Bei der Baumaßnahme hadelt es sich um einen dreigeschossigen Neubau, bei dem die tragenden Elemente größtenteils aus Stahlbeton hergestellt werden. Die Gründung erfolgt aufgrund der schlechten Untergrundverhältnisse über Bohrpfähle. Das umlaufende Gelände verspringt zwischen Ost‐ u. Westseite um ein Geschoss, das Untergeschoss ist auf der Westseite vollständig im Erdreich eingebunden. Wasserlastpfahl W1.2‐E (> Drainage). Das Obergeschoss reduziert sich auf ca. 2/3 der Gesamtfläche. Das Flachdach über OG erhält eine PV‐Anlage, das Flachdach über EG wird als Gründach ausgeführt. Die nahezu vollständig umlaufende Fensterfassade wird als Pfosten‐Riegel‐Fassade aus Aluminium hergestellt. Davor kommt umlaufend über alle Geschosse eine vorgesetzte Betonfertigteilfassade ‐ im Wechsel aus senkr. Stützen und waagr. Riegel, jeweils in einer Tiefe von 70 cm ‐ zur Ausführung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hohenstaufengymnasium BA 1 Neubau Cube (HSG)
Referenznummer: 2220_VE355
Kurze Beschreibung:
Bei der Baumaßnahme hadelt es sich um einen dreigeschossigen Neubau, bei dem die tragenden Elemente größtenteils aus Stahlbeton
hergestellt werden. Die Gründung erfolgt aufgrund der schlechten Untergrundverhältnisse über Bohrpfähle. Das umlaufende Gelände
verspringt zwischen Ost‐ u. Westseite um ein Geschoss, das Untergeschoss ist auf der Westseite vollständig im Erdreich eingebunden.
Wasserlastpfahl W1.2‐E (> Drainage).
Das Obergeschoss reduziert sich auf ca. 2/3 der Gesamtfläche. Das Flachdach über OG erhält eine PV‐Anlage, das Flachdach über EG wird
als Gründach ausgeführt.
Die nahezu vollständig umlaufende Fensterfassade wird als Pfosten‐Riegel‐Fassade aus Aluminium hergestellt. Davor kommt umlaufend
über alle Geschosse eine vorgesetzte Betonfertigteilfassade ‐ im Wechsel aus senkr. Stützen und waagr. Riegel, jeweils in einer Tiefe von
70 cm ‐ zur Ausführung.
Bei der Baumaßnahme hadelt es sich um einen dreigeschossigen Neubau, bei dem die tragenden Elemente größtenteils aus Stahlbeton
hergestellt werden. Die Gründung erfolgt aufgrund der schlechten Untergrundverhältnisse über Bohrpfähle. Das umlaufende Gelände
verspringt zwischen Ost‐ u. Westseite um ein Geschoss, das Untergeschoss ist auf der Westseite vollständig im Erdreich eingebunden.
Wasserlastpfahl W1.2‐E (> Drainage).
Das Obergeschoss reduziert sich auf ca. 2/3 der Gesamtfläche. Das Flachdach über OG erhält eine PV‐Anlage, das Flachdach über EG wird
als Gründach ausgeführt.
Die nahezu vollständig umlaufende Fensterfassade wird als Pfosten‐Riegel‐Fassade aus Aluminium hergestellt. Davor kommt umlaufend
über alle Geschosse eine vorgesetzte Betonfertigteilfassade ‐ im Wechsel aus senkr. Stützen und waagr. Riegel, jeweils in einer Tiefe von
70 cm ‐ zur Ausführung.
Produkte/Dienstleistungen: Bau von weiterführenden Schulen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 604-22-2022-355
Titel: Schreinerarbeiten Türen
Beschreibung der Beschaffung:
Grobmassen:
‐ 36 St. Innentürelemente (z.T. mit BS‐ / SS‐Anforderungen), insg. ca. 125 m2
‐ 3 St. Glastrennwände F30/T30, insg. ca. 80 m2
‐ 5 St. Stahlblechtüren, insg. ca. 15 m2
‐ 6 St. Massivholz‐Sitzstufen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen📦
Postleitzahl: 74206
Stadt: Bad Wimpfen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis
🏙️
Dauer: 89 Tage Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-05-02 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich ✅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, die mit
Angebotsabgabe einzureichen waren, werden nachgefordert. Fehlende
Preisangaben werden nicht nachgefordert.
