Für die Durchführung von Arbeitsschutz-Seminaren unterhält die Auftraggeberin eigene Bildungsstätten, welche mit hotelähnlichen Betrieben verglichen werden können. Diese verfügen über Seminar-, Gruppen- und Praxisräume, eine Rezeption, eine Großküche mit Speisesaal, Übernachtungszimmer und einen Freizeitbereich. Mit dieser Ausschreibung werden Dienstleister für die ganzjährige Unterhaltung und Pflege der gärtnerischen Außenanlagen, Wege, Plätze und Parkplätze für die Bildungsstätte Nümbrecht gesucht. Die Auftraggeberin beschränkt die Teilnahme an diesem Ausschreibungsverfahren gem. § 118 Abs. 1 GWB auf den folgenden möglichen Teilnehmerkreis: a) anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderung (WfM), b) Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist (Sozialunternehmen) Als solche Unternehmen gelten nur solche, bei denen mindestens 30% der Beschäftigten eine Behinderung oder Benachteiligung aufweisen (§ 118 Abs. 2 GWB). Da es für dieses Tatbestandsmerkmal keine Zertifizierung gibt, ist es durch den Bieter mittels Eigenerklärung nachzuweisen. Hintergrund: Gem. § 224 SGB IX sind Aufträge, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, diesen die Aufträge bevorzugt anzubieten. Für den Standort der Bildungsstätte Nümbrecht wurde die Pflege der Außenanlagen bereits in der Vergangenheit öffentlich ausgeschrieben, wobei sich eine anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderung als Bieterin durchgesetzt hat. Diese hat die Leistungen während der Vertragslaufzeit zur Zufriedenheit der Auftraggeberin erbracht. Eine durchgeführte Markterkundung ergab, dass es in der Umgebung des Leistungsorts mehrere interessierte Einrichtungen i.S.d. § 118 Abs. 1 GWB gibt, welche die ausgeschriebene Leistung erbringen können und sich an der Ausschreibung beteiligen möchten. Ein ausreichender Wettbewerb erscheint dadurch gegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-03.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege Außenanlage Nümbrecht
Referenznummer: 2024-032-EU-ABIBS
Kurze Beschreibung:
Für die Durchführung von Arbeitsschutz-Seminaren unterhält die Auftraggeberin eigene Bildungsstätten, welche mit hotelähnlichen Betrieben verglichen werden können. Diese verfügen über Seminar-, Gruppen- und Praxisräume, eine Rezeption, eine Großküche mit Speisesaal, Übernachtungszimmer und einen Freizeitbereich.
Mit dieser Ausschreibung werden Dienstleister für die ganzjährige Unterhaltung und Pflege der gärtnerischen Außenanlagen, Wege, Plätze und Parkplätze für die Bildungsstätte Nümbrecht gesucht.
Die Auftraggeberin beschränkt die Teilnahme an diesem Ausschreibungsverfahren gem. § 118 Abs. 1 GWB auf den folgenden möglichen Teilnehmerkreis:
a) anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderung (WfM),
b) Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist (Sozialunternehmen)
Als solche Unternehmen gelten nur solche, bei denen mindestens 30% der Beschäftigten eine Behinderung oder Benachteiligung aufweisen (§ 118 Abs. 2 GWB). Da es für dieses Tatbestandsmerkmal keine Zertifizierung gibt, ist es durch den Bieter mittels Eigenerklärung nachzuweisen.
Hintergrund: Gem. § 224 SGB IX sind Aufträge, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, diesen die Aufträge bevorzugt anzubieten.
Für den Standort der Bildungsstätte Nümbrecht wurde die Pflege der Außenanlagen bereits in der Vergangenheit öffentlich ausgeschrieben, wobei sich eine anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderung als Bieterin durchgesetzt hat. Diese hat die Leistungen während der Vertragslaufzeit zur Zufriedenheit der Auftraggeberin erbracht.
Eine durchgeführte Markterkundung ergab, dass es in der Umgebung des Leistungsorts mehrere interessierte Einrichtungen i.S.d. § 118 Abs. 1 GWB gibt, welche die ausgeschriebene Leistung erbringen können und sich an der Ausschreibung beteiligen möchten. Ein ausreichender Wettbewerb erscheint dadurch gegeben.
