Kontinuierliche redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Alkoholpräventionskampagne null-alkohol-voll-power (NAVP) sowie Überarbeitung und Weiterentwicklung der Printmaterialien der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die gestalterische und inhaltliche Weiterentwicklung der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche „NULL ALKOHOL VOLL POWER“ inklusive des noch derzeitigen Webauftritts www.null-alkohol-voll-power.de und der Social-Media-Aktivitäten unter https://www.instagram.com/nullalkoholvollpower/ für die Zielgruppe der 12- bis 16-Jährigen als auch für Fachkräfte und Multiplikatoren, jeweils inkl. Entwicklung und Umsetzung von flankierenden Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehört auch der Ersatz des Webauftritts durch den Ausbau weiterer und verstärkter Social-Media-Aktivitäten einschließlich entsprechender Vorbereitung. Gemäß den Planungen des Bundesgesundheitsministeriums und dem darauf aufbauenden Erlass zu den Präventionsmaßnahmen im Bereich Sucht und Drogen werden nämlich zugehörige Webseiten konsolidiert. Nach Abschluss der Konsolidierung werden diese Webseiten (einschließlich der NAVP-Webseite) abgeschaltet. Die NAVP-Kampagne vollzieht sich ab diesem Zeitpunkt über verstärkte und ausgeweitete Social-Media-Aktivitäten. Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch am 30.06.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kontinuierliche redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Alkoholpräventionskampagne null-alkohol-voll-power (NAVP) sowie Überarbeitung und Weiterentwicklung der Printmaterialien der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche
Referenznummer: BZgA_58_24
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die gestalterische und inhaltliche Weiterentwicklung der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche „NULL ALKOHOL VOLL POWER“ inklusive des noch derzeitigen Webauftritts www.null-alkohol-voll-power.de und der Social-Media-Aktivitäten unter https://www.instagram.com/nullalkoholvollpower/ für die Zielgruppe der 12- bis 16-Jährigen als auch für Fachkräfte und Multiplikatoren, jeweils inkl. Entwicklung und Umsetzung von flankierenden Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehört auch der Ersatz des Webauftritts durch den Ausbau weiterer und verstärkter Social-Media-Aktivitäten einschließlich entsprechender Vorbereitung. Gemäß den Planungen des Bundesgesundheitsministeriums und dem darauf aufbauenden Erlass zu den Präventionsmaßnahmen im Bereich Sucht und Drogen werden nämlich zugehörige Webseiten konsolidiert. Nach Abschluss der Konsolidierung werden diese Webseiten (einschließlich der NAVP-Webseite) abgeschaltet. Die NAVP-Kampagne vollzieht sich ab diesem Zeitpunkt über verstärkte und ausgeweitete Social-Media-Aktivitäten.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch am 30.06.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die gestalterische und inhaltliche Weiterentwicklung der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche „NULL ALKOHOL VOLL POWER“ inklusive des noch derzeitigen Webauftritts www.null-alkohol-voll-power.de und der Social-Media-Aktivitäten unter https://www.instagram.com/nullalkoholvollpower/ für die Zielgruppe der 12- bis 16-Jährigen als auch für Fachkräfte und Multiplikatoren, jeweils inkl. Entwicklung und Umsetzung von flankierenden Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehört auch der Ersatz des Webauftritts durch den Ausbau weiterer und verstärkter Social-Media-Aktivitäten einschließlich entsprechender Vorbereitung. Gemäß den Planungen des Bundesgesundheitsministeriums und dem darauf aufbauenden Erlass zu den Präventionsmaßnahmen im Bereich Sucht und Drogen werden nämlich zugehörige Webseiten konsolidiert. Nach Abschluss der Konsolidierung werden diese Webseiten (einschließlich der NAVP-Webseite) abgeschaltet. Die NAVP-Kampagne vollzieht sich ab diesem Zeitpunkt über verstärkte und ausgeweitete Social-Media-Aktivitäten.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch am 30.06.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Weitgehender Verzicht auf Printausdrucke sowie im Regelfall Durchführung von Besprechungen via Videokonferenz (Nr. 4.2 der Leistungsbeschreibung)
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 34 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den vereinbarten Rahmenbedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges
Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei
Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag hat jedoch insgesamt max. eine Vertragslaufzeit bis zum 30.06.2027.
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den vereinbarten Rahmenbedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges
Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei
Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag hat jedoch insgesamt max. eine Vertragslaufzeit bis zum 30.06.2027.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, § 127 GWB i.V. mit § 58 Abs. 1 und 2 VgV. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich ausführlich aus der Wertungsmatrix (Anhang 08 der Vergabeunterlagen).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Website-Gestaltung📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-23 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-09-23 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist im Rahmen von § 56 VgV möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
7. Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Mindestanforderungen: Der Durchschnitt der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 250.000 EUR brutto betragen.
