Auftragsbekanntmachung (2024-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lebensmittelausschreibung Backwaren frisch
Reference number: SVL 2024/200
Kurze Beschreibung:
“Die SVL benötigt die Anlieferung von Backwaren an bis zu 34 Anlieferorte.”
Produkte/Dienstleistungen: Brotwaren, zubereitete Brotwaren und Gebäck📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sowohl die Bestellung als auch die Anlieferung erfolgt feinkommissioniert mit insgesamt ca. 264 Kommissionierstellen an sieben Tagen die Woche. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Sowohl die Bestellung als auch die Anlieferung erfolgt feinkommissioniert mit insgesamt ca. 264 Kommissionierstellen an sieben Tagen die Woche. Die Anlieferorte befinden sich berlinweit.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-04+02:00 📅
Datum des Endes: 2027-01-31+01:00 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Havarie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Lieferausfall
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-13+02:00 12:00:00+02:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-14+02:00 09:00:00+02:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Aktueller Handelsregisterauszug: aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Aktueller Handelsregisterauszug: aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z.B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe);
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Eignung: Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß Formblatt” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: gemäß Formblatt 9 bis zu drei Referenzen, jedoch mindestens eine die den nachfolgenden Mindestbedingungen entspricht: Nettoumsatz p.A. 250TEUR” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“entfällt”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67H9UQ” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Land: DEU None
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 089-269264 (2024-05-06)