Lieferung eines Geräteträgers für die Straßenunterhaltung inklusive mehrerer Anbaugeräte für den Straßenbetriebsdienst im Unterhaltungsbezirk der Kreisstraßenmeisterei Nord in Bersenbrück
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Geräteträgers mit Anbaugeräten für den Straßenbetriebsdienst im Unterhaltungsbezirk der Kreisstraßenmeisterei Nord in Bersenbrück
Referenznummer: LKOS 2024 - 302
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Geräteträgers für die Straßenunterhaltung inklusive mehrerer Anbaugeräte für den Straßenbetriebsdienst im Unterhaltungsbezirk der...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Geräteträgers für die Straßenunterhaltung inklusive mehrerer Anbaugeräte für den Straßenbetriebsdienst im Unterhaltungsbezirk der Kreisstraßenmeisterei Nord in Bersenbrück
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Geräteträgers inkl. Löschungs-, Leitpfostenaus- und Randstreifen-Mähgerät sowie Zubehör für die Straßenunterhaltung für den...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Geräteträgers inkl. Löschungs-, Leitpfostenaus- und Randstreifen-Mähgerät sowie Zubehör für die Straßenunterhaltung für den Straßenbetriebsdienst im Unterhaltungsbezirk der Kreisstraßenmeisterei Nord in Bersenbrück
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Technisch sinnvolle Ergänzungen, aber auch Hinweise auf nicht erforderliche Leistungsbestandteile können in den Positionen 1.2 bzw. 1.3 vorgeschlagen werden.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-17 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-17 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreishaus Osnabrück
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen über gleichwertige Aufträge der letzten drei Jahre (auf gesonderte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen über gleichwertige Aufträge der letzten drei Jahre (auf gesonderte Anforderung vorzulegen)
- Kundendienst/ Service-Standort: Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen des ausgeschriebenen Fahrzeugs angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein, sofern sich sämtliche Werkstatt-Standorte im
Umkreis von ca. 70 km um den Stationierungsstandort des Fahrzeugs befinden oder ein mobiler Reparaturservice vorhanden ist.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb für den jeweiligen Bereich handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern. Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten
- Austausch von Ein- und Anbauteilen
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vom Bieter ist der für ihn schnellstmögliche Liefertermin verbindlich anzugeben.”
“Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY18C3S99Z
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten...”
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY18C3S99Z
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 03.09.2024 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 160-496736 (2024-08-16)