Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) beabsichtigt die Beschaffung eines fabrikneuen geländegängigen Abrollkipperfahrzeugs mit der Radformel 8x8, zulässiges Gesamtgewicht 32 t (technisch 46t) (LKW-Fahrgestell mit aufgebautem Abrollkipper nach DIN 30722-1) mit einer Schutzbelüftung. Der Bieter verpflichtet sich, das von ihm angebotene Produkt - sofern es dem Auftraggeber noch nicht vorgestellt wurde - nach schriftlicher Aufforderung - für einen kostenfreien 2-tägigen Praxistest binnen 14 Tagen nach Angebotsöffnung zur Verfügung zu stellen. Der Praxistest findet beim Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf, Unter dem Galdberg 1, 54318 Mertesdorf statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf eines geländetauglichen Abrollkippers
Kurze Beschreibung:
“Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) beabsichtigt die Beschaffung eines fabrikneuen geländegängigen Abrollkipperfahrzeugs mit der...”
Kurze Beschreibung
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) beabsichtigt die Beschaffung eines fabrikneuen geländegängigen Abrollkipperfahrzeugs mit der Radformel 8x8, zulässiges Gesamtgewicht 32 t (technisch 46t) (LKW-Fahrgestell mit aufgebautem Abrollkipper nach DIN 30722-1) mit einer Schutzbelüftung.
Der Bieter verpflichtet sich, das von ihm angebotene Produkt - sofern es dem Auftraggeber noch nicht vorgestellt wurde - nach schriftlicher Aufforderung - für einen kostenfreien 2-tägigen Praxistest binnen 14 Tagen nach Angebotsöffnung zur Verfügung zu stellen. Der Praxistest findet beim Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf, Unter dem Galdberg 1, 54318 Mertesdorf statt.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) beabsichtigt die Beschaffung eines fabrikneuen geländegängigen Abrollkipperfahrzeugs mit der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) beabsichtigt die Beschaffung eines fabrikneuen geländegängigen Abrollkipperfahrzeugs mit der Radformel 8x8, zulässiges Gesamtgewicht 32 t (technisch 46t) (LKW-Fahrgestell mit aufgebautem Abrollkipper nach DIN 30722-1) mit einer Schutzbelüftung.
Der Bieter verpflichtet sich, das von ihm angebotene Produkt - sofern es dem Auftraggeber noch nicht vorgestellt wurde - nach schriftlicher Aufforderung - für einen kostenfreien 2-tägigen Praxistest binnen 14 Tagen nach Angebotsöffnung zur Verfügung zu stellen. Der Praxistest findet beim Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf, Unter dem Galdberg 1, 54318 Mertesdorf statt.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Trier-Saarburg🏙️ Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-05 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-05 11:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärungen: -Eigenerklärung zum Landestariftreuegesetz
-Eigenerklärung zum Arbeitnehmerentsendegesetz
-Eigenerklärung nach dem 5....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärungen: -Eigenerklärung zum Landestariftreuegesetz
-Eigenerklärung zum Arbeitnehmerentsendegesetz
-Eigenerklärung nach dem 5. EU-Sanktionspaket
-Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise: -Aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als sechs Monate”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Leistungsnachweise: -ausgefüllte Leistungsbeschreibung
-Datenblätter und Achslastberechnungen”
“Zusätzliche Informationen: „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform...”
Zusätzliche Informationen: „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlichelektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. „Kommunikation; weitere Auskünfte
erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische
Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf
der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren. Rückfragen sind bis spätestens 24.05.2024 einzureichen. "Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich. Zur Datenschutzgrundverordnung: Mit Abgabe eines Angebotes /Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: 00496131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 084-255467 (2024-04-26)