OWA Bereich "Bestandstunnel“ - Los 9: Technische Ausrüstung: Lufttechnische Anlagen + Technische Ausrüstung: Nutzungsspezifische Anlagen (Brandschutz Technik)

Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Derzeit hat die Stadtbahnlinie 1 in den Hauptverkehrszeiten auf Teilabschnitten nicht mehr ihre Kapazitätsgrenze überschritten, aber es ist davon auszugehen, dass dies bald wieder der Fall sein wird. Auch die Stadtbahnlinien 7 und 9 werden kurzfristig ihre Kapazitätsgrenzen überschreiten. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und der angestrebten Verkehrswende zur Stärkung des Umweltverbundes ist eine deutliche Ausweitung der angebotenen Kapazitäten kurz- bis mittelfristig zwingend erforderlich. Die Kapazitätserweiterungen auf der Ost-West-Achse sind auch Voraussetzung für Erweiterungen des Kölner Stadtbahnnetzes z. B. nach Neubrück, Zündorf-Süd oder Bergisch Gladbach-Moitzfeld. Taktverdichtungen auf der vorhandenen Infrastruktur sind aufgrund der Zugfolge von 5 Fahrten pro 10 Minuten je Richtung im zentralen Bereich nicht mehr möglich, so dass zusätzliche Kapazitäten entweder den Bau einer zusätzlichen Strecke durch die Innenstadt oder die Ertüchtigung der vorhandenen Strecke für längere Züge erfordern. Aufgrund der vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten bietet derzeit lediglich die Ertüchtigung für längere Züge eine zeitlich realistische Umsetzungsperspektive. Der Einsatz von Langzügen (ca. 90 m statt bisher 60 m; d. h. Erhöhung des Platzangebots um 50 %) auf der Ost-West-Achse bedarf einer Anpassung zahlreicher bestehender Haltestellen. Für das hier vorliegende Projekt sind diese vier unterirdischen Haltestellen im rechtsrheinischen Stadtgebiet relevant: • Deutz Technische Hochschule [DZB] • Kalk Post [KPO] • Kalk Kapelle [KKP] • Fuldaer Straße [FDS] Die übergeordneten Projektziele für alle Haltestellen sind: • Brandschutztechnische Ertüchtigung, inklusive Schaffung von zusätzlichen Zugängen (basierend auf den Brandschutzkonzepten in Folge einer erhöhten Fahrgastzahl) • Schaffung einer Barrierefreiheit • Schaffung einer Attraktivierung Die relevanten Leistungsbilder/Gewerke sind: • Technische Ausrüstung: Lufttechnische Anlagen gemäß § 53–56 und Anlage 15, Gruppe 3 der HOAI 2021 (für alle 4 Haltestellen): Die zu planenden RLT-Anlagen müssen allen anerkannten Regeln der Technik entsprechen und die zur ordnungsgemäßen Funktion notwendigen Apparate, Armaturen, Kanäle, Befestigungen, Dämmungen und Regelungen (frei programmierbar) enthalten. Die Anlagen sind gemäß den Anforderungen des aktuellen Brandschutzkonzeptes zu planen. Es sind weitgehend einheitliche Funktionsweisen sowohl im Hinblick auf die Bedienung der RLT-Anlagen und deren Steuerung, als auch im Hinblick auf eine schnelle Störungsbeseitigung, Instandhaltung und effiziente Lagerhaltung erforderlich. Es ist ein ganzheitliches Lüftungskonzept vorzulegen in dem KVB-Nutzung und die Fremdnutzung (Gewerbeeinheiten) eindeutig getrennt sind und dargestellt werden. • Technische Ausrüstung: Nutzungsspezifische Anlagen (Brandschutz-Technik) gemäß § 53–56 und Anlage 15, Gruppe 7.1 der HOAI 2021 (für alle 4 Haltestellen): Das aktuelle Brandschutzkonzept sieht keine Feuerlöschanlagen vor. Das Brandschutzkonzept setzt einen zusätzlichen baulichen Ausgang pro Bahnsteig, sowie entweder „Variante 1 - maschinelle Entrauchung“ oder „Variante 2 - mobile Längsrauchschürzen“ voraus. Im Rahmen der RLT-Planung muss