Für die Durchführung von Arbeitsschutz-Seminaren unterhält die Auftraggeberin eigene Bildungsstätten, welche mit hotelähnlichen Betrieben verglichen werden können. Diese verfügen über Seminar-, Gruppen- und Praxisräume, eine Rezeption, eine Großküche mit Speisesaal, Übernachtungszimmer und einen Freizeitbereich.
Mit dieser Ausschreibung werden Dienstleister für die ganzjährige Unterhaltung und Pflege der gärtnerischen Außenanlagen, Wege, Plätze und Parkplätze für die Bildungsstätte Nümbrecht gesucht.
Die Auftraggeberin beschränkt die Teilnahme an diesem Ausschreibungsverfahren gem. § 118 Abs. 1 GWB auf den folgenden möglichen Teilnehmerkreis:
a) anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderung (WfM),
b) Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist (Sozialunternehmen)
Als solche Unternehmen gelten nur solche, bei denen mindestens 30% der Beschäftigten eine Behinderung oder Benachteiligung aufweisen (§ 118 Abs. 2 GWB). Da es für dieses Tatbestandsmerkmal keine Zertifizierung gibt, ist es durch den Bieter mittels Eigenerklärung nachzuweisen.
Hintergrund: Gem. § 224 SGB IX sind Aufträge, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, diesen die Aufträge bevorzugt anzubieten.
Für den Standort der Bildungsstätte Nümbrecht wurde die Pflege der Außenanlagen bereits in der Vergangenheit öffentlich ausgeschrieben, wobei sich eine anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderung als Bieterin durchgesetzt hat. Diese hat die Leistungen während der Vertragslaufzeit zur Zufriedenheit der Auftraggeberin erbracht.
Eine durchgeführte Markterkundung ergab, dass es in der Umgebung des Leistungsorts mehrere interessierte Einrichtungen i.S.d. § 118 Abs. 1 GWB gibt, welche die ausgeschriebene Leistung erbringen können und sich an der Ausschreibung beteiligen möchten. Ein ausreichender Wettbewerb erscheint dadurch gegeben.
Produkte/Dienstleistungen: Grundstückspflege📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 320 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2024-032-EU-ABIBS
Beschreibung der Beschaffung:
Zur Erhaltung einer repräsentativen Außenwirkung sowie der Verkehrssicherheit entlang von Wegen und Parkplätzen soll eine, im fachgerechten Turnus ausgeführte, ganzjährige Pflege der Außenanlage auf dem Gelände der Bildungsstätten erfolgen.
Die anfallenden Arbeiten sind zeitlich so zu strukturieren und zu gliedern, dass ganzjährig eine gleichmäßige Pflege ohne Unterhaltungsrückstand erbracht wird. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass der Betrieb der Bildungsstätte nicht beeinträchtigt wird, und die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie der Vogelschutz in Brut- und Nistzeiten eingehalten werden. Da die Arbeiten ganzjährig im laufenden Betrieb der Bildungsstätten erbracht werden, ist eine regelmäßige Abstimmung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer erforderlich und gewünscht.
Die Pflege sollte wöchentlich durchgeführt werden. Weitere anfallende Arbeiten, wie die Reinigung von Wegen und Plätzen, sollten wöchentlich und dem Betrieb der Bildungsstätte angepasst freitags, in Ausnahmen donnerstags, erfolgen, da sich durch den Betrieb von Montag bis Freitag erfahrungsgemäß an diesen Tagen die höchste Verunreinigung ergibt. Somit wird am Wochenende und zum Beginn der neuen Woche eine saubere Außenanlage präsentiert. Die erbrachten Leistungen sind täglich in Form von Lieferscheinen bzw. Stundenzetteln zu dokumentieren und der Auftraggeberin auf Verlangen vorzulegen.
Zur Erhaltung einer repräsentativen Außenwirkung sowie der Verkehrssicherheit entlang von Wegen und Parkplätzen soll eine, im fachgerechten Turnus ausgeführte, ganzjährige Pflege der Außenanlage auf dem Gelände der Bildungsstätten erfolgen.
