Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über die technische Fachqualifikation im Bereich der Bauleistung über Fernmelde- und informationstechnische Anlagen verfügen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Während der Ausführungszeit wird es zu parallelen Arbeiten in den verschiedenen Bauteilen des Gebäudekomplexes kommen. Dafür ist es notwendig, entsprechendes Personal in verschiedenen Montagetrupps bereit zu stellen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass hier eine Abweichung zu den Angaben und Anforderungen der Eigenerklärung zur Eignung „Formblatt 124“ vorliegt.
A. Eignungskriterium „Unternehmensreferenzen“
Nachweis über mindestens zwei Unternehmensreferenzen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist und die unten benannten Teilanforderungen erfüllt. Der Nachweis muss durch Einreichung der zur Verfügung gestellten Datei „Referenzdatenblatt“ erfolgen. Ein Verweis auf eine Eintragung in einem ULV oder PQ-Verzeichnis reicht nicht aus.
1. Vergleichbarkeitsmerkmale
Der Leistungsumfang muss vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand sein. Vergleichbarkeitsmerkmale für den Leistungsumfang zur Beurteilung über die technische Fachqualifikation bilden dabei die Inhalte der vorbenannten Beschreibung des Loses, u. a. mit folgenden Merkmalen:
a) eine Behindertennotrufanlage,
b) eine Gegen- und Wechselsprechanlage,
c) eine Brandmeldeanlage,
d) eine Einbruchmeldeanlage,
e) eine Rettungswegetechnik mit den dazugehörigen Übertragungsnetzen (ca. 30.000m) und Verlegesystemen (ca. 6.000m)
Die in der Datei „Referenzdatenblatt“ erforderlichen Angaben sehen daher auch vor, dass Bieter Angaben zu den zuvor benannten Vergleichbarkeitsmerkmalen vornehmen müssen. Fehlen Angaben zu einzelnen Merkmalen, kann dies zu einer negativen Beurteilung der technischen Fachqualifikation und somit zur technischen Leistungsfähigkeit führen.
2. Mindestanforderungen als Teilanforderungen
Die einzureichenden Unternehmensreferenzen müssen folgende Teilanforderungen erfüllen:
a) Der Abschluss der Referenz darf nicht länger als 5 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung dieser Ausschreibung zurückliegen (Maßgeblich für den Abschluss ist der Abnahmetermin der Bauleistung).
b) Die Auftragssumme muss mindestens 750.000 € (brutto) betragen haben.
c) Der Ausführungszeitraum muss mindestens 12 Monate betragen haben.
d) Die Zahl, der für die Leistungserbringung durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer muss 4 betragen haben.
e) Die Art der erbrachten Bauleistung muss Montage von Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen in Bestandsgebäuden beinhaltet haben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis der Korrektheit der Unternehmensreferenzen Referenzbescheinigungen des ehemaligen Auftraggebers bei den bestplatzierten Bietern einzufordern oder direkt bei dem Referenzgeber aufzuklären.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
B. Eignungskriterium „Mitarbeiteranzahl“
Nachweis, dass der Bieter über mindestens 8 beschäftigte Arbeitskräfte im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr (2023) verfügte. Dabei ist nur in Vollzeit beschäftigtes, technisches Personal zu berücksichtigen
Der Nachweis muss durch eine vom Bieter anzufertigende Auflistung über die Zahl der im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr (2023) durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zum Vorliegen der Mitarbeiteranzahl durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Einzelnachweise.
Dafür ist mit dem Angebotsschreiben V 213.H F der Name des Verzeichnisses sowie die PQ-Nummer anzugeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor:
- zum Nachweis der Korrektheit der Auflistung über die Mitarbeiteranzahl eine Bestätigung des Steuerberaters nachzufordern,
- bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern,
- im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.