Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gem § 16 f Abs. 2 SGB II

Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermit

Heranführung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt" gemäß § 16f Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-04-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gem § 16 f Abs. 2 SGB II
Referenznummer: 50-802-24
Kurze Beschreibung:
Heranführung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt" gemäß § 16f Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Zielsetzung Das Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Integration der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. In der Maßnahme soll ein professioneller Rahmen geschaffen werden, in dem die Teilnehmenden von verschiedenen regionalen wie überregionalen Akteuren und Mentoren des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens Unterstützung erhalten, um eigene, für den Arbeitsmarkt relevante Kompetenzen zu stärken und auszubauen. Die Maßnahme soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, ihre Vermittlungshemmnisse zu beseitigen, ihre Schulkenntnisse und ihre kommunikativen Fähigkeiten zu optimieren, wie auch ihre Ausbildungsreife bzw. ihre Beschäftigungsfähigkeit für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern, um im Laufe der Maßnahme in eine Ausbildung einzumünden. Zielgruppe Diee Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben und vom Fallmanagement des Sozialleistungs- und Jobcenters Wiesbaden zugewiesen werden. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, im Folgenden eLB oder Teilnehmende genannt, besitzen in der Regel keine abgeschlossene bzw. keine anerkannte Berufsausbildung, sollten aber grundsätzlich durch Förderung in Ausbildung vermittelbar sein. Da das Ziel die Integration in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt ist, müssen die Teilnehmenden Deutschkenntnisse mit mindestens B1 Sprachniveau nachweisen können. Förderfähig sind auch eLB, die trotz (Erwerbs-) Einkommen weiterhin hilfebedürftig sind (sog. Erwerbsaufstocker). Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen müssen des Weiteren die Voraussetzungen des § 16f Abs. 2 Nr. 2 SGB II erfüllen, d.h. • es muss sich um Jugendliche handeln, deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, bzw. • es muss sich um Jugendliche handeln, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe (wie zum Beispiel Migrations- oder Fluchthintergrund) ohne diese Förderung nicht, bzw. noch nicht, eingegliedert werden können, und • es muss sich um Jugendliche handeln, bei denen in angemessener Zeit von in der Regel sechs Monaten nicht mit Aussicht auf Erfolg andere Angebote des SGB II oder SGB III in Frage kommen. Rahmenbedingungen Dauer der Maßnahme/Option Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 27 Monaten. Sie beginnt am 16.09.2024 und endet am 14.12.2026. Es besteht eine Option zur Vertragserweiterung um weitere 15 Monate vom 14.09.2026 bis 13.12.2027, diese steht nur dem Auftraggeber zu. Für die Option erhält der Auftragnehmer im Zuge einer Inflationsanpassung eine gestiegene Aufwandspauschale von 5% für den Zeitraum vom 14.09.2026 - 13.12.2027. Eine Unterbrechung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer über die gesetzlichen Feiertage hinaus ist ausschließlich an zwei Tagen zulässig. Anzahl der Teilnehmendenplätze Die Platzkapazität beträgt 14 Teilnehmendenplätze pro Durchlauf. Diese sind während der gesamten Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer vorzuhalten. Es ist vorgesehen, dass die Teilnehmenden der Maßnahme zu verschiedenen festen Beginnterminen mit 14 Teilnehmenden in einer Gruppe zu starten. Die versetzten Gruppenstarts (alle drei Monate) sind so aufeinander abgestimmt, dass zwei Gruppen parallel betreut werden. In begründeten Einzelfällen können, nach Abwägung und Rücksprache zwischen Träger und Fallmanagement, Teilnehmende auch nach dem Einstiegstermin aufgenommen werden. Im Vertragszeitraum sind acht Durchläufe anzubieten. Bei einer Maßnahmelaufzeit von 27 Monaten können 112 Teilnehmende die Maßnahme durchlaufen. Bei einer Vertrags-erweiterung werden voraussichtlich 168 Teilnehmende die Maßnahme absolvieren. 1. Durchlauf vom 16.09.2024 - 14.03.2025 (14TN) 2. Durchlauf vom 02.12.2024 - 30.05.2025 (14 TN) 3. Durchlauf vom 17.03.2025 - 16.09.2025 (14 TN) 4. Durchlauf vom 16.06.2025 - 16.12.2025 (14TN) 5. Durchlauf vom 15.09.2025 - 13.03.2026 (14 TN) 6. Durchlauf vom 01.12.2025 - 29.05.2026 (14 TN) 7. Durchlauf vom 16.03.2026 - 15.09.2026 (14 TN) 8. Durchlauf vom 15.06.2026 - 14.12.2026 (14TN) 9. Durchlauf vom 14.09.2026 - 12.03.2027 (14TN) Optional bei Vertragserweiterung. 10. Durchlauf vom 07.12.2026 - 04.06.2027 (14 TN) Optional bei Vertragserweiterung. 11. Durchlauf vom 15.03.2027 - 14.09.2027 (14 TN) Optional bei Vertragserweiterung. 