Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Hochschulgastronomie mit Kartoffeln und Kartoffelprodukten in 2 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los. Die Lose werden getrennt bewertet und vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.06.2024 und endet spätestens am 31.05.2028. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Los 1 Kartoffeln frisch: 835.000,00 netto Los 2 Kartoffelprodukte frisch: 740.000,00 netto Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-01.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kartoffeln und Kartoffelprodukte frisch
Referenznummer: Verg_EU-012_24
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Hochschulgastronomie mit Kartoffeln und Kartoffelprodukten in 2 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los. Die Lose werden getrennt bewertet und vergeben.
Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.06.2024 und endet spätestens am 31.05.2028. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen.
Los 1 Kartoffeln frisch: 835.000,00 netto
Los 2 Kartoffelprodukte frisch: 740.000,00 netto
Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Hochschulgastronomie mit Kartoffeln und Kartoffelprodukten in 2 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los. Die Lose werden getrennt bewertet und vergeben.
Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.06.2024 und endet spätestens am 31.05.2028. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen.
Los 1 Kartoffeln frisch: 835.000,00 netto
Los 2 Kartoffelprodukte frisch: 740.000,00 netto
Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.
Produkte/Dienstleistungen: Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse/Erdäpfel und Erdäpfelerzeugnisse📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Kartoffeln frisch
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# trifft nicht zu
Art des Vertrags: Lieferungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 4 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.06.2024 und endet spätestens am 31.05.2028. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen.
Los 1 Kartoffeln frisch: 835.000,00 € netto
Los 2 Kartoffelprodukte frisch: 740.000,00 € netto
Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.06.2024 und endet spätestens am 31.05.2028. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen.
Los 1 Kartoffeln frisch: 835.000,00 € netto
Los 2 Kartoffelprodukte frisch: 740.000,00 € netto
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Kartoffelprodukte frisch
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung, Rosenheim, Freising
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.06.2024 und endet spätestens am 31.05.2028. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen.
Los 1 Kartoffeln frisch: 835.000,00 € netto
Los 2 Kartoffelprodukte frisch: 740.000,00 € netto
Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.06.2024 und endet spätestens am 31.05.2028. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen.
Los 1 Kartoffeln frisch: 835.000,00 € netto
Los 2 Kartoffelprodukte frisch: 740.000,00 € netto
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-03 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-03 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-04-03 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-27 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# trifft nicht zu
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung
– Liefer/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung
– Liefer/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren. Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des
mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer/ Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren. Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des
mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer/ Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gem. § 123 & 124 GWB
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 08921762411
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 045-131975 (2024-03-01)