auch die Planung der „Variante 1 - maschinelle Entrauchung“ durchgeführt werden. Diese richtet sich nach dem Brandschutzkonzept und dem oben benannten Technischen Leistungskatalog RLT. Ein Entrauchungskanal ist über die gesamte Länge der Bahnsteige zu planen. Zu prüfen ist, ob sich Entrauchungsschächte im Zuge des Baus der zusätzlichen Ausgänge realisieren lassen. Als Referenz kann hier das Projekt Poststraße benannt werden. Hier wurden bodenbündige Gitter unter denen regendichte Entrauchungsklappen und Axial- Rauchgasventilatoren angeordnet sind verwendet. Bei der Planung der Variante 2 - mobile Längsrauchschürzen sind die Angaben aus dem Brandschutzkonzept und der „Technische Leistungskatalog Rollrauchschürzenanlagen und damit zusammenhängende Gebäudeautomation“ zu beachten. Das Brandschutzkonzept sieht vor, „dass parallel zu den beiden Bahnsteigkanten in einem Abstand von ca. 2 m zur Bahnsteigaußenwand mobile Längsrauchschürzen nach DIN EN 12101-1 [R33] vorgehalten werden. Die mobilen Längsrauchschürzen fahren im Ereignisfall bei Alarmierung zunächst auf eine lichte Durchgangshöhe von 2 m herab und 2 Minuten später auf eine lichte Durchgangshöhe von 1,5 m. Die mobilen Längsrauchschürzen sind so zu installieren, dass ein Rauchschutzabschluss entlang des gesamten Bahnsteiges bis zu den äußeren Bahnsteigwänden im Osten und Westen besteht. Ferner sind die Rauchschürzenkästen rauchdicht an die Decke anzuschließen.“ Die Anforderungen des Brandschutzkonzeptes sind im Einklang mit dem „Technischen Leistungskatalog Rollrauchschürzenanlagen und damit zusammenhängende Gebäudeautomation“ der KVB zu planen. Nach Fertigstellung der LPH 2 wird ein Variantenentscheid durchgeführt. Anschließend wird entweder die Planung von Variante 1 - maschinelle Entrauchung oder Variante 2 mobile Längs-rauchschürzen fortgeführt und umgesetzt. Für beide Varianten sind die Gebäudeautomation und MSR mitzuplanen. Es soll die Regelung der entsprechenden Gerätehersteller verwendet werden. Es muss eine Kommunikationsverbindung zur Brandmeldeanlage hergestellt werden. Die Schnittstelle ist mit dem Planungsbüro für Fernmelde-technische- oder informationstechnische Anlagen abzustimmen. Hierbei ist die Datenpunktliste des AGs zu verwenden. Zu kalkulatorischen Zwecken können 10 Datenpunkte/Meldungen pro Anlage angenommen werden. Es gelten die Anforderungen des AGs. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit soll für die vier Haltestellen auf einheitliche Fabrikate der Planung zurückgegriffen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-09-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: OWA Bereich "Bestandstunnel“ - Los 9: Technische Ausrüstung: Lufttechnische Anlagen + Technische Ausrüstung: Nutzungsspezifische Anlagen (Brandschutz Technik)
Referenznummer: ELViS-ID: E13124979
Kurze Beschreibung:
Derzeit hat die Stadtbahnlinie 1 in den Hauptverkehrszeiten auf Teilabschnitten nicht mehr ihre Kapazitätsgrenze überschritten, aber es ist davon auszugehen, dass dies bald wieder der Fall sein wird. Auch die Stadtbahnlinien 7 und 9 werden kurzfristig ihre Kapazitätsgrenzen überschreiten. