Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über die technische Fachqualifikation im Bereich der Bauleistung über Putz- und Stuckarbeiten für das Stuckateur-Handwerk gemäß den nachfolgend benannten Eignungskriterien verfügen und diese nachweisen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass hier eine Abweichung zu den Angaben und Anforderungen der Eigenerklärung zur Eignung „Formblatt 124“ vorliegt.
A. Eignungskriterium „Unternehmensreferenzen“
Nachweis über mindestens drei Unternehmensreferenzen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind und die unten benannten Teilanforderungen erfüllen. Der Nachweis muss durch Einreichung der zur Verfügung gestellten Datei „Referenzdatenblatt“ erfolgen. Ein Verweis auf eine Eintragung in einem ULV oder PQ-Verzeichnis reicht nicht aus.
1. Vergleichbarkeitsmerkmale
Der Leistungsumfang muss vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand sein.
Vergleichbarkeitsmerkmale für den Leistungsumfang zur Beurteilung über die technische Fachqualifikation bilden dabei die Inhalte der vorbenannten Beschreibung des Loses, u. a. mit folgenden Merkmalen:
a) 2.800 m2 Kalkputz als Neuputzflächen an Wänden
b) 2.500 m2 Kalkputz als Ausbesserungsarbeiten an Wänden
c) 1.400 m2 Kalkputz als Neuputzflächen an gewölbten Decken
d) 4.200 m2 Kalkputz als Ausbesserungsarbeiten an gewölbten Decken
e) 3.900 m2 Flächenspachtelung
f) 3.300 m2 Sanierputz
g) 1.600 m2 Lehmputz an Wänden als Nutzputzflächen
h) 1700 m vor Ort gezogene Stuckfriese nach historischem Vorbild
i) 520 m2 Akustik-Spritzspachtel
j) Die erbrachten Bauleistungen sind in Bestandsgebäude mit Denkmalauflagen ausgeführt.
Die in der Datei „Referenzdatenblatt“ erforderlichen Angaben sehen daher auch vor, dass Bieter Angaben zu den zuvor benannten Vergleichbarkeitsmerkmalen vornehmen müssen. Fehlen Angaben zu einzelnen Merkmalen, kann dies zu einer negativen Beurteilung der technischen Fachqualifikation und somit zur technischen Leistungsfähigkeit führen.
2. Mindestanforderungen als Teilanforderungen
2.1. Allgemeine Mindestanforderungen
Jede der mindestens drei einzureichenden Unternehmensreferenzen müssen folgende Teilanforderungen erfüllen:
Es müssen für die Teilleistungen:
a) Der Abschluss der Referenz darf nicht länger als 5 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung dieser Ausschreibung zurückliegen (maßgeblich für den Abschluss ist der Abnahmetermin der Bauleistung).
b) Die Zahl der für die Leistungserbringung durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer muss mindestens 4 betragen haben.
2.2. Leistungsbezogene Mindestanforderungen
a) Lehmputz
Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss folgende Teilanforderungen erfüllen:
(1) Erbringung von Putzarbeiten als Lehmputzarbeiten.
(2) Anteil des Auftragsvolumens für Lehmputzarbeiten muss mindestes 75.000 € (netto) betragen haben.
b) Stuckarbeiten
Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss folgende Teilanforderungen erfüllen:
(1) Erbrignung von Stuckarbeiten als Vorort gezogene Stuckprofile.
(2) Anteil des Auftragsvolumens für Stuckarbeiten muss mindestes 125.000 € (netto) betragen haben.
c) Putzarbeiten mit Kalkputz / Sanierputz
Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss folgende Teilanforderungen erfüllen:
(1) Erbringung von Putzarbeiten mit Kalkputz und/oder Sanierputz.
(2) Anteil des Auftragsvolumens für Kalkputz und/oder Sanierputz muss mindestes 500.000 € (netto) betragen haben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis der Korrektheit der Unternehmensreferenzen Referenzbescheinigungen des ehemaligen Auftraggebers bei den bestplatzierten Bietern nachzufordern oder direkt bei dem Referenzgeber aufzuklären.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
B. Eignungskriterium „Mitarbeiteranzahl“
Nachweis, dass der Bieter über mindestens 12 beschäftigte Arbeitskräfte (Vollzeitbeschäftigung, technisches Leistungspersonal) im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr (2023) verfügte. Dabei ist nur in Vollzeit beschäftigtes, technisches Personal zu berücksichtigen.
Der Nachweis muss durch eine vom Bieter anzufertigende Auflistung über die Zahl der im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr (2023) durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal erfolgen.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zum Vorliegen der Mitarbeiteranzahl durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Einzelnachweise.
Dafür ist mit dem Angebotsschreiben V 213.H F der Name des Verzeichnisses sowie die PQ-Nummer anzugeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor:
- zum Nachweis der Korrektheit der Auflistung über die Mitarbeiteranzahl eine Bestätigung des Steuerberaters nachzufordern,
- bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern,
- im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.