Beschreibung:
Ab 30.000 € Auftragswert: Abfrage über Eintragungen in
das Wettbewerbsregister
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 6 a EU Nr. 1 VOB/A: Eigenerklärung zur Eintragung in das
Berufs oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen
der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen,
welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
einschließen.
Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen
der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen,
welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
einschließen.
Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der
Berufsgenossenschaft
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: § 6 a EU Nr. 3 a) VOB/A: Eigenerklärung zu den
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(Referenzen) der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre.
Anzahl der Arbeitskräfte: § 6 a EU Nr. 3 g) VOB/A: Eigenerklärung zu der für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Anzahl der Arbeitskräfte.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
§ 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Falle der Zuschlagserteilung wird die Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. In der Angebotsunterlage sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
§ 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Falle der Zuschlagserteilung wird die Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. In der Angebotsunterlage sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Geforderte Kautionen und Garantien:
- § 9c EU VOB/A: Sicherheit
für Vertragserfüllung: 5 % der Summe der Auftragssumme (ab einer
Auftragssumme von 250 000 EUR netto), - § 9c EU VOB/A: Sicherheit für
Mängelansprüche 3 % der Summe der Abrechnungssumme (ab einer
Auftragssumme von 250 000 EUR netto)
- § 9c EU VOB/A: Sicherheit
für Vertragserfüllung: 5 % der Summe der Auftragssumme (ab einer
Auftragssumme von 250 000 EUR netto), - § 9c EU VOB/A: Sicherheit für
Mängelansprüche 3 % der Summe der Abrechnungssumme (ab einer
Auftragssumme von 250 000 EUR netto)
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
A) § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, B) § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung, C) § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A: Eigenerklärung zu
Insolvenzverfahren und Liquidation, D) Eigenerklärungen Russland - 5. EUSanktionspaket.
A) § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, B) § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung, C) § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A: Eigenerklärung zu
Insolvenzverfahren und Liquidation, D) Eigenerklärungen Russland - 5. EUSanktionspaket.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Bad Wimpfen
Nationale Registrierungsnummer: 08125007-A2912-49
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 74206
Postort: Bad Wimpfen
Region: Heilbronn, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Klotz und Partner GmbH - Frau Daniela Hesslinger-Rupp
E-Mail: hesslinger@klotzundpartner.de📧
Telefon: +49 71118744-20📞
URL: https://www.badwimpfen.de🌏
Federführendes Mitglied ✅
Adresse des Käuferprofils: https://www.badwimpfen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E89967722🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E89967722🌏
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen ✅
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 15
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://www.rp-karlsruhe.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Hinsichtlich der Einleitung
von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach
Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei
Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Hinsichtlich der Einleitung
von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach
Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei
Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 063-187924 (2024-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hohenstaufengymnasium BA 1 Neubau Cube (HSG) - Schreinerarbeiten Türen
Art des Vertrags: Bauleistung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 305871.12 EUR 💰
Beschreibung
Titel: Hohenstaufengymnasium BA 1 Neubau Cube (HSG) -Schreinerarbeiten Türen
Produkte/Dienstleistungen: Bau von weiterführenden Schulen📦 Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-12 📅
Datum des Endes: 2024-10-25 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Auftrag_01
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-06-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 305871.12 EUR 💰
Kennung des Angebots: Angebot_01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Binsch gmbh
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Binsch Innenausbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 5186596
Postleitzahl: 73760
Postort: Ostfildern
Region: Esslingen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@binsch.de📧
Telefon: 0000📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 187924-2024
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Hinsichtlich der Einleitung
von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach
Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei
Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Hinsichtlich der Einleitung
von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach
Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei
Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 232-727168 (2024-11-26)