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und der angestrebten Verkehrswende zur Stärkung des Umweltverbundes ist eine deutliche Ausweitung der angebotenen Kapazitäten kurz- bis mittelfristig zwingend erforderlich. Die Kapazitätserweiterungen auf der Ost-West-Achse sind auch Voraussetzung für Erweiterungen des Kölner Stadtbahnnetzes z. B. nach Neubrück, Zündorf-Süd oder Bergisch Gladbach-Moitzfeld. Taktverdichtungen auf der vorhandenen Infrastruktur sind aufgrund der Zugfolge von 5 Fahrten pro 10 Minuten je Richtung im zentralen Bereich nicht mehr möglich, so dass zusätzliche Kapazitäten entweder den Bau einer zusätzlichen Strecke durch die Innenstadt oder die Ertüchtigung der vorhandenen Strecke für längere Züge erfordern. Aufgrund der vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten bietet derzeit lediglich die Ertüchtigung für längere Züge eine zeitlich realistische Umsetzungsperspektive. Der Einsatz von Langzügen (ca. 90 m statt bisher 60 m; d. h. Erhöhung des Platzangebots um 50 %) auf der Ost-West-Achse bedarf einer Anpassung zahlreicher bestehender Haltestellen. Für das hier vorliegende Projekt sind diese vier unterirdischen Haltestellen im rechtsrheinischen Stadtgebiet relevant: • Deutz Technische Hochschule [DZB] • Kalk Post [KPO] • Kalk Kapelle [KKP] • Fuldaer Straße [FDS] Die übergeordneten Projektziele für alle Haltestellen sind: • Brandschutztechnische Ertüchtigung, inklusive Schaffung von zusätzlichen Zugängen (basierend auf den Brandschutzkonzepten in Folge einer erhöhten Fahrgastzahl) • Schaffung einer Barrierefreiheit • Schaffung einer Attraktivierung Die relevanten Leistungsbilder/Gewerke sind: • Technische Ausrüstung: Lufttechnische Anlagen gemäß § 53–56 und Anlage 15, Gruppe 3 der HOAI 2021 (für alle 4 Haltestellen): Die zu planenden RLT-Anlagen müssen allen anerkannten Regeln der Technik entsprechen und die zur ordnungsgemäßen Funktion notwendigen Apparate, Armaturen, Kanäle, Befestigungen, Dämmungen und Regelungen (frei programmierbar) enthalten. Die Anlagen sind gemäß den Anforderungen des aktuellen Brandschutzkonzeptes zu planen. Es sind weitgehend einheitliche Funktionsweisen sowohl im Hinblick auf die Bedienung der RLT-Anlagen und deren Steuerung, als auch im Hinblick auf eine schnelle Störungsbeseitigung, Instandhaltung und effiziente Lagerhaltung erforderlich. Es ist ein ganzheitliches Lüftungskonzept vorzulegen in dem KVB-Nutzung und die Fremdnutzung (Gewerbeeinheiten) eindeutig getrennt sind und dargestellt werden. • Technische Ausrüstung: Nutzungsspezifische Anlagen (Brandschutz-Technik) gemäß § 53–56 und Anlage 15, Gruppe 7.1 der HOAI 2021 (für alle 4 Haltestellen): Das aktuelle Brandschutzkonzept sieht keine Feuerlöschanlagen vor. Das Brandschutzkonzept setzt einen zusätzlichen baulichen Ausgang pro Bahnsteig, sowie entweder „Variante 1 - maschinelle Entrauchung“ oder „Variante 2 - mobile Längsrauchschürzen“ voraus. Im Rahmen der RLT-Planung muss auch die Planung der „Variante 1 - maschinelle Entrauchung“ durchgeführt werden. Diese richtet sich nach dem Brandschutzkonzept und dem oben benannten Technischen Leistungskatalog RLT. Ein Entrauchungskanal ist über die gesamte Länge der Bahnsteige zu planen. Zu prüfen ist, ob sich Entrauchungsschächte im Zuge des Baus der zusätzlichen Ausgänge realisieren lassen. Als Referenz kann hier das Projekt Poststraße benannt werden. Hier wurden bodenbündige Gitter unter denen regendichte Entrauchungsklappen und Axial- Rauchgasventilatoren angeordnet sind verwendet. Bei der Planung der Variante 2 - mobile Längsrauchschürzen sind die Angaben aus dem Brandschutzkonzept und der „Technische Leistungskatalog Rollrauchschürzenanlagen und damit zusammenhängende Gebäudeautomation“ zu beachten. Das Brandschutzkonzept sieht vor, „dass