Lieferung von Leasingfahrzeugen verschiedener Fahrzeugklassen für das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Der Auftrag umfasst die Lieferung von 7x Leasing von PKW - Kleinnutzfahrzeuge, 47x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi, 4x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi oder SUV elektrisch sowie, 5x Leasing von PKW - Mittelklasse Kombi für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36 Monate betragen. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt als Werksabholung oder beim nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers, möglichst im April 2025. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Leasingfahrzeugen verschiedener Fahrzeugklassen für das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Referenznummer: 4418542-FZL/2024-03.361
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung von 7x Leasing von PKW - Kleinnutzfahrzeuge, 47x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi, 4x Leasing von PKW -...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Lieferung von 7x Leasing von PKW - Kleinnutzfahrzeuge, 47x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi, 4x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi oder SUV elektrisch sowie, 5x Leasing von PKW - Mittelklasse Kombi für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36 Monate betragen. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt als Werksabholung oder beim nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers, möglichst im April 2025. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung von 7x Leasing von PKW - Kleinnutzfahrzeuge für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Lieferung von 7x Leasing von PKW - Kleinnutzfahrzeuge für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36 Monate betragen. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt als Werksabholung oder beim nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers, möglichst im April 2025. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Erfüllungsort ist bei Werksabholung das Werk des Auftragnehmers und bei Auslieferung über den nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers der jeweilige Standort des Vertragshändlers des Auftragnehmers.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CO2-Effizienzklasse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung von 47x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Lieferung von 47x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36 Monate betragen. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt als Werksabholung oder beim nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers, möglichst im April 2025. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung von 4x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi oder SUV elektrisch für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Lieferung von 4x Leasing von PKW - Kompaktklasse Kombi oder SUV elektrisch für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36 Monate betragen. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt als Werksabholung oder beim nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers, möglichst im April 2025. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrofahrzeuge📦 Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung von 5x Leasing von PKW - Mittelklasse Kombi für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Lieferung von 5x Leasing von PKW - Mittelklasse Kombi für die LAVES -Zentrale, Oldenburg. Die Leasinglaufzeit soll 24 oder 36 Monate betragen. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt als Werksabholung oder beim nächstgelegenen Vertragshändler des Auftragnehmers, möglichst im April 2025. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-09 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRDS2
Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter sowie jedes Mitglied...”
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRDS2
Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mittels die den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise), dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Dem Angebot sind eine Fahrzeugkonfiguration mit Angaben zur Ausstattung sowie Datenblätter für die angebotenen Fahrzeuge beizufügen. Ferner hat der Bieter dem Angebot seine aktuellen Leasingbedingungen inkl. Gebrauchsspurenkatalog beizufügen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Der Bieter hat außerdem in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" Angaben zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards machen. Der Bieter hat in seinem Angebot das angebotene Auslieferungsdatum anzugeben. Die Angabe hierzu erfolgt in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle. Darüber hinaus hat der Bieter in seinem Angebot für die Lose 1, 2 und 4 zwingend die Energieeffizienzklasse anzugeben. Die Angabe hierzu erfolgt vorzugsweise ebenfalls in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle. Die Energieeffizienzklasse fließt als Zuschlagskriterium "CO2-Effizienzklasse" in die Angebotsbewertung (siehe Nr. 1.5.10 der EU Bekanntmachung und Nr. 1.15. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)). Hinweis: Hierbei handelt es sich um leistungsbezogene Angaben/Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Sollten die Angaben zur Energieeffizienzklasse nicht zusammen mit dem Angebot eingereicht wer-den, werden diese nicht nachgefordert (vgl. § 56 Abs. 3 VgV) und das betroffene Angebot erhält im Zuschlagskriterium "CO2-Effizienzklasse" 0 Punkte. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können die Angebote geändert werden. In diesem Fall sollte der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen und die Änderungen innerhalb eines neuen Angebots vornehmen. Sofern der Bieter auf eine Zurückziehung verzichtet, ist bei der Abgabe von mehreren Angeboten das gültige Angebot als solches mindestens mit einem entsprechenden Hinweis zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl das gültige Angebot als auch die ungültigen Angebote benennen. Die Änderungsmitteilung ist in gleicher Weise einzureichen wie das Angebot. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können eingereichte Angebote über das Bietertool zurückgezogen werden. Eine Videoanleitung zum Zurückziehen von Angeboten wird unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ im Video 6 bereitgestellt. Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden - natürlichen - Person einzutragen. Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 218-682338 (2024-11-07)
Auftragsbekanntmachung (2024-11-28) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-16 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Frist für den Eingang der Angebote wird vom 09/12/2024 10:00:00 (UTC+2) auf den 16/12/2024 10:00:00 (UTC+2) verlängert. Das Eröffnungsdatum verschiebt...”
Text
Die Frist für den Eingang der Angebote wird vom 09/12/2024 10:00:00 (UTC+2) auf den 16/12/2024 10:00:00 (UTC+2) verlängert. Das Eröffnungsdatum verschiebt sich vom 09/12/2024 10:01:00 (UTC+2) auf den 16/12/2024 10:01:00 (UTC+2).