12. Durchlauf vom 14.06.2027 - 13.12.2027 (14 TN) Optional bei Vertragserweiterung. Zuweisungsdauer, Platzbelegung, Verlängerung Die individuelle Zuweisungsdauer beträgt 6 Monate. Der Einstieg in die Maßnahme erfolgt zu festgelegten Beginnterminen (siehe 3.2.) Beträgt der Zeitraum zwischen dem Tag des voraussichtlichen individuellen Teilnahmebeginns und dem Vertragsende weniger als 6 Monate, kann die individuelle Teilnahmedauer auch weniger als 6 Monate betragen. In der Regel endet die Maßnahme nach der individuellen Zuweisungsdauer der Teilnehmenden oder mit der Zielerreichung der Maßnahme bzw. bei Beendigung des SGB II Leistungsbezugs. In begründeten Einzelfällen kann das Fallmanagement die Maßnahme für Teilnehmende über die Zuweisungsdauer hinaus um weitere 6 Monate verlängern. Dazu ist von Seiten des Trägers vor Ablauf der ersten 6 Monate ein kurzer Antrag inklusive eines ausführlichen teilnehmerbezogenen Berichtes mit dem bisherigem Maßnahmeverlauf und der Begründung der Verlängerung erforderlich. Ort Ort der Leistungserbringung ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Der Standort muss über eine geeignete Infrastruktur verfügen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV), insbesondere vom Bahnhof Wiesbaden in angemessener Zeit gut erreichbar sein.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-16 📅
Datum des Endes: 2026-12-14 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Gesamtvergabe
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: entfällt
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
3.6 Personal Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den spezifischen Maßnahme-anforderungen und der anzuwendenden Methodik zur Zielerreichung entsprechen. Es ist festangestelltes, fachlich qualifiziertes Personal einzusetzen, das nachweislich bereits mit Personen entsprechend der Zielgruppe gearbeitet hat. Die Teilnehmenden sollten über den gesamten Maßnahmezeitraum von einer fest zugeordneten Vermittlungsfachkraft betreut werden, um eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen. Es ist erforderlich, dass der Integrationsprozess der Teilnehmenden durch den Einsatz von ehrenamtlich arbeitenden Paten gezielt unterstützt und begleitet wird. Es wird favorisiert, dass der Pate/die Patin im gleichen Unternehmen beschäftigt ist wie die Teilnehmenden. Die sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen vom 01.02.2023 für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch für 2023 ist anzuwenden. Bei Nichteinhaltung des aktuellen Tarifvertrages zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal wird das Angebot ausgeschlossen. Die Arbeitsbedingungen des Personals müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Es wird mindestens zu 50 Prozent fest angestelltes Personal gefordert. Der Auftraggeber hält sich vor, den Einsatz des Personals, auch bei Personalwechsel während der Maßnahme, abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung begründete Bedenken bestehen. Die Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Der vorgesehene Personaleinsatz ist mit der Übersicht "Personal" (Anlage) dem Angebot beizufügen. Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Beginn der Beauftragung, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Der Auftraggeber bzw. die koordinierende Dienststelle behalten sich vor, während der Vertragslaufzeit zu den üblichen Geschäftszeiten die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate. Während der Tätigkeit des Mitarbeiters für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist - mit Einwilligung des Mitarbeiters nach Art. 6 und 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer mit den Angaben zur Person des Mitarbeiters, dem Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des Führungszeugnisses und der Feststellung zum Nichtvorliegen der o. g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Der Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen nach § 16 f Abs. 2. SGB II betrug durchschnittlich mindestens 250.000,00 € pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Mindestanforderung für den Bieter sind 3 Referenzen im Umfang von mindestens 10 Teilnehmenden in einem Geschäftsjahr für vergleichbare Leistungen nach § 16 f Abs. 2. SGB II innerhalb der letzten drei Jahre. Räumliche und sächliche/technische Ausstattung Zur Umsetzung der Maßnahme sind geeignete Räumlichkeiten für • Einzelberatungs- und Vermittlungsgespräche (Besprechungsräume) • Gruppen- bzw. Projektarbeit (Unterrichtsräume) • Räumlichkeiten mit EDV Ausstattung (Unterrichtsräume) erforderlich. Die geforderte räumliche und technische Ausstattung haben dem aktuellen Stand der Technik sowie den einschlägigen aktuellen gesetzlich geltenden Vorschriften und Empfehlungen zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme gewährleisten. Es gelten insbesondere folgende Vorschriften/Empfehlungen in der jeweils aktuellen Fassung: • die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsrichtlinien, • die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), • die Brandschutzbestimmungen, • die jeweilige Landesbauordnung. Sofern Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen zur Einrichtung der Räumlichkeiten und technischen Ausstattung vorliegen, behalten sich die Auftraggeber vor, die Nutzung für diese Zwecke abzulehnen. Für die Bewerberaktivitäten der Teilnehmenden sind alle notwendigen Ressourcen sowie eine geeignete Infrastruktur (z.B. EDV Equipment, Kopierer, Postversandmöglichkeiten und Material) ganztägig (8 Stunden) beispielsweise im Bewerberbüro zur Verfügung zu stellen. Für die Hälfte der Plätze muss eine PC-Ausstattung und Internetzugang nach den entsprechenden DIN-Normen zur Verfügung gestellt werden. 