der einseitigen Fahrbahn (ohne Deckschicht) und des Gehweges inklusive Bordsteines ist bereits im Vorfeld erfolgt. Für die Herstellung der Bohrpfahlwand an der Ersatzstraße ist es notwendig nachfolgend in diesem Bereich eine BE-Fläche einzurichten. Die einseitig hergestellte Straße sowie der Gehweg in diesem Bereich müssen zur Herstellung der Bohrebene überschüttet werden. Im Zuge der Nutzung der Bohrpfahlebene oder der Baustraße kann es zu einer Zerstörung der Straße und des Gehweges inkl. Bordstein kommen. Der durch die Stadt Königswinter bereits hergestellte Bereich ist zu schützen, damit es nicht zu einer Beschädigung kommt.
023
Durch eine Bestandsleitung, die anders als in den Bestandslageplänen verläuft, muss die Lage der Baugrube angepasst werden. Die Lage der Baugrube verschiebt sich damit in Richtung Palastweiher, weg vom BÜ. Der Bauzustand wird seitens des geotechnischen Sachverständigen Herrn Diener (in Vertretung Herr Arndt) in der Besprechung am 06.02.2026 als kritisch gesehen. Die Abtragshöhen müssen gering sein. Ein Nachweis der Böschungsstabilität wird gefordert.
0024
Seitens des geotechnischen Prüfers wird der Bauzustand als kritisch gesehen. Die Abtragshöhen müssen gering sein, damit die Betonblocksteine eingesetzt werden können. Im Beriech der Baugrube wird eine Ballastierung und Stützung der Böschung notwendig, damit die Baugrube hergestellt werden kann. Durch den in der Situation vor Ort anders dargestellten Verlauf der Bestandsleitungen, kann die Böschung nicht einfach verlängert werden. Aufgrund der Bodenverhältnisse ist der Bereich bis 7,00 m vor der Baugrube lastfrei zu halten. Ansonsten kann die Standsicherheit nicht gewährleistet werden.
025
Die Erstellung des Entwässerungskonzeptes soll anders als vorher abgestimmt nun als separates Planpaket (1 Plan) erstellt und eingereicht werden. Da die Entwässerungsführung intensiv mit dem BVB und den Prüfsachverständigen diskutiert wurde, soll ein separater Plan erstellt werden. Hierzu soll eine gesondertes Planpakete der Entwässerung erstellt und in EPLASS eingestellt werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
001
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §2 Abs. 6 VOB/B, Abgleich der unterschiedlichen Trassierungsdaten.
03
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Durchführung von Suchschürfen im Bereich der Stützwand an der Ersatzstraße.
0005
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Rückbau Fremdleitungen.
006
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Suchschachtungen Erdverlegte Kabel im Bereich der späteren Baugrube der EÜ.
008
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §2 Abs. 6 VOB/B, Siebung Erdmassen.
009
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Neuberechnung Statik BPW Ersatzstr.
011
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Entwässerungsplanung für die Stadt Königswinter.
012
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B,Sperrung des BÜ und Umleitung der Verkehrsströme.
014
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Planung + Herstellung TE.
022
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, zusätzlicher Schutz des Gehweges an der Ersatzstraße.
023
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, statische Berechnung der Baugrubenböschung durch angepasste Baugrundverhältnisse und anderer Bestandsleitungsverlauf.
024
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Böschungssicherung durch Betonblocksteine.
025
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, gesondertes Planpaket Entwässerung.