Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte. Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit Trockenbau erstreckt sich über den Bauabschnitt BA1 und enthält vorbereitende Arbeiten, GK-Arbeiten Wand und Decke, akustische Deckenkonstruktionen aus Metall und Holzwerkstoffen sowie integrierte Einbauteile und Trennwandsysteme. Die Trockenbauarbeiten beginnen nach „Gebäude dicht“ mit der Wandstellung. Die Arbeiten laufen in Abstimmung und parallel zu Gewerken, wie z.B. technische Gebäudeausrüstung, Stahlbau, Estrich, etc.. Das zur Verfügung stehend Baufeld/Sicherheitsbereich für die Baustelle ist begrenzt. Die dreiseitig angrenzenden Bestandsgebäude sind während der Arbeiten in Nutzung. Die Arbeiten und Baustellenlogistik sind entsprechend den beengten örtlichen Verhältnissen aufzustellen. Die Sicherheit der angrenzenden Gebäude muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 0071 Trockenbau BA 1
Kurze Beschreibung:
“Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte.
Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit...”
Kurze Beschreibung
Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte.
Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit Trockenbau erstreckt sich über den Bauabschnitt BA1 und enthält vorbereitende Arbeiten, GK-Arbeiten Wand und Decke, akustische Deckenkonstruktionen aus Metall und Holzwerkstoffen sowie integrierte Einbauteile und Trennwandsysteme. Die Trockenbauarbeiten beginnen nach „Gebäude dicht“ mit der Wandstellung. Die Arbeiten laufen in Abstimmung und parallel zu Gewerken, wie z.B. technische Gebäudeausrüstung, Stahlbau, Estrich, etc.. Das zur Verfügung stehend Baufeld/Sicherheitsbereich für die Baustelle ist begrenzt. Die dreiseitig angrenzenden Bestandsgebäude sind während der Arbeiten in Nutzung. Die Arbeiten und Baustellenlogistik sind entsprechend den beengten örtlichen Verhältnissen aufzustellen. Die Sicherheit der angrenzenden Gebäude muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Ausbau von Gebäuden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte.
Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte.
Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit Trockenbau erstreckt sich über den Bauabschnitt BA1 und enthält vorbereitende Arbeiten, GK-Arbeiten Wand und Decke, akustische Deckenkonstruktionen aus Metall und Holzwerkstoffen sowie integrierte Einbauteile und Trennwandsysteme. Die Trockenbauarbeiten beginnen nach „Gebäude dicht“ mit der Wandstellung. Die Arbeiten laufen in Abstimmung und parallel zu Gewerken, wie z.B. technische Gebäudeausrüstung, Stahlbau, Estrich, etc.. Das zur Verfügung stehend Baufeld/Sicherheitsbereich für die Baustelle ist begrenzt. Die dreiseitig angrenzenden Bestandsgebäude sind während der Arbeiten in Nutzung. Die Arbeiten und Baustellenlogistik sind entsprechend den beengten örtlichen Verhältnissen aufzustellen. Die Sicherheit der angrenzenden Gebäude muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. (gem. FB 211EU)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
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Quelle: OJS 2024/S 222-694108 (2024-11-12)