parallel zu den beiden Bahnsteigkanten in einem Abstand von ca. 2 m zur Bahnsteigaußenwand mobile Längsrauchschürzen nach DIN EN 12101-1 [R33] vorgehalten werden. Die mobilen Längsrauchschürzen fahren im Ereignisfall bei Alarmierung zunächst auf eine lichte Durchgangshöhe von 2 m herab und 2 Minuten später auf eine lichte Durchgangshöhe von 1,5 m. Die mobilen Längsrauchschürzen sind so zu installieren, dass ein Rauchschutzabschluss entlang des gesamten Bahnsteiges bis zu den äußeren Bahnsteigwänden im Osten und Westen besteht. Ferner sind die Rauchschürzenkästen rauchdicht an die Decke anzuschließen.“ Die Anforderungen des Brandschutzkonzeptes sind im Einklang mit dem „Technischen Leistungskatalog Rollrauchschürzenanlagen und damit zusammenhängende Gebäudeautomation“ der KVB zu planen. Nach Fertigstellung der LPH 2 wird ein Variantenentscheid durchgeführt. Anschließend wird entweder die Planung von Variante 1 - maschinelle Entrauchung oder Variante 2 mobile Längs-rauchschürzen fortgeführt und umgesetzt. Für beide Varianten sind die Gebäudeautomation und MSR mitzuplanen. Es soll die Regelung der entsprechenden Gerätehersteller verwendet werden. Es muss eine Kommunikationsverbindung zur Brandmeldeanlage hergestellt werden. Die Schnittstelle ist mit dem Planungsbüro für Fernmelde-technische- oder informationstechnische Anlagen abzustimmen. Hierbei ist die Datenpunktliste des AGs zu verwenden. Zu kalkulatorischen Zwecken können 10 Datenpunkte/Meldungen pro Anlage angenommen werden. Es gelten die Anforderungen des AGs. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit soll für die vier Haltestellen auf einheitliche Fabrikate der Planung zurückgegriffen werden.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: ELViS-ID: E13124979
Titel: OWA Bereich "Bestandstunnel“ - Los 9: Technische Ausrüstung: Lufttechnische Anlagen + Technische Ausrüstung: Nutzungsspezifische Anlagen (Brandschutz Technik)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-15 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die relevanten Leistungsphasen der HOAI, die Grundleistungen (nach HOAI) und besonderen Leistungen (nach HOAI und nicht-HOAI) sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Die weiter-führenden Ergänzungen in den Leistungsbeschreibungen sind zu beachten. Die in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Leistungsphasen werden in mehreren Stufen abgerufen. Die KVB als Auftraggeberin überträgt mit Vertragsunterzeichnung alle Leistungen gemäß Stufe 1. Die nächsten Stufen sind optional. Die weitere Beauftragung erfolgt schriftlich durch die KVB. Die weiterführenden Ergänzungen in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sind zwingend verbindlich zu beachten. Die Stufen umfassen: • Stufe 1: o Leistungsphase 1, Grundlagenermittlung, o Leistungsphase 2, Vorplanung o Besondere Leistungen LPH 1 und LPH 2 • Optional Stufe 2: o Leistungsphase 3, Entwurfsplanung o Leistungsphase 4, Genehmigungsplanung o Besondere Leistungen LPH 3 und LPH 4 • Optional Stufe 3: o Leistungsphase 5, Ausführungsplanung o Leistungsphase 6, Vorbereiten der Vergabe o Leistungsphase 7, Mitwirken bei der Vergabe o Besondere Leistungen LPH 5, LPH 6 und LPH 7 • Optional Stufe 4: o Leistungsphase 8, Bauoberleitung o Leistungsphase 9, Objektbetreuung o Besondere Leistungen LPH 8 und LPH 9 Die Begriffe „Gewerk“ und „Leistungsbild“ [im Sinne der HOAI] sind in den Projekt- und Leistungsbeschreibungen synonym.