8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
7. Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Mindestanforderungen: Der Durchschnitt der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 250.000 EUR brutto betragen.
8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten
9. Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen
Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
• der Bezeichnung des Projektes
• des Projektzeitraums,
• des Projektvolumens und
• des Projektinhalts.
Die Referenz ist geeignet, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass der Bieter ein Informations- und/oder Kampagnenangebot eines öffentlichen Auftraggebers begleitet hat und wenn die redaktionelle Betreuung einer Website und mindestens eines mit dem Angebot zusammenhängenden Social Media Accounts zu den wesentlichen Aufgaben innerhalb des erbrachten Auftrags zählten.
Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen. Der Auftragszeitraum muss sich bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 6 Monate erstreckt haben.
Mindestanforderung: Es sind mindestens drei geeignete Referenzen einzureichen.
10. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte (Projektteam, mindestens bestehend aus der Projektleitung und Stellvertretung) sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen. Es sind mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile, davon eines für die Projektleitung und eines für die Vertretung der Projektleitung, und höchstens 5 Qualifikations- und Erfahrungsprofile anzugeben.
Mindestanforderungen:
• Die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung muss über einen kommunikationswissenschaftlichen Studienabschluss verfügen.
• Die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung muss über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem Beruf verfügen, in dem Print- und Webdesign zu den wesentlichen Aufgaben gehören.
• Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER) verfügen.
• Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen jeweils Erfahrungen mittels mindestens einer geeigneten persönlichen Referenz über früher ausgeführte Aufträge nachweisen. Die Referenzangabe muss zumindest enthalten:
o Auftraggeber (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
o Bezeichnung des Projekts,
o Projektzeitraum,
o Projektvolumen,
o Projektinhalt.
Die Referenz ist geeignet, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass die jeweilige Person ein Informations- und/oder Kampagnenangebot eines öffentlichen Auftraggebers begleitet hat und wenn die redaktionelle Betreuung einer Website und mindestens eines mit dem Angebot zusammenhängenden Social Media Accounts zu den wesentlichen Aufgaben innerhalb des erbrachten Auftrags zählten.
Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen. Der Auftragszeitraum muss sich bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 6 Monate erstreckt haben.
11. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt / in Bezug auf den Tätigkeitsbereich in den letzten 3 Jahren.
9. Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen
Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
• der Bezeichnung des Projektes
• des Projektzeitraums,
• des Projektvolumens und
• des Projektinhalts.
Die Referenz ist geeignet, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass der Bieter ein Informations- und/oder Kampagnenangebot eines öffentlichen Auftraggebers begleitet hat und wenn die redaktionelle Betreuung einer Website und mindestens eines mit dem Angebot zusammenhängenden Social Media Accounts zu den wesentlichen Aufgaben innerhalb des erbrachten Auftrags zählten.
Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen. Der Auftragszeitraum muss sich bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 6 Monate erstreckt haben.
Mindestanforderung: Es sind mindestens drei geeignete Referenzen einzureichen.
10. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte (Projektteam, mindestens bestehend aus der Projektleitung und Stellvertretung) sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen. Es sind mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile, davon eines für die Projektleitung und eines für die Vertretung der Projektleitung, und höchstens 5 Qualifikations- und Erfahrungsprofile anzugeben.
Mindestanforderungen:
• Die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung muss über einen kommunikationswissenschaftlichen Studienabschluss verfügen.
• Die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung muss über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem Beruf verfügen, in dem Print- und Webdesign zu den wesentlichen Aufgaben gehören.
• Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER) verfügen.
• Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen jeweils Erfahrungen mittels mindestens einer geeigneten persönlichen Referenz über früher ausgeführte Aufträge nachweisen. Die Referenzangabe muss zumindest enthalten:
o Auftraggeber (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
o Bezeichnung des Projekts,
o Projektzeitraum,
o Projektvolumen,
o Projektinhalt.
Die Referenz ist geeignet, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass die jeweilige Person ein Informations- und/oder Kampagnenangebot eines öffentlichen Auftraggebers begleitet hat und wenn die redaktionelle Betreuung einer Website und mindestens eines mit dem Angebot zusammenhängenden Social Media Accounts zu den wesentlichen Aufgaben innerhalb des erbrachten Auftrags zählten.
Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen. Der Auftragszeitraum muss sich bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 6 Monate erstreckt haben.
11. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt / in Bezug auf den Tätigkeitsbereich in den letzten 3 Jahren.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. Leistungsbeschreibung
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Pharma-, Tabak-, Alkohol- und/oder Medizinproduktindustrie unterhalten hat und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Pharma-, Tabak-, Alkohol- und/oder Medizinproduktindustrie unterhalten hat und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 164-505961 (2024-08-21)
Auftragsbekanntmachung (2024-09-02) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
9. Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen
Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
• der Bezeichnung des Projektes
• des Projektzeitraums,
• des Projektvolumens und
• des Projektinhalts.
Die Referenz ist geeignet, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass der Bieter ein Informations- und/oder Kampagnenangebot eines öffentlichen Auftraggebers begleitet hat und wenn die redaktionelle Betreuung einer Website und mindestens eines mit dem Angebot zusammenhängenden Social Media Accounts zu den wesentlichen Aufgaben innerhalb des erbrachten Auftrags zählten.
Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen. Der Auftragszeitraum muss sich bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 6 Monate erstreckt haben.
Mindestanforderung: Es sind mindestens drei geeignete Referenzen einzureichen.
10. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte (Projektteam, mindestens bestehend aus der Projektleitung und Stellvertretung) sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen. Es sind mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile, davon eines für die Projektleitung und eines für die Vertretung der Projektleitung, und höchstens 5 Qualifikations- und Erfahrungsprofile anzugeben.
Mindestanforderungen:
• Die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung muss über einen kommunikationswissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Studienabschluss verfügen.
• Die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung muss über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem Beruf verfügen, in dem Print- und Webdesign zu den wesentlichen Aufgaben gehören.
• Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER) verfügen.
• Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen jeweils Erfahrungen mittels mindestens einer geeigneten persönlichen Referenz über früher ausgeführte Aufträge nachweisen. Die Referenzangabe muss zumindest enthalten:
o Auftraggeber (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
o Bezeichnung des Projekts,
o Projektzeitraum,
o Projektvolumen,
o Projektinhalt.
Die Referenz ist geeignet, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass die jeweilige Person ein Informations- und/oder Kampagnenangebot eines öffentlichen Auftraggebers begleitet hat und wenn die redaktionelle Betreuung einer Website und mindestens eines mit dem Angebot zusammenhängenden Social Media Accounts zu den wesentlichen Aufgaben innerhalb des erbrachten Auftrags zählten.
Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen. Der Auftragszeitraum muss sich bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 6 Monate erstreckt haben.
11. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt / in Bezug auf den Tätigkeitsbereich in den letzten 3 Jahren.
9. Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen
Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
• der Bezeichnung des Projektes
• des Projektzeitraums,
• des Projektvolumens und
• des Projektinhalts.
Die Referenz ist geeignet, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass der Bieter ein Informations- und/oder Kampagnenangebot eines öffentlichen Auftraggebers begleitet hat und wenn die redaktionelle Betreuung einer Website und mindestens eines mit dem Angebot zusammenhängenden Social Media Accounts zu den wesentlichen Aufgaben innerhalb des erbrachten Auftrags zählten.
Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen. Der Auftragszeitraum muss sich bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 6 Monate erstreckt haben.
Mindestanforderung: Es sind mindestens drei geeignete Referenzen einzureichen.
10. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte (Projektteam, mindestens bestehend aus der Projektleitung und Stellvertretung) sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen. Es sind mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile, davon eines für die Projektleitung und eines für die Vertretung der Projektleitung, und höchstens 5 Qualifikations- und Erfahrungsprofile anzugeben.
Mindestanforderungen:
• Die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung muss über einen kommunikationswissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Studienabschluss verfügen.
• Die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung muss über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem Beruf verfügen, in dem Print- und Webdesign zu den wesentlichen Aufgaben gehören.
• Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER) verfügen.
• Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen jeweils Erfahrungen mittels mindestens einer geeigneten persönlichen Referenz über früher ausgeführte Aufträge nachweisen. Die Referenzangabe muss zumindest enthalten:
o Auftraggeber (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
o Bezeichnung des Projekts,
o Projektzeitraum,
o Projektvolumen,
o Projektinhalt.
Die Referenz ist geeignet, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass die jeweilige Person ein Informations- und/oder Kampagnenangebot eines öffentlichen Auftraggebers begleitet hat und wenn die redaktionelle Betreuung einer Website und mindestens eines mit dem Angebot zusammenhängenden Social Media Accounts zu den wesentlichen Aufgaben innerhalb des erbrachten Auftrags zählten.
Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen. Der Auftragszeitraum muss sich bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 6 Monate erstreckt haben.
11. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt / in Bezug auf den Tätigkeitsbereich in den letzten 3 Jahren.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-02+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: bbbc250e-e04b-4e11-bf4b-360df8598c43-01
Quelle: OJS 2024/S 172-529683 (2024-09-02)