Auftragsbekanntmachung (2024-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Haus D - Baureinigung (VE340)
Reference number: 80555-092
Kurze Beschreibung:
“Neubau Haus D - Baureinigung”
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“40.000,00 m² Grobreinigung 20.000,00 m² Schlussreinigung”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonstige Baufertigstellungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-28 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweise für zur Beurteilung der Eignung des Bieters: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweise für zur Beurteilung der Eignung des Bieters: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt um unten genannte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Die folgenden Anforderungen 1 - 8 sind durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 VHB zu erbringen: 1) Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer), 2) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; 3) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), 4) Angaben zu Arbeitskräften, 5) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, 6) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, 7) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, 8) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ALLE Unternehmen (präqualifizierte und nicht präqualifizierte) reichen die nachfolgenden auftragsspezifischen Einzelnachweise/Erklärungen (Anforderungen 9 - 11) mittels eines ergänzenden Formblatts für die Eignungsprüfung bereits MIT ANGEBOTSABGABE ein: 9) Angaben zur Frauenförderung, 10) Angaben darüber, ob das Unternehmen ein Ausbildungsbetrieb ist; 11) Erklärung über die Einhaltung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz ___ Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen alle Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ergänzt um unten genannte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind. Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
“Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY4GF” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp📧
Telefon: +49 613116-2234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennen können spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen. Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: (1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 044-127940 (2024-02-28)