Lieferung eines werksneuen Geräteträger mit Anbaugeräten

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Lieferung eines werksneuen Geräteträger mit Anbaugeräten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-12-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines werksneuen Geräteträger mit Anbaugeräten
Referenznummer: 47/2024
Kurze Beschreibung: Lieferung eines werksneuen Geräteträger mit Anbaugeräten
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke 📦
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: 47/2024
Titel: Lieferung eines Werksneuen Geräteträgers mit Anbaugeräten
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines Werksneuen Geräteträgers mit Anbaugeräten
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lüchow-Dannenberg 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: nein
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-23 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-23 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28022025 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-12-17 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-01-23 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Dienstleistung ganz oder teilweise übernehmen sollen, und für Unterauftragnehmer, welche den Transport übernehmen sollen, sind beizufügen: Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in einem bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 Vergabeunterlagen einreichen. WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz Gesamtumsatz der Jahre 2019 - 2021, sowie Angabe des Mittelwertes 2019-2021 WL 2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen Angabe des Umsatzes der Jahre 2019 - 2021, sowie Angabe des Mittelwertes 2019-2021
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Dienstleistung ganz oder teilweise übernehmen sollen, und für Unterauftragnehmer, welche den Transport übernehmen sollen, beizufügen: BB 1 Unternehmensbeschreibung Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. BB 2 Registereintrag Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs‐ oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der AG wird die Bieter zunächst auf das Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 GWB) prüfen, dabei werden etwaige Maßnahmen zur Selbstreinigung berücksichtigt (§ 125 GWB). Liegen keine Ausschlussgründe vor, wird der AG gemäß § 122 GWB in Verbindung mit den §§ 44 bis 47 VgV die Eignungskriterien der jeweiligen Bieter prüfen. Er bezieht sich dabei auf die vorgelegten und ggf. weitere von Bietern abgeforderte Unterlagen sowie sonstige Informationen nach pflichtgemäßem Ermessen. Der AG wird keine nachteiligen Eignungsinformationen von Dritten verwenden, ohne den Bieter zur Stellungnahme aufzufordern.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00001306
Postanschrift: Königsberger Str. 10
Postleitzahl: 29439
Postort: Lüchow
Region: Lüchow-Dannenberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kommunalaufsicht@luechow-dannenberg.de 📧
Telefon: 05841120246 📞
URL: https://luechow-dannenberg.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E12198837 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E12198837 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: 04131151334 📞
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 247-779934 (2024-12-17)