Die anfallenden Arbeiten sind zeitlich so zu strukturieren und zu gliedern, dass ganzjährig eine gleichmäßige Pflege ohne Unterhaltungsrückstand erbracht wird. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass der Betrieb der Bildungsstätte nicht beeinträchtigt wird, und die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie der Vogelschutz in Brut- und Nistzeiten eingehalten werden. Da die Arbeiten ganzjährig im laufenden Betrieb der Bildungsstätten erbracht werden, ist eine regelmäßige Abstimmung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer erforderlich und gewünscht.
Die Pflege sollte wöchentlich durchgeführt werden. Weitere anfallende Arbeiten, wie die Reinigung von Wegen und Plätzen, sollten wöchentlich und dem Betrieb der Bildungsstätte angepasst freitags, in Ausnahmen donnerstags, erfolgen, da sich durch den Betrieb von Montag bis Freitag erfahrungsgemäß an diesen Tagen die höchste Verunreinigung ergibt. Somit wird am Wochenende und zum Beginn der neuen Woche eine saubere Außenanlage präsentiert. Die erbrachten Leistungen sind täglich in Form von Lieferscheinen bzw. Stundenzetteln zu dokumentieren und der Auftraggeberin auf Verlangen vorzulegen.
Zusätzliche Informationen:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der
Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag
ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der
öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine
Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die
Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf zehn Kalendertage
verkürzt.
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der
Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die
Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38
Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35
Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage
verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt
der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich
seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines
Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines
Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie
den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des
wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der
Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag
ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der
öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine
Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die
Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf zehn Kalendertage
verkürzt.
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der
Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die
Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38
Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35
Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage
verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt
der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich
seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines
Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines
Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie
den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des
wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gem. § 224 SGB IX sind Aufträge, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, diesen die Aufträge bevorzugt anzubieten.
Für den Standort der Bildungsstätte Nümbrecht wurde die Pflege der Außenanlagen bereits in der Vergangenheit öffentlich ausgeschrieben, wobei sich eine anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderung als Bieterin durchgesetzt hat. Diese hat die Leistungen während der Vertragslaufzeit zur Zufriedenheit der Auftraggeberin erbracht.
Eine durchgeführte Markterkundung ergab, dass es in der Umgebung des Leistungsorts mehrere interessierte Einrichtungen i.S.d. § 118 Abs. 1 GWB gibt, welche die ausgeschriebene Leistung erbringen können und sich an der Ausschreibung beteiligen möchten. Ein ausreichender Wettbewerb erscheint dadurch gegeben.
Gem. § 224 SGB IX sind Aufträge, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, diesen die Aufträge bevorzugt anzubieten.
Für den Standort der Bildungsstätte Nümbrecht wurde die Pflege der Außenanlagen bereits in der Vergangenheit öffentlich ausgeschrieben, wobei sich eine anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderung als Bieterin durchgesetzt hat. Diese hat die Leistungen während der Vertragslaufzeit zur Zufriedenheit der Auftraggeberin erbracht.
Eine durchgeführte Markterkundung ergab, dass es in der Umgebung des Leistungsorts mehrere interessierte Einrichtungen i.S.d. § 118 Abs. 1 GWB gibt, welche die ausgeschriebene Leistung erbringen können und sich an der Ausschreibung beteiligen möchten. Ein ausreichender Wettbewerb erscheint dadurch gegeben.
Gefördertes soziales Ziel: Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen.
Postleitzahl: 51588
Stadt: Nümbrecht
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oberbergischer Kreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Als Vertragsbeginn ist der 01.10.2024 vorgesehen. Der beiliegende Werkvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren (Vertragsjahren). Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal au-tomatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern dieser nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten vor Ende des laufenden Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei Aus-übung aller Verlängerungsoptionen endet der Vertrag zum 30.09.2028.
