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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-15 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-15 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag Betracht kommen,
unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag Betracht kommen,
unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen insbesondere Erklärungen, und sonstige Angaben oder Nachweise nachzureichen oder zu
vervollständigen (Nachforderungen) sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen
waren.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung ULV oder PQ: Sofern keine gültige ULV Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
bzw. Eintragung im...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung ULV oder PQ: Sofern keine gültige ULV Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, sind nachfolgende Erklärungen einzureichen:
•Gewerbeanmeldung •Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie und Handelskammer
oder ein Auszug aus der Handwerksrolle) •Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
•Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen •qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Teilnahmebedingungen: -Nachweis über einen deutschsprachigen Fachbauleiter
-Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teilnahmebedingungen: -Nachweis über einen deutschsprachigen Fachbauleiter
-Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)die noch mindestens 3 Monate gültig ist
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von Jahresabschlüssen: Nachweis von 800.000€ netto Jahresumsatz pro Jahr für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise von Referenzen: Nachweis in den letzten 5 Jahren eines Bauvorhaben größer als 200 ME Sanierung. Bezeichnung
und Adresse des Auftraggebers sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise von Referenzen: Nachweis in den letzten 5 Jahren eines Bauvorhaben größer als 200 ME Sanierung. Bezeichnung
und Adresse des Auftraggebers sowie Ansprechpartner, Telefonnummer, Art und Umfang der erbrachten Leistung,
Eigenleistungsanteil und Ausführungszeitraum müssen der Referenz beiliegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: t:03090138316
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +3090138316📞
Fax: +3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1
Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit
eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB)
oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben
hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 052-152354 (2024-03-12)