Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind Generalunternehmerleistungen mit Planungsverpflichtungen zur Errichtung eines Teilneubaus der Mont-Cenis-Gesamtschule in Herne.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HSM; Generalunternehmerleistungen mit Planungsverpflichtungen zur Errichtung eines Teilneubaus an der Mont-Cenis Gesamtschule
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind Generalunternehmerleistungen mit Planungsverpflichtungen zur Errichtung eines Teilneubaus der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind Generalunternehmerleistungen mit Planungsverpflichtungen zur Errichtung eines Teilneubaus der Mont-Cenis-Gesamtschule in Herne.
HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH ist eine Tochter der Stadt Herne, die bauliche Investitionen in die Infrastruktur von Bildungsimmobilien (z.B. Schulen, KiTas) umsetzt. Es geht dabei um Sicherstellung der Raumbedarfe im Bildungsbereich durch Modernisierung von Objekten mit Sanierungsbedarf oder Neubau. Die Mont-Cenis-Gesamtschule im Stadtteil Herne-Sodingen ist eine der drei städtischen Gesamtschulen in Herne. Es soll nunmehr eine erforderliche Sanierung und Modernisierung des Gebäudeensembles inkl. notwendiger Ersatzneubauten durchgeführt werden. Die Gesamtschule ist eine Ganztagsschule für rund 1140 Schülerinnen und Schüler, die dort in den Jahrgangsstufen 5 - 13 beschult werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Generalunternehmerleistungen mit Planungsverpflichtungen zur Errichtung eines Teilneubaus an der Mont-Cenis-Gesamtschule in Herne. Die Leistungen sind im laufenden Schulbetrieb zu erbringen. Die Leistungen für die Sanierung der restlichen Gebäude bzw. der Teilabriss werden gesondert ausgeschrieben. Grundlage ist eine vorliegende, in den wesentlichen Teilen abgestimmte Entwurfsplanung. Die erforderlichen Planungsleistungen umfassen ggf. die Anpassung des Entwurfes an eine andere Bauweise, die entsprechende Bauantragsplanung und die Planung der Bauausführung. Der Teilneubau hat die folgenden Kennwerte: BGF: UG: 280 m² EG: 1.680 m² 1. OG: 2.260 m² 2. OG: 2.260 m² Gesamt: 6.480 m² Nutzfläche: UG: 0 m² EG: 970 m² 1. OG: 1.415 m² 2. OG: 1.375 m² Gesamt: 3.760 m². Das Gebäude besteht aus zwei nahezu quadratischen Baukörpern, die jeweils durch einen nach oben offenem Innenhof belichtet sind und einem im Osten zurückspringenden Mittelteil. Die Gesamtabmessungen betragen in Breite und Länge ca. 78,03 m x ca. 31,49 m. Das Gebäude verfügt über insgesamt drei oberirdische Geschosse (der südliche Baukörper ist teilweise aufgeständert) und ggf. einem Untergeschoss als Teilunterkellerung. Die Gesamthöhe der oberirdischen Geschosse beträgt zwischen ca. 12,48 m und ca. 3,27 m. Den oberen Abschluss bildet ein Flachdach. Optimierungen (insbesondere im Bereich Tragwerksplanung und Unterkellerung) sind denkbar, wenn die grundsätzlichen architektonischen Vorgaben eingehalten werden. Dies gilt insbesondere bei einer Änderung der Bauweise. Das Gebäude kann mit verschiedenen konstruktiven Systemen realisiert werden. Das Gebäude kann in verschiedenen Bauweisen realisiert werden. In der derzeitigen Planung ist eine Massivbauweise u.a. mit Porotonsteinen dargestellt. Folgende weitere Bauweisen sind möglich: - Massivbau, Hybrid-, bzw. Mischbauweise, - Elementbau, Fertigteilbau oder -Modulbau in Stahl- oder Holzbauweise. Es ist beabsichtigt, die wesentlichen Bauleistungen sowie Planungsleistungen LP 4-8 und optional die LP 9 nach HOAI durch den hier ausgeschriebenen Generalunternehmer erbringen zu lassen. Es handelt sich um eine Schule, die nach der Schulbaurichtlinie, Arbeitsstättenrichtlinie und allen einschlägigen DIN-Vorschriften, DGUV sowie allen anerkannten Regeln der Technik zu realisieren ist. Dies betrifft alle Gewerke, selbst wenn hier im Einzelnen keine DIN-Vorschriften erwähnt sind. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen modernen Schulbau mit hohen Anforderungen an das Tragwerk, den Brandschutz, die Gebäudetechnik und die Architektur. Die Wärmeversorgung für den Teilneubau soll autark erfolgen. Die Projektdurchführung hat nach einem geeigneten BIM-Standard zu erfolgen. Die entsprechende Auftraggeber-Informations-Anforderung (AIA) liegt den Unterlagen zur Aufforderung einer Angebotsabgabe bei. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist Ende August 2024 zu rechnen. Die Fertigstellung/Inbetriebnahme ist für Sommer 2026 vorgesehen. Der Baubeginn ist für Anfang 2025 vorgesehen. Der Ausführungszeitraum wird voraussichtlich 14 Monate umfassen. Diese Zeiträume sind abhängig von der Bauweise. Die Fertigstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung ist für Ende Januar 2024 geplant. Das Dokument wird den ausgewählten Unternehmen im Angebotswettbewerb zur Verfügung gestellt. Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von weiterführenden Schulen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Ort der Leistung: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-19 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eignung zur Berufsausführung" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden; 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden; 3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. 4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden. 