LWL-Werbemittel

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Beschaffung von LWL-Werbemitteln

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: LWL-Werbemittel
Referenznummer: RVA-027-18-24
Kurze Beschreibung: Beschaffung von LWL-Werbemitteln
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvertrag für eine Vertragslaufzeit von max. 47,5 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Werbemitteln für die Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Maximaler Höchstwert Maximaler (optionaler) Höchstwert (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit (47,5 Monate) gem. § 3 Abs. 4 VgV: 520.000,- € Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
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Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen der Qualitätsbewertung findet eine eintägige Bemusterung statt. Weitergehende Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Für diese Ausschreibung sind ausschließlich Angebote von Inklusionsbetrieben und Werkstätten für behinderte Menschen gem. § 118 GWB zugelassen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Postleitzahl: 48133
Stadt: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-15 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 47,5 Monate und endet am 31.12.2028.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-07 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Für diese Ausschreibung sind ausschließlich Angebote von Inklusionsbetrieben und Werkstätten für behinderte Menschen gem. § 118 GWB zugelassen. Der Bieter muss seine Eigenschaft als bevorzugter Bieter durch einen entsprechenden Nachweis belegen (weitere Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen).
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen,für die Eigenschaft als Inklusionsbetrieb und Werkstatt für behinderte Menschen ist ein Nachweis beizufügen): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat, - er/sie als Inklusionsbetrieb und Werkstatt für behinderte Menschen gem. § 118 GWB zugelassen ist - er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet, - er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht, - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Ein Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führt nur zum Ausschluss iSv § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 LkSG, sofern das Unternehmen selbst in den Anwendungsbereich des vorgenannten Gesetzes fällt. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland- Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben. Außerdem ist eine Eigenerklärung zur Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen abzugeben. Die Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter min. 2 Referenzen (nicht älter als 2 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar ist. Sofern Sie bereits für den LWL als Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Werbemitteln tätig sind /waren, können Sie den LWL als Referenz benennen. Folgende Informationen sind anzugeben: - Auftraggeber - Ansprechperson und Telefonnummer - Kurzbeschreibung des Auftrags: Produkte, Vertragsform, Anzahl der Anlieferstellen, Auftragsvolumen in EUR pro Jahr (netto) - Dauer /Länge der Zusammenarbeit
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für diese Ausschreibung sind ausschließlich Angebote von Inklusionsbetrieben und Werkstätten für behinderte Menschen gem. § 118 GWB zugelassen. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat die Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen des LWL bei der Auftragsausführung einzuhalten. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland- Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B).
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Informationen über reservierte Verträge
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten oder benachteiligten Personen zum Ziel haben
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Entrichtung von Steuern
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvorraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Nationale Registrierungsnummer: DE 126118252
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Platz 1
Postleitzahl: 48133
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: peter.seegers@lwl.org 📧
Telefon: +49 251-591-4105 📞
Fax: +49 251-591-4343 📠
Adresse des Käuferprofils: http://www.lwl.org/zek 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-191c6fd4484-356219f100eeb7d4 🌏
Teilnahme-URL: https://www.lwl.org/eVergabe 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewersregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48128
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251411-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 197-609309 (2024-10-07)