Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks hier: Los 1 bis Los 16
Referenznummer: 24-D1-01a-Schulessen
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 367
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:25 Uhr - 13:15 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: ja
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch...”
Zusätzliche Informationen
Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Auslieferung von Schulmahlzeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 482
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 14:00 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: ja
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 412
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:30 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: ja
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 633
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 13:45 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: ja
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 492
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 14:00 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: nein
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 487
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 13:30 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: ja
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 365
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:30 Uhr - 13:15 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: nein
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 680
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 14:30 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: nein
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 495
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:00 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: nein
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 398
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 14:00 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: ja
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 691
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:40 Uhr - 14:00 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: ja
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 649
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:45 Uhr - 14:05 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: nein
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 532
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:45 Uhr - 14:00 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: nein
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 612
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:40 Uhr - 14:00 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: nein
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
1️⃣5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 698
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:50 Uhr - 14:00 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: nein
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0015
1️⃣6️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von
- 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw.
- 5,16 € (inkl. 19% USt)
Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern:
- Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743
- Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269
- Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 690
Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet
Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 14:30 Uhr
Verwendung von Schweinefleisch: ja
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0016
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 105
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. §45 VgV: -Angaben zu Umsätzen 2021-2023 (kein Mindestumsatz!)
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. §45 VgV: -Angaben zu Umsätzen 2021-2023 (kein Mindestumsatz!)
- Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Die Bedingungen der Vergabeunterlage hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung werden mit Angebotsabgabe uneingeschränkt zugesichert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unterlagen zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. §46 VgV: - geeigneter Referenzen, die beispielhaft mit der vorliegenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unterlagen zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. §46 VgV: - geeigneter Referenzen, die beispielhaft mit der vorliegenden Leistung hinsichtlich der Komplexität vergleichbar sind
- ggf. Angaben PQ / ULV
- Mitarbeiterzahl im Unternehmen 2021-2023
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- ggf. Angabe über Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Leitung des Verpflegungsbereichs:
- Für den Verpflegungsbereich muss es unabhängig vom Verpflegungssystem eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen.
Weiteres Küchen- und Ausgabepersonal:
- Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz.
- Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n).
Die Qualifikationsbedingungen der Vergabeunterlage hinsichtlich der technischen und beruflichen Eignung werden mit Angebotsabgabe uneingeschränkt zugesichert.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Wirt 238),
- in der die Bildung einer...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Wirt 238),
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.”
“Die Vergabeunterlagen stehen zum kostenlosen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Download - §41 VgV- unter folgendem Link zur Verfügung:...”
Die Einreichung von Angeboten ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich.
Es handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren.
Eine Ortsbesichtigung ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit den in der Anlage 2 - Losbeschreibung benannten Ansprechpartnern möglich. Während der Ortsbesichtigung ist das schulische Personal nicht befugt, weitere Auskunft zu geben. Es handelt sich um eine reine Begehung der Räumlichkeiten. Fragen kann der Bieter nur über die Vergabeplattform stellen.
Die zur Verfügung stehende Ausstattung je Los ist der Inventarliste aus Anlage 2 - Losbeschreibung zu entnehmen.
Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formular 124.1) zu beachten und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Es gelten besondere Vertragsbedingungen gemäß BerlAVG.
Hinweis: Regelung für den Fall des Ausfalls des Auftragnehmers infolge der Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz durch den Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) i. V. m. § 132 Abs. 2 Nummer 1 GWB:
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90138316📞
Fax: +49 30 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1410000V03-11
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Postleitzahl: 10315
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle.vol@lichtenberg.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90296 7925📞
Fax: +49 30 90296 7919 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 016-044910 (2024-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks hier Los 1 bis Los 16
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 367 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:25 Uhr - 13:15 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP28 * 10 = WP 380 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP12 * 10 = WP 145 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP2,5 * 10 = WP 75 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Probierportionen: GP7,5 + SP2,5 * 10 = WP 100 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP10 * 10 = WP 325 - Wunschessen: GP12,5 + SP5 * 10 = WP 175 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 482 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP30 * 10 = WP 400 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP2,5 * 10 = WP 100 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP25 * 10 = WP 475 - Wunschessen: GP12,5 + SP7,5 * 10 = WP 200 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 412 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP30 * 10 = WP 400 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP2,5 * 10 = WP 75 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP2,5 * 10 = WP 75 - Probierportionen: GP7,5 + SP2,5 * 10 = WP 100 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP30 * 10 = WP 525 - Wunschessen: GP12,5 + SP20 * 10 = WP 325 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 633 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 13:45 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP15 * 10 = WP 250 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP7,5 * 10 = WP 125 - Probierportionen: GP7,5 + SP7 * 10 = WP 145 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP7,5 * 10 = WP 100 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP17,5 * 10 = WP 400 - Wunschessen: GP12,5 + SP10,5 * 10 = WP 230 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 492 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) und Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP10 * 10 = WP 200 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP7 * 10 = WP 120 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP8,5 * 10 = WP 135 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP12,5 * 10 = WP 175 - Probierportionen: GP7,5 + SP7,5 * 10 = WP 150 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP14 * 10 = WP 165 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP23 * 10 = WP 455 - Wunschessen: GP12,5 + SP15 * 10 = WP 275 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 487 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 13:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP2,5 * 10 = WP 125 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP2,5 * 10 = WP 75 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP6,5 * 10 = WP 115 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Probierportionen: GP7,5 + SP11 * 10 = WP 185 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP15 * 10 = WP 175 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP20 * 10 = WP 425 - Wunschessen: GP12,5 + SP20 * 10 = WP 325 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 365 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) und Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:30 Uhr - 13:15 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP15 * 10 = WP 250 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP3,5 * 10 = WP 60 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP14,5 * 10 = WP 195 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Probierportionen: GP7,5 + SP5 * 10 = WP 125 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP10 * 10 = WP 125 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP15 * 10 = WP 375 - Wunschessen: GP12,5 + SP7 * 10 = WP 195 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 680 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 14:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP15 * 10 = WP 250 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP25 * 10 = WP 300 - Probierportionen: GP7,5 + SP5 * 10 = WP 125 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP15 * 10 = WP 375 - Wunschessen: GP12,5 + SP15 * 10 = WP 275 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 495 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP10 * 10 = WP 200 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP7,5 * 10 = WP 125 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP15 * 10 = WP 225 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP25 * 10 = WP 475 - Wunschessen: GP12,5 + SP20 * 10 = WP 325 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 398 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP12 * 10 = WP 220 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP12 * 10 = WP 170 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP6 * 10 = WP 85 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP7 * 10 = WP 145 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP20 * 10 = WP 225 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP8 * 10 = WP 305 - Wunschessen: GP12,5 + SP15 * 10 = WP 275 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 691 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) und Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:40 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP12,5 * 10 = WP 225 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP12,5 * 10 = WP 175 - Probierportionen: GP7,5 + SP7,5 * 10 = WP 150 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP10 * 10 = WP 125 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP22,5 * 10 = WP 450 - Wunschessen: GP12,5 + SP10 * 10 = WP 225 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 649 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) und Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:45 Uhr - 14:05 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP17,5 * 10 = WP 275 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP7,5 * 10 = WP 125 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Probierportionen: GP7,5 + SP7,5 * 10 = WP 150 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP7,5 * 10 = WP 100 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP20 * 10 = WP 425 - Wunschessen: GP12,5 + SP10 * 10 = WP 225 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 532 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) und Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:45 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP15 * 10 = WP 250 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP2,5 * 10 = WP 75 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Probierportionen: GP7,5 + SP15 * 10 = WP 225 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP10 * 10 = WP 125 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP20 * 10 = WP 425 - Wunschessen: GP12,5 + SP5 * 10 = WP 175 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 612 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) und Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:40 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP15 * 10 = WP 250 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP5 * 10 = WP 125 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP10 * 10 = WP 325 - Wunschessen: GP12,5 + SP20 * 10 = WP 325 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 698 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:50 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: neinInterne Kennung: 155.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP11 * 10 = WP 210 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP12 * 10 = WP 170 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP3 * 10 = WP 55 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP8 * 10 = WP 130 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP11 * 10 = WP 160 - Probierportionen: GP7,5 + SP9 * 10 = WP 165 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP15 * 10 = WP 175 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP19 * 10 = WP 415 - Wunschessen: GP12,5 + SP12 * 10 = WP 245 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 690 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold), Kühlkostsystem (Cook & Chill) und Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 14:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP13 * 10 = WP 230 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP14 * 10 = WP 190 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP4 * 10 = WP 65 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP7 * 10 = WP 120 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Probierportionen: GP7,5 + SP11 * 10 = WP 185 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP10 * 10 = WP 125 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP15 * 10 = WP 375 - Wunschessen: GP12,5 + SP11 * 10 = WP 235 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-06-20 📅
Titel: 11G01 - Sonnenuhr-Schule
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Z-Catering Mitte GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE281884741
Postanschrift: Wolfener Strasse 36
Postleitzahl: 12681
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: j.streeck@z-catering.de📧
Telefon: 000📞
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Luna Restaurant GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE165533748
Postanschrift: Freiheit 10
Postleitzahl: 13597
E-Mail: vertrieb@luna.de📧
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 12
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
7️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
8️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 13
1️⃣3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣4️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
1️⃣5️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0015
1️⃣6️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0016
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: vergabestelle.vob@lichtenberg.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90296-7923📞
Fax: +49 30 90296-7919 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
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Quelle: OJS 2024/S 144-446925 (2024-07-24)