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zu verwenden. Hierfür ist das beigefügte Formular IV zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter diesem Abschnitt "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter diesem Abschnitt "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind: 1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 5 Mio. EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 5 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 5 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden. Mindeststandards: Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter diesem Abschnitt "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter diesem Abschnitt "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind: 2. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und über den Umsatz im Bereich "vergleichbare Bauprojekte (Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Hochschulen)". Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mindeststandards: Ein Mindestgesamtumsatz von 6 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Ein Mindestgesamtumsatz von 3 Mio. EUR (netto) im Bereich "vergleichbare Bauprojekte (Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Hochschulen)" in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter diesem Abschnitt "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter diesem Abschnitt "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 1. Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bewerbers, Geschäftsfelder, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterzahl einzelner Berufsgruppen. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden. Soweit erforderlich sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen selbst zu erstellen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter diesem Abschnitt "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter diesem Abschnitt "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 2. Es sind Eigenerklärungen über mindestens 3 unterschiedliche Referenzen einzureichen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen: (a.) Hochbauprojekt im Bereich von Bildungsimmobilien (d.h. Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Hochschulen), (b.) als Generalunternehmer/Generalübernehmer bzw. Totalunternehmer/Totalübernehmer beauftragt, (c.) BGF von mind. 4.000 m², (d.) in den letzten 5 Jahren seit Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung in diesem Verfahren. Dabei ist jeweils eine aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür sind die Formulare VIII "Unternehmens-Referenzen" zu verwenden. Mindeststandards: Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X. Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI. Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“2. Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: 1. "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit"...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2. Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: 1. "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" [Gewichtung: 20 %], Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel, vgl. Abschnitt III.1.2 Nr. 2. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird bezogen auf beide Unterkriterien anhand des Mittels der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bewertet. Für dieses Kriterium gilt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 12,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 11,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 10,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 9,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punktzahl von 1 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 8,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert, woraus sich die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl ergibt. Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleichstand des Rangs 5 qualifizieren sich 6 Unternehmen. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid unter indirekter notarieller Beteiligung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“2. Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: 2. "technische Leistungsfähigkeit"...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2. Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: 2. "technische Leistungsfähigkeit" [Gewichtung: 80 %], davon "Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens im Bereich "Software Asset Management"" Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 8 oder mehr ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 7 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 6 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 5 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 1 Punkt erhalten diejenigen Bewerber, die 4 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Ordnungsgemäß bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die unter Abschnitt "Eignungskriterium technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Ziff. 2" benannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert, woraus sich die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl ergibt. Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleichstand des Rangs 5 qualifizieren sich 6 Unternehmen. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid unter indirekter notarieller Beteiligung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Anforderungen für den Auftrag ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VH4YL” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514113514📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514113514📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 015-041765 (2024-01-18)