Auftragsbekanntmachung (2024-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KKE A32303 Putzarbeiten 1, Innenputz, Stuck, Innendämmung, Fassadenputz
Referenznummer: BA3_24O323003
Kurze Beschreibung:
“Putzarbeiten, Innenputz, Stuck, Innendämmung, Fassadenputz”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Putzarbeiten 1, Innenputz, Stuck, Innendämmung, Fassadenputz
In dieser Baumaßnahme werden in 5 Gebäudeteilen die Putzarbeiten, hauptsächlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Putzarbeiten 1, Innenputz, Stuck, Innendämmung, Fassadenputz
In dieser Baumaßnahme werden in 5 Gebäudeteilen die Putzarbeiten, hauptsächlich Innenputzarbeiten neu errichtet. Während der Ausführungszeit wird es zu parallelen Arbeiten an den verschiedenen Bauabschnitten und Leistungsbereichen kommen. Dafür ist es notwendig, entsprechendes Personal in verschiedenen Montagetrupps, insbesondere in Spitzenzeiten, bereitzustellen. An das Gebäude bestehen Auflagen des Denkmalschutzes.
2200 m2 Kalkputz als Neuputzflächen an Wänden;
9000 m2 Kalkputz als Ausbesserungsarbeiten an Wänden;
7630 m2 Flächenspachtel
480 m2 Kalkputz als Neuputzflächen an gewölbten Decken;
5000 m2 Kalkputz als Ausbesserungsarbeiten an gewölbten Decken;
350 m2 Sanierputz;
1300 m Stuckfriese überarbeiten
520 m2 Akustik-Spritzspachtel;
360 m2 Innendämmung;
7200 m2 Arbeitsgerüste, senkrecht
3500 m2 Arbeitsgerüste, waagerecht
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-29 📅
Datum des Endes: 2025-09-23 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-01 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung für die Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich der Eintragungen in einem Berufs oder Handelsregister: Der Bieter/Bietergemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung für die Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich der Eintragungen in einem Berufs oder Handelsregister: Der Bieter/Bietergemeinschaft (nachfolgend nur Bieter) muss für die Erbringung der Bauleistung befähigt sein.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei),
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
vorzulegen.
Zum Nachweis für die Befähigung der Berufsausübung haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen folgende Nachweise zu erbringen:
- Eintragung im Berufs-/Handelsregister oder Handwerksrolle: Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
- Mitglied Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, auch durch Einholung einer Bescheinigung (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) gem. §6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Eignungsnachweise.
Dafür ist mit dem Angebotsschreiben V 213.H F der Name des Verzeichnisses sowie die PQ-Nummer anzugeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor:
- bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern,
- im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Berufsregister - Handelskammer: Der Bieter muss bei der Handelskammer in die Handwerksrolle für das zulassungspflichtige Handwerksgewerbe - Stuckateur -...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Berufsregister - Handelskammer: Der Bieter muss bei der Handelskammer in die Handwerksrolle für das zulassungspflichtige Handwerksgewerbe - Stuckateur - eingetragen sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein, die Bauleistung ordnungsgemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein, die Bauleistung ordnungsgemäß durchzuführen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Vorzulegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen folgende Nachweise zu erbringen: - Gesamtjahresumsatz: Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Einholung von Nachweisen gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen, insbesondere durch: - Vorlage entsprechender Bankerklärungen, - den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, - Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, - testierte Umsatzbetätigung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des/der zuständigen Versicherungsträger(s) mit Angabe der Lohnsummen, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist), - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG, - ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Eignungsnachweise. Die Auftraggeberin behält sich vor: - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss technisch und beruflich leistungsfähig sein. : Der Bieter/Bietergemeinschaft (nachfolgend nur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss technisch und beruflich leistungsfähig sein. : Der Bieter/Bietergemeinschaft (nachfolgend nur Bieter) hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Angebot in die engere Wahl kommen haben Ihre berufliche Fachqualifikation durch folgende Eignungskriterien und Nachweise darzulegen:
- Mindestens drei Unternehmensreferenzen mit den unten genannten Mindestanforderungen.
- Auflistung der Mitarbeiteranzahl mit den unten genannten Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestanforderungen an die Referenzen: A. Eignungskriterium „Unternehmensreferenzen“
Nachweis über mindestens drei Unternehmensreferenzen, die mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestanforderungen an die Referenzen: A. Eignungskriterium „Unternehmensreferenzen“
Nachweis über mindestens drei Unternehmensreferenzen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind und die unten benannten Teilanforderungen erfüllen. Der Nachweis muss durch Einreichung der zur Verfügung gestellten Datei „Referenzdatenblatt“ und den entsprechenden Referenzbescheinigungen (beide Unterlagen stellen die "Unternehmensreferenzen" dar) erfolgen. Ein Verweis auf eine Eintragung in einem ULV oder PQ-Verzeichnis reicht nicht aus.
1. Mindestanforderungen
1.1 Allgemeine Mindestanforderungen
Jede der mindestens drei einzureichenden Unternehmensreferenzen muss folgende Anforderungen erfüllen:
a) Der Abschluss der Referenz darf nicht länger als 5 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung dieser Ausschreibung zurückliegen (maßgeblich für den Abschluss ist der Abnahmetermin der Bauleistung).
2.2. Mindestanforderungen an die vergleichbare Bauleistung:
a) Anforderung Stuckarbeiten
Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss:
(1) Die Restauerierung und Ergänzung von Stuckelementen umfassen und
(2) der Anteil des Auftragsvolumens für Stuckarbeiten muss mindestes 20.000 € (netto) betragen haben.
b) Anforderung Putzarbeiten mit Kalkputz
Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss:
(1) Die Erbringung von Putzarbeiten mit Kalkputz umfassen und
(2) der Anteil des Auftragsvolumens für Kalkputz muss mindestes 500.000 € (netto) betragen haben.
c) Anforderung Putzarbeiten mit Sanierputz
Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss:
(1) Die Erbringung von Putzarbeiten mit Sanierputz umfassen und
(2) der Anteil des Auftragsvolumens für Sanierputz muss mindestens 25.000 € (netto) betragen haben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis der Korrektheit der Unternehmensreferenzen Referenzbescheinigungen des ehemaligen Auftraggebers bei den bestplatzierten Bietern einzufordern bzw. aufzuklären.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium „Mitarbeiteranzahl“: Mindestanforderung Mitarbeiteranzahl:
Nachweis, dass der Bieter über mindestens 10 beschäftigte Arbeitskräfte...”
Nachweis, dass der Bieter über mindestens 10 beschäftigte Arbeitskräfte (Vollzeitbeschäftigung, technisches Leistungspersonal) im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr (2023) verfügte. Sofern das Geschäftsjahr 2023 unternehmensintern noch nicht abgeschlossen ist, genügt auch eine Auflistung aus dem Jahr 2022. Dabei ist nur in Vollzeit beschäftigtes, technisches Personal zu berücksichtigen.
Der Nachweis muss durch eine vom Bieter anzufertigende Auflistung über die Zahl der im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal erfolgen.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zum Vorliegen der Mitarbeiteranzahl durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Einzelnachweise.
Dafür ist mit dem Angebotsschreiben V 213.H F der Name des Verzeichnisses sowie die PQ-Nummer anzugeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor:
- zum Nachweis der Korrektheit der Auflistung über die Mitarbeiteranzahl eine Bestätigung des Steuerberaters nachzufordern
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG),...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen. Geforderte Sicherheiten: Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge); Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 111300000V0074
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 111300000V0074
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 170-523664 (2024-08-30)