KKE A45007 Fernmelde- und Info. Anlagen 1 - Daten- und Sicherheitstechnik - Neuanlagen

Museum für Naturkunde

Fernmelde- und Info. Anlagen 1 - Daten- und Sicherheitstechnik - Neuanlagen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-01-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: KKE A45007 Fernmelde- und Info. Anlagen 1 - Daten- und Sicherheitstechnik - Neuanlagen
Referenznummer: BA3_24O450007
Kurze Beschreibung: Fernmelde- und Info. Anlagen 1 - Daten- und Sicherheitstechnik - Neuanlagen
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Fernmeldeanlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Beschreibung der Beschaffung:
Ausstattung, Erneuerung, Erweiterung der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen: - Behindertennotrufanlage 4 Stck - Gegensprechanlage mit Einbindung in GSA und Anbindung an hauseigene IP-Telefonie - Brandmeldeanlage Kategorie 1 für den 3.BA nach jeweils gültigem Brandschutzkonzept, unabhängig vom 1. und 2. BA. - Einbruchmeldeanlage nach Sicherheitskonzept für das Gesamtgebäude. Für den 3. BA ist eine neue, separate Einbruchmeldeanlage zu realisieren. Mit Öffnungs- und Verschlussüberwachung der Fenster. Alarmverglasung für EG, KG und DG. Verknüpfung zu Löschanlage bzw. RWA-Zentralen. Überwachung von Zugangstüren zu Sammlungsräumen. Einbauteile sind an das jeweilige Gewerk inkl. Montageanleitung zu übergeben. - Rettungswegtechnik mit Trennung Öffentlichkeits- und Internbereich. Das bestehende Türmanagementsystem des Herstellers Dorma ist zu erweitern/ergänzen. Die im dritten Bauabschnitt zu realisierenden, neuen Komponenten der Zutrittskontrolle, der BMA, der EMA , der GSA sowie das Gefahrenmanagementsystem sind einzubinden. - Zugangskontrollanlage des 1. und 2. BA Typ SIPORT/Siemens ist - da nicht erweiterbar - durch eine neue zu ergänzen. Strikte Trennung zwischen Öffentlichkeits- und Internbereich. Die Zutrittsberechtigungen werden über Schlüsselkarten oder Transponder realisiert. - Übertragungsnetze mit etwa 35.000m Installationskabel - Verlegesysteme an und auf etwa 20% Mauerwerk und 80 % Beton. - Brandschutzmaßnahmen nach Brandschutzkonzept gemäß DIN 4102.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von elektrischen Leitungen 📦
Postleitzahl: 10115
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-02 📅
Datum des Endes: 2026-11-20 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-02-13 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-06 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Alle geforderten Unterlagen mit Ausnahme von: -Formblatt V 213HF Angebotsschreiben und Preisangaben -Referenznachweise, die die genannten inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Befähigung für die Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich der Eintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister: Der Bieter/Bietergemeinschaft (nachfolgend nur Bieter) hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen: - Eintragung im Berufs-/Handelsregister oder Handwerksrolle: Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. - Mitglied Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Einholung einer Bescheinigung (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) gem. §6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Dafür ist mit dem Angebotsschreiben V 213.H F der Name des Verzeichnisses sowie die PQ-Nummer anzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor: - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen: - Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bieters, dass keiner der Ausschlussgründe des § 6e EU VOB/A vorliegt. - Gesamtjahresumsatz: Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz vergleichbarer Bauleistungen jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Arbeitskräfte: Eigenerklärung über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zu verfügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen, insbesondere durch: - Vorlage entsprechender Bankerklärungen, - den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, - Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, - testierte Umsatzbetätigung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) - selbst gefertigte Auflistung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (für jedes der drei abgeschlossenen Kalenderjahre), - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des/der zuständigen Versicherungsträger(s) mit Angabe der Lohnsummen, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist), - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG, - ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Auftraggeberin behält sich vor: - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, in den letzten fünf Kalenderjahren – bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum, vergleichbare Bauleistungen ausgeführt zu haben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Einholung einer Bescheinigung gem. §§ 6a Nr.3, 6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen, insbesondere durch: - drei Referenznachweise über eine vergleichbare Bauleistung mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unterauftragnehmern ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Auftraggeberin behält sich vor: - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern, mit Ausnahme von Referenznachweisen, die die genannten inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllen. Nutzer/Verwender des PQ-Verzeichnisses sowie eines ULV müssen das Verzeichnis selbstständig pflegen und tragen dafür Sorge, insbesondere Referenznachweise bereit zu halten, aus denen sich die Anforderung für die Eignung des hiesigen Auftragsgegenstandes ergeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen. Geforderte Sicherheiten: - Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge); - Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A: - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt - Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft bzw. die Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 6f EU VOB/A - Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. - Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt abfragen. - Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. - Die Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren sind zu beachten, siehe Vergabeunterlagen Wirt-124.1
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Museum für Naturkunde
Nationale Registrierungsnummer: 0308891408566
Abteilung: SE-Baumanagement
Postanschrift: Invalidenstraße, 43
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: SE-Baumanagement
E-Mail: vergabebau@mfn.berlin 📧
Telefon: +49 308891408566 📞
Fax: +49 308891408631 📠
Adresse des Käuferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/175421 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 009-022523 (2024-01-10)