Kläranlage Deißlingen - Klärschlammentsorgung

Stadt Villingen-Schwenningen, RefBM - Zentrale Vergabestelle

Abtransport und thermische Verwertung des im Kläranlage Deißlingen anfallenden mechanisch entwässerten Klärschlammes (MEKS)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-08-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kläranlage Deißlingen - Klärschlammentsorgung
Referenznummer: AZV-75/2024
Kurze Beschreibung:
Abtransport und thermische Verwertung des im Kläranlage Deißlingen anfallenden mechanisch entwässerten Klärschlammes (MEKS)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Abtransport und thermische Verwertung von rd. 3.500 t/a mechanisch entwässerten Klärschlammes (MEKS) TR-Gehalt rd. 25% im Jahresmittel.
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 78054
Stadt: Villingen-Schwenningen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Schwarzwald-Baar-Kreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-01 09:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-01 09:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-01 09:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung richtet sich nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle); 2. Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB, insbesondere dass 2.1. keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine Geldbuße im Sinne des § 123 Absatz 1 Nr.1 bis Nr. 10 GWB vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind; 2.2. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Nachgekommen ist; 2.3. über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder Vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet; 2.4. keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind; 2.5. im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden; 2.6. eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei Ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers) erfolgt ist. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen. Zur Nachweisführung siehe "Zusätzliche Informationen"
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Lieferleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung Vergleichbar sind. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen. Angaben erfolgen auf Verlangen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Angaben über die Ausführung von mindestens 3 durch den Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gem. Nr. 4 Anlage Bieterangaben). 2. Angabe der beschäftigten Arbeitskräfte, gem. Nr. 1 Anlage Bieterangaben. 3. Erklärung des Bieters bzw. des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV und zum Einsatz von nach- bzw. Subunternehmen bzw. sowie Nachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung siehe "Zusätzliche Informationen". 4. Zwingend sind die Angaben im Vordruck "Erklärung Bieterangaben" zu machen.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Villingen-Schwenningen, RefBM - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 78054
Postort: Villingen-Schwenningen
Region: Schwarzwald-Baar-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: RefEBM - Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@villingen-schwenningen.de 📧
Telefon: +49 7720-822611 📞
Fax: +49 7720-822617 📠
URL: https://www.villingen-schwenningen.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1919c77b7c9-3ba1761ca669387f 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe24.de/ 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/ 54321-Tender-18c11181b4a-1e30423a3575e68c 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert: Der Nachweis kann geführt werden: a) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen,haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)". Bieter, deren Angebote indie engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durchentsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zubestätigen. 2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen. 3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird folgendes erläutert: Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer 5.1.11 aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung die genannte Veröffentlichungsplattform ("vergabe24.de"), welche über den unter Ziffer 5.1.11 genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilung rechtzeitig beantragter Auskünfte über die Vergabeunterlagen und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen. Bieter,welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sichselbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche verfahrensrelevante Informationen zur Verfügungstehen. Eine Registrierung ist erforderlich, um Bieterfragen an die unter Ziff. 1.1 genannte Stelle zu übersenden und für die elektronische Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Die Registrierung umfasst die eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 761208-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge (vgl. § 160 GWB) hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Merkblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg zur Einleitung von Nachprüfungsverfahren, abrufbar über https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP- Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 169-522215 (2024-08-29)