Lieferung eines Krisenkommunikationssystems um eine effiziente und zuverlässige Kommunikation zwischen den Katastrophenschutzleuchttürmen und dem Stab der Feuerwehr sicherzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Krisenkommunikationssystems zur Ausstattung von Katastrophenschutzleuchttürmen
Referenznummer: OV-L-3701-62-24
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Krisenkommunikationssystems um eine effiziente und zuverlässige Kommunikation zwischen den Katastrophenschutzleuchttürmen und dem Stab der...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Krisenkommunikationssystems um eine effiziente und zuverlässige Kommunikation zwischen den Katastrophenschutzleuchttürmen und dem Stab der Feuerwehr sicherzustellen.
Die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Feuerwehr als untere Katastrophenschutzbehörde, schreibt innerhalb des Projektes der Katastrophenschutzlechttürme (KatS-Lt) ein leistungsfähiges Krisenkommunikationssystem aus. Dieses soll initial eine effiziente und zuverlässige Kommunikation zwischen den KatS-Lt und dem Stab der Feuerwehr Potsdam sicherzustellen. Das auszuschreibende System soll auf zwei Mesh-Netzwerken basieren. Es muss die Möglichkeit bestehen, Text und Daten auch bei einem Ausfall der regulären Kommunikationswege auszutauschen. Dieser Ausschreibungsgegenstand ergibt sich aus dem Konzept zur Errichtung und dem Betrieb von KatS-Lt in der Landeshauptstadt Potsdam. Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Verantwortung für die Errichtung von insgesamt 16 KatS-Lt. Das Krisenkommunikationssystem muss alle 16 Katastrophenschutzleuchttürme, 4 mobile Fahrzeugkoffer sowie den Stab der Feuerwehr und den Einsatzleitwagen der Feuerwehr Potsdam verbinden und so eine sichere und unabhängige Kommunikation Struktur bereitstellen. Zusätzlich muss die Möglichkeit bestehen im späteren Verlauf weitere Standorte (z.B. Kritis, Verwaltungsstab, Meldepunkte) im Bereich der Landeshauptstadt Potsdam mit in das System zu implementieren. Grundlegende weitere Anforderungen sind: - autark funktionieren - die Kommunikation ist abhörsicher bzw. ausreichend verschlüsselt - ausfallsicher - einfach zu bedienen - erweiterbar - eine Datenübertagung über ein selbstvernetzenden AREDN (oder gleichwertiges) Funknetz ermöglichen. Datenübertragung über 5 Gigahertz-Netz und zusätzlich über eine Datenübertragung im 400 - 470mhz-Funknetz - Das Krisenkommunikationssystem muss als in sich geschlossenes System konzipiert sein, das unabhängig von externen Netzwerken und Diensten funktioniert, um die Sicherheit und Integrität der Kommunikation zu gewährleisten
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Zusätzliche Informationen:
“Fertigstellung der Lieferleistung nach Auftragseingang: Schnellstmöglich, spätestens bis zum 1. Dezember 2024. Zusätzlich vom Bieter zwingend zu liefernde...”
Zusätzliche Informationen
Fertigstellung der Lieferleistung nach Auftragseingang: Schnellstmöglich, spätestens bis zum 1. Dezember 2024. Zusätzlich vom Bieter zwingend zu liefernde Unterlagen: 1. Eigenerklärung Produktangaben Krisenkommunikationssystem 2. Produktdatenblätter der angebotenen Produkte
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-07 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“keine”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Haftpflichtversicherung: Gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB: Der Auftragnehmer weist bei Abschluss des EVB-IT Systemvertrages dem Auftraggeber nach, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Haftpflichtversicherung: Gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB: Der Auftragnehmer weist bei Abschluss des EVB-IT Systemvertrages dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des EVB-IT Systemvertrages aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zum Rücktritt vom EVB-IT Systemvertrag berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt. Nach Gesamtabnahme tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur Kündigung des Systemservices.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungsleihe: Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungsleihe: Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen. (sofern einschlägig)
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachunternehmerschaft: ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachunternehmerschaft: ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe) (sofern einschlägig), ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist), ggf. Erklärung durch Nachunternehmer zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe). (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB (Formular 4.1 EU)-für Bieter, ggf. Bietergemeinschaften, ggf....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB (Formular 4.1 EU)-für Bieter, ggf. Bietergemeinschaften, ggf. Nachunternehmer, ggf. Eignungsverleiher (2) Brandenburgisches Vergabegesetz (3) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU) 2022/576 des Rates (bei einer Bietergemeinschaft v. allen Mitgliedern) (FB 4.12)
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6J55
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den...”
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6J55
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (6) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 12-121096894457006-49
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331 866 1719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 025-073983 (2024-02-02)
Auftragsbekanntmachung (2024-02-28) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-21 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-21 09:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Änderungen: Angebotsfrist: 21.03.2024, 09:00 Uhr Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 12.03.2024 Bindefrist: 23.05.2024” Andere zusätzliche Informationen
“Aufgrund der Anfrage und weiteren ausstehenden Bieterfragen wird die Angebotsfrist bis zum 21.03.2024, 09:00 Uhr verlängert.”
Quelle: OJS 2024/S 043-125923 (2024-02-28)
Auftragsbekanntmachung (2024-03-19) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-28 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Änderungen: Angebotsfrist: 28.03.2024, 10:00 Uhr Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 19.03.2024 Bindefrist: 23.05.2024” Andere zusätzliche Informationen
“Aufgrund einer Anfrage eines Bieters wird die Angebotsfrist bis zum 28.03.2024, 10:00 Uhr verlängert.”
Quelle: OJS 2024/S 057-166360 (2024-03-19)