3.5.1 Unterrichtsräume Unterrichtsräume sind Gruppenräume, in denen theoretische Lerninhalte vermittelt werden. Es sind PC-Arbeitsplätze im Umfang von 20 % der Gesamtteilnehmendenplatzzahl für IT-Unterweisungen vorzuhalten. Bei Unterrichtsinhalten unter Nutzung der IT ist je Teilnehmenden ein vernetzter PC-Arbeitsplatz mit Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. Die Nutzungsmöglichkeiten müssen auch außerhalb der IT-Unterweisungen zum Erstellen von individuellen Bewerbungsunterlagen bzw. zur Eigenrecherche für mindestens eine Stunde täglich zur Verfügung stehen 3.5.2 Besprechungsräume Besprechungsräume sind Räume für Einzelberatungen und Kleingruppengespräche. Dabei muss der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet sein. Die Größe des Raumes ist so zu bemessen, dass mindestens vier Personen ausreichend Platz haben. 3.5.3 Technische Ausstattung für die Durchführung der Maßnahme Für die Teilnehmenden sind vernetzte PC-Arbeitsplätze mit Internetanschluss in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Die gleichzeitige Nutzung eines PC-Arbeitsplatzes durch mehrere Teilnehmende ist ausgeschlossen. Die PC-Arbeitsplätze (PC, Bildschirm, Software und Drucker) müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dafür müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein: • Ausstattung mit einer marktüblichen Office- und Anwendersoftware (z.B. MS-Office, OpenOffice.org) in Verbindung mit einer vom Hersteller für das eingesetzte Betriebssystem und die eingesetzte Office- und Anwendersoftware empfohlenen Hardware • Rechner ohne serverbasierte Softwarelösung: Intel Core i3 (oder vergleichbar) mit 4 GB Arbeitsspeicher, Internet DSL 2000, aktuellste Browserversion (Internetexplorer oder Firefox) • bei serverbasierten Softwarelösungen/Clients: Intel Core i3 (oder vergleichbar) mit ausreichend Arbeitsspeicher in Abhängigkeit zur serverbasierten Softwarelösung (512 MB), Internet DSL 2000, aktuellste Browserversion (Internetexplorer oder Firefox) • Bildschirm 17 Zoll • je Unterrichtsraum ein Bereichsdrucker, ein Foto-Scanner und ein DVD-Brenner • Möglichkeiten zum Einlesen von mitgebrachten Speichermedien (CD, DVD, USB-Stick) - Software zum Erstellen und Lesen von Dokumenten im Microsoft Office Format (DOC, TXT, XLS, PPT) • PDF-Generator, PDF-Reader Unter Einhaltung dieser technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops mit einer Mindestgröße des Bildschirms von 15,4 Zoll zulässig, sofern ein Diebstahlschutz und eine Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Nutzung von Clouds ist nicht zulässig. Auf die Art. 33 und 34 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird hingewiesen. Der Auftragnehmer stellt jedem Teilnehmenden zur Speicherung der von ihm erarbeiteten Aufgaben, Texte u.ä. einen USB-Stick zur Verfügung. Dieser verbleibt dem Teilnehmenden zur weiteren Verwendung und geht in sein Eigentum über. Etwaige noch auf dem PC/Laptop, Foto-Scanner und DVD-Brenner vorhandene teilnehmendenbezogene Daten sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu löschen. Die Aufbewahrungsfrist findet hier keine Anwendung. Es ist sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmende die erarbeiteten Aufgaben, Texte, Bewerbungsunterlagen u.ä. erforderlichenfalls in Farbe ausdrucken kann. Der Auftragnehmer stellt jedem Teilnehmenden zur Speicherung der von ihm erarbeiteten Aufgaben, Texte u.ä. einen USB-Stick zur Verfügung. Dieser verbleibt dem Teilnehmenden zur weiteren Verwendung und geht in sein Eigentum über. Etwaige noch auf dem PC/Laptop, Foto-Scanner und DVD-Brenner vorhandene teilnehmendenbezogene Daten sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu löschen. Die Aufbewahrungsfrist findet hier keine Anwendung.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - Landeshauptstadt Wiesbaden, Sozialleistungs- und Jobcenter, Kommunale Arbeitsvermittlung
Nationale Registrierungsnummer: 06 4 14 000 - PG0100210000 - 63
Postanschrift: Mainzer Str. 101
Postleitzahl: 65189
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe-kommav@wiesbaden.de 📧
Telefon: +49 611315862 📞
URL: https://www.wiesbaden.de 🌏
Federführendes Mitglied
Adresse des Käuferprofils: https://www.wiesbaden.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ead48b013-7cbd3fcb01d8fee 🌏
Teilnahme-URL: https://www.had.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-2261630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151-126603 📞
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 071-210185 (2024-04-08)