Als Vertragsbeginn ist der 01.10.2024 vorgesehen. Der beiliegende Werkvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren (Vertragsjahren). Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal au-tomatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern dieser nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten vor Ende des laufenden Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei Aus-übung aller Verlängerungsoptionen endet der Vertrag zum 30.09.2028.
Vergabekriterien
Kriterium:
In diesem Ausschreibungsverfahren möchte die Auftraggeberin die Vergabeentscheidung wie folgt gewichten
o zu 100% über den günstigsten Angebotspreis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die zu pflegende Fläche gliedert sich in Beetflächen verschiedener Größen, Gehölzstreifen verschiedener Größen mit unterständiger Vegetation, in Parkplätze, Plätze und Wegekörper verschiedener Größen und Bauarten. Die Gesamtfläche der Beetflächen beträgt ca. 5.000m² Quadratmeter in Teilflächen von 10m² bis 1.200m² Quadratmeter, die Fläche der Gehölzstreifen ca. 5.000m² Quadratmeter in Teilflächen von 100m² bis 3.000m² Quadratmeter, die Fläche der Parkplätze, Plätze und Wegekörper ca. 8.000 Quadratmeter. Auf der gesamten Fläche gibt es aufstehendes Mobiliar, wie z. B. Mülleimer, Aschenbecher, Beschilderung, Lampen, Bänke und Tische. Dieses ist in die Pflege mit einzubeziehen. Bei Teilen der Beetflächen handelt es sich um ein begrüntes Flachdach mit entsprechenden Gebäudeaufbauten wie Lichtschächte und Belüftungsanlagen.
Die Auftraggeberin erwartet vom interessierten Bieter, sich selbst und vor Abgabe eines Angebotes ein erschöpfendes Detailbild Vor-Ort von den Außenanlagen der Bildungsstätte Nümbrecht zu machen
Die zu pflegende Fläche gliedert sich in Beetflächen verschiedener Größen, Gehölzstreifen verschiedener Größen mit unterständiger Vegetation, in Parkplätze, Plätze und Wegekörper verschiedener Größen und Bauarten. Die Gesamtfläche der Beetflächen beträgt ca. 5.000m² Quadratmeter in Teilflächen von 10m² bis 1.200m² Quadratmeter, die Fläche der Gehölzstreifen ca. 5.000m² Quadratmeter in Teilflächen von 100m² bis 3.000m² Quadratmeter, die Fläche der Parkplätze, Plätze und Wegekörper ca. 8.000 Quadratmeter. Auf der gesamten Fläche gibt es aufstehendes Mobiliar, wie z. B. Mülleimer, Aschenbecher, Beschilderung, Lampen, Bänke und Tische. Dieses ist in die Pflege mit einzubeziehen. Bei Teilen der Beetflächen handelt es sich um ein begrüntes Flachdach mit entsprechenden Gebäudeaufbauten wie Lichtschächte und Belüftungsanlagen.
Die Auftraggeberin erwartet vom interessierten Bieter, sich selbst und vor Abgabe eines Angebotes ein erschöpfendes Detailbild Vor-Ort von den Außenanlagen der Bildungsstätte Nümbrecht zu machen
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-13 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Mainz
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-08-13 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Mainz
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen dieser Ausschreibung können folgende Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert werden. Sollten jedoch mehr als zwei der übergeordneten Nachweise fehlen, wird das Angebot von den weiteren Wertungsschritten ausgeschlossen.
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
(durch Eigenerklärung zur Eignung – Dokument 07)
2. Der Bieter kann eine feste Ansprechperson (keine Hotline) benennen (Dokument 10 „Ansprechperson“). Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren, um Fragen zu Arbeitsfortschritt und -verfahren zu besprechen. Dies ist entsprechend in der Unternehmensdarstellung darzustellen.
3. Unternehmensdarstellung (max. 2 DIN A4 Seiten)
4. Für den Fall der Eignungsleihe:
a) Dokument 08
b) Formblatt Eignungserklärung
c) Formblatt zur Eignung
d) Verpflichtungserklärung
e) Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe bezieht.
des Eignungsleihers.