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Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
Die KVB behält sich vor, im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen sowohl Unklarheiten aufzuklären als auch fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen / Informationen von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters auf Aufklärung bzw. Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Auf die vergaberechtlichen Einschränkungen des § 51 Abs. 3 SektVO für die Nachforderung leistungsbezogener / wertungsrelevanter Unterlagen wird hingewiesen. Werden im Rahmen der Aufklärung angeforderte bzw. nachgeforderte Informationen / Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht formgerecht innerhalb der von der KVB bestimmten Frist nachgereicht, wird das Angebot grundsätzlich ausgeschlossen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Eigenerklärung darüber, dass Ausschlusskriterien gem. § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags: Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei ein Mindestumsatz von jeweils EUR 350.000 pro Geschäftsjahr gefordert ist. Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Umsätze jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden. Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags in EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei ein Mindestumsatz von jeweils EUR 350.000 pro Geschäftsjahr gefordert ist. Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Umsätze jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Vergleichbare Referenzen: Vorlage von mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte Aufträge / Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstand und Umfang vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit einer Referenz erfordert, dass der Referenzauftrag mindestens die folgenden Merkmale aufweist bzw. zum Gegenstand hat: - Die Referenzen müssen öffentliche Gebäude und Sonderbauwerke umfassen. Referenzaufträge dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Abnahme bzw. vollständigen Erbringung der Leistung. In der Referenz sind folgende Angaben zu machen: Name und Adresse des jeweiligen Referenz-Auftraggebers, Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, vertragliche Rolle des eigenen Unternehmens beim Referenzprojekt, aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der (selbst) erbrachten Leistung, Angaben zu etwaigen (eigenen) Unterauftragnehmern, Beschreibung der Vergleichbarkeit des Projekts (wesentlichen Überschneidungen / Parallelen zur vorliegenden Ausschreibung) sowie der Dauer des Projekts. In den Referenzen soll ein Ansprechpartner genannt werden, der die Referenz bestätigen kann und befugt dazu ist, Angaben gegenüber der KVB zur Qualität der Leistungserbringung zu machen. Für die vorstehenden Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden. Bietet das Formblatt nicht ausreichend Platz für die entsprechenden Angaben, können die Angaben auch in einem separaten Dokument gemacht werden, wobei der jeweilige Bezug kenntlich zu machen ist. Es ist zulässig, dass mehr als die geforderte Anzahl an Referenzprojekten eingereicht wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss aus der Referenz ersichtlich sein, welches ihrer Mitglieder die Referenzleistung erbracht hat.
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Ausbildungsnachweise: Vorlage folgender Ausbildungs-, Studien- bzw. Fortbildungsnachweise für die Führungskräfte oder sonstigen Beschäftigten des Unternehmens: Führungskräfte: Nachweis Studienabschluss Sonstige Beschäftige (für die Maßnahme vorgesehenen Planer): Studien- bzw. Ausbildungsnachweise
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Gesamtbeschäftigtenzahl und Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich: Vorlage einer Erklärung über die durchschnittliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens in den jeweils letzten drei Kalenderjahren, wobei eine Mindestbeschäftigtenanzahl von jeweils 15 pro Jahr gefordert ist. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Zahlen jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden. Vorlage einer Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags in den jeweils letzten drei Kalenderjahren, wobei eine Mindestbeschäftigtenanzahl von jeweils 5 pro Jahr gefordert ist. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Zahlen jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
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Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Nationale Registrierungsnummer: St-Nr.: DE811183963 / Reg-Nr.: Amtsgericht Köln, HRB 2130
Postanschrift: Scheidtweilerstr. 38
Postleitzahl: 50933
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: team-bau@kvb.koeln 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://kvb.koeln/ 🌏
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E13124979 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/ E13124979 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221 147-3045 📞
Fax: +49 221 147-2889 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ­ mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 175-537427 (2024-09-06)