Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) 3 nach DIN EN 1846-alle Teile sowie nach den technischen Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz Nummer 5 in insgesamt drei Losen: - Los 1: Fahrgestell (Lieferung eines Fahrgestelles (Allradantreib) für ein Mehrzweckfahrzeug mit automatisiertem Getriebe.) - Los 2: Aufbau und Rollwagen (Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbaues für ein Mehrzweckfahrzeug. Lieferung und Ausbau von Rollwagen für die feuerwehrtechnische Beladung aus Los 3 inklusive des Einbaus der Beladung gemäß beiliegendem Beladeplan.) - Los 3: Beladung (Lieferung der Feuerwehrtechnischen Beladung und Zusatzbeladung für ein Mehrzweckfahrzeug. Alle Detail zu den Geräten gehen aus dem Los 3 Beladung / Beladeplan hervor.)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges für den Katastrophenschutz des Rhein-Hunsrück-Kreises
Referenznummer: 2024-032
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) 3 nach DIN EN 1846-alle Teile sowie nach den technischen Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz Nummer 5 in insgesamt drei Losen:
- Los 1: Fahrgestell (Lieferung eines Fahrgestelles (Allradantreib) für ein Mehrzweckfahrzeug mit automatisiertem Getriebe.)
- Los 2: Aufbau und Rollwagen (Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbaues für ein Mehrzweckfahrzeug. Lieferung und Ausbau von Rollwagen für die feuerwehrtechnische Beladung aus Los 3 inklusive des Einbaus der Beladung gemäß beiliegendem Beladeplan.)
- Los 3: Beladung (Lieferung der Feuerwehrtechnischen Beladung und Zusatzbeladung für ein Mehrzweckfahrzeug. Alle Detail zu den Geräten gehen aus dem Los 3 Beladung / Beladeplan hervor.)
Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) 3 nach DIN EN 1846-alle Teile sowie nach den technischen Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz Nummer 5 in insgesamt drei Losen:
- Los 1: Fahrgestell (Lieferung eines Fahrgestelles (Allradantreib) für ein Mehrzweckfahrzeug mit automatisiertem Getriebe.)
- Los 2: Aufbau und Rollwagen (Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbaues für ein Mehrzweckfahrzeug. Lieferung und Ausbau von Rollwagen für die feuerwehrtechnische Beladung aus Los 3 inklusive des Einbaus der Beladung gemäß beiliegendem Beladeplan.)
- Los 3: Beladung (Lieferung der Feuerwehrtechnischen Beladung und Zusatzbeladung für ein Mehrzweckfahrzeug. Alle Detail zu den Geräten gehen aus dem Los 3 Beladung / Beladeplan hervor.)
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Fahrgestell
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Postanschrift: Freiwillige Feuerwehr Sohren-Büchenbeuren
Sohrener Straße
Postleitzahl: 55487
Stadt: Sohren
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Hunsrück-Kreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Aufbau und Rollwagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Beladung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): KV Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstraße 3-5 in 55469 Simmern
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Frau Brand-Le Maire und Frau Keane
in Vertretung Frau Kathrin Kölzer und Herr Mario Piroth
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-06-17 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: KV Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstraße 3-5 in 55469 Simmern
Zusätzliche Informationen:
Frau Brand-Le Maire und Frau Keane
in Vertretung Frau Kathrin Kölzer und Herr Mario Piroth
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-06-07 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Keine
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.
Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.
Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.
Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.
Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.
Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.
Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Bedingungen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR3Y1X14K6CB
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Alle Unterlagen, die der Ausschreibung beigefügt sind, gelten verbindlich für das Ausschreibungsverfahren und das anschließende Vertragsverhältnis.
Die Unterlagen sind zu prüfen. Unklarheiten sind innerhalb der Fragefrist an die Vergabestelle zu richten.
Es gilt die VOL/B in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassung.
Vertragsstrafe LTTG: Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss. Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat. Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.
Achtung!
Für die Ausschreibung gelten folgende Bewertungskriterien:
Preis 40%
Umsetzung 50 %
Unterhaltung 10 %
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Alle Unterlagen, die der Ausschreibung beigefügt sind, gelten verbindlich für das Ausschreibungsverfahren und das anschließende Vertragsverhältnis.
Die Unterlagen sind zu prüfen. Unklarheiten sind innerhalb der Fragefrist an die Vergabestelle zu richten.
Es gilt die VOL/B in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassung.
Vertragsstrafe LTTG: Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss. Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat. Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.
Achtung!
Für die Ausschreibung gelten folgende Bewertungskriterien:
Preis 40%
Umsetzung 50 %
Unterhaltung 10 %
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DEB35
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131-16-2234📞
Fax: +49 6131-16-2113 📠 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 094-285025 (2024-05-14)