5. Der Bieter sichert zu, dass nur zuverlässiges und fachkundiges Personal beschäftigt bzw. als aufsichtführendes Personal eingesetzt wird. Dies ist entsprechend in der Unternehmensdarstellung darzustellen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung können folgende Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert werden. Sollten jedoch mehr als zwei der übergeordneten Nachweise fehlen, wird das Angebot von den weiteren Wertungsschritten ausgeschlossen.
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
(durch Eigenerklärung zur Eignung – Dokument 07)
2. Der Bieter kann eine feste Ansprechperson (keine Hotline) benennen (Dokument 10 „Ansprechperson“). Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren, um Fragen zu Arbeitsfortschritt und -verfahren zu besprechen. Dies ist entsprechend in der Unternehmensdarstellung darzustellen.
3. Unternehmensdarstellung (max. 2 DIN A4 Seiten)
4. Für den Fall der Eignungsleihe:
a) Dokument 08
b) Formblatt Eignungserklärung
c) Formblatt zur Eignung
d) Verpflichtungserklärung
e) Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe bezieht.
des Eignungsleihers.
5. Der Bieter sichert zu, dass nur zuverlässiges und fachkundiges Personal beschäftigt bzw. als aufsichtführendes Personal eingesetzt wird. Dies ist entsprechend in der Unternehmensdarstellung darzustellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Ausschreibung ist auf den Teilnehmerkreis des § 118 GWB beschränkt. Der Nachweis, dass im Unternehmen mindestens 30% Menschen mit Behinderung tätig sind, ist vom Bieter durch einen entsprechenden Nachweis oder eine aussagekräftige Eigenerklärung zu belegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Ausschreibung ist auf den Teilnehmerkreis des § 118 GWB beschränkt. Der Nachweis, dass im Unternehmen mindestens 30% Menschen mit Behinderung tätig sind, ist vom Bieter durch einen entsprechenden Nachweis oder eine aussagekräftige Eigenerklärung zu belegen.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- HRA-/HRB-Nummer bzw. Unternehmen, die weder im Berufs- noch
Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie
der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig
sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen
Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt (Umsatzsteuer- ID)
(Dok. 05 Angebotsformblatt).
- Formblatt Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB 124, Dokument 06
- HRA-/HRB-Nummer bzw. Unternehmen, die weder im Berufs- noch
Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie
der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig
sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen
Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt (Umsatzsteuer- ID)
(Dok. 05 Angebotsformblatt).
- Formblatt Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB 124, Dokument 06
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre sind anzugeben im Formblatt "Eignung", Dokument 07 der Vergabeunterlagen
- Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB, Formblatt "Eigenerklärung", Dokument 06
- Für Unterauftragnehmer gelten die gestellten Anforderungen zu den Eignungskriterien im Falle der Eignungsleihe und/oder sofern die
Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit nach §§ 45,46 VgV mittels Unterauftragnehmer erbracht werden entsprechend. Die Auftraggeberin behält
sich vor, diese im Rahmen der Angebotswertung anzufordern.
- Bietergemeinschaften werden als Einzelbieter behandelt.
- Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre sind anzugeben im Formblatt "Eignung", Dokument 07 der Vergabeunterlagen
- Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB, Formblatt "Eigenerklärung", Dokument 06
- Für Unterauftragnehmer gelten die gestellten Anforderungen zu den Eignungskriterien im Falle der Eignungsleihe und/oder sofern die
Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit nach §§ 45,46 VgV mittels Unterauftragnehmer erbracht werden entsprechend. Die Auftraggeberin behält
sich vor, diese im Rahmen der Angebotswertung anzufordern.
- Bietergemeinschaften werden als Einzelbieter behandelt.
Technische und berufliche Fähigkeiten
• Der Bieter kann eine feste Ansprechperson (keine Hotline) benennen (Dokument 10 „Ansprechperson“). Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, einen Vor-Ort-Termin zu ver-einbaren, um Fragen zu Arbeitsfortschritt und -verfahren zu besprechen. Dies ist ent-sprechend in der Unternehmensdarstellung darzustellen.
• Der Bieter sichert zu, dass nur zuverlässiges und fachkundiges Personal beschäftigt bzw. als aufsichtführendes Personal eingesetzt wird