Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausführliche Darstellung von drei Referenzen des Bewerbers über die Durchführung vergleichbarer Projekte (maximal 2 Seiten pro Referenz). Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des technischen Auftragsinhalts, der Projektlaufzeiten und des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat.
Der Auftraggeber berücksichtigt nur solche Referenzen, die im Hinblick auf Art, Inhalt und Umfang vergleichbar mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung sind.
Referenzen, welche die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber wird die angegebenen Referenzen
stichprobenartig überprüfen. Falsche oder fehlerhafte Angaben führen zur Nichtberücksichtigung der angegebenen Referenz. Sofern hierdurch bedingt die geforderte Mindestanzahl an Referenzen unterschritten wird, ist die projektspezifische Eignung nicht nachgewiesen.
Das Angebot wird in diesem Fall von der Wertung ausgeschlossen.
Das angebotene Personal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
Bewerber-/Bietergemeinschaft
Die Angebotsabgabe durch Einzelbewerber und durch Bewerber-/Bietergemeinschaften ist gleichermaßen zulässig. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Gemeinschaftserklärung (Bietergemeinschaftserklärung im Dokument „formular_erklärung_bietergemeinschaft_234.pdf“) abzugeben.
Sämtliche weiteren Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft haben die nach den Vorgaben dieser Ausschreibung vorzulegenden Nachweise zur Eignung jeweils separat abzugeben.
Die Erklärungen und Unterlagen bezüglich der Fachkunde und der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied gesondert eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen sind. Erbringt die Bewerber-/Bietergemeinschaft die erforderlichen Referenzen gemeinsam, muss die Bewerber-/Bietergemeinschaft darlegen, welches Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft voraussichtlich welchen Leistungsanteil erbringt. Die von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft getrennt eingereichten Referenzen müssen auf den jeweiligen Leistungsanteil des Mitgliedes der Bewerber-/Bietergemeinschaft bezogen sein.
Veränderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Nachunternehmer
Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben und die anderen Unternehmen zu benennen.
Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Nachunternehmer zur Verfügung stehen. Hierzu sind die Dokumente „Verzeichnis Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen.pdf“ und “Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdf“ zu verwenden.
Außerdem ist für jedes andere Unternehmen das Formblatt „Verzeichnis Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen.pdf“ und “Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdf“ einzureichen.
Eignungsleihe
Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Die Angabe erfolgt in den Dokumenten „Verzeichnis Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen.pdf“ und “Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdf“.
Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bewerber/Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag sind außerdem für jedes Mitglied die Formblätter „Verzeichnis Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen.pdf“ und “Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdf“ einzureichen.
Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sind der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig.
Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften der Bewerber/Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Eine dementsprechende Haftungserklärung ist der Vergabestelle nach gesonderter Aufforderung vorzulegen. Als Haftungserklärungen kommen je nach Einzelfall eine sogenannte harte Patronatserklärung, Garantie, selbstschuldnerische Bürgschaft oder ein Schuldbeitritt in Betracht.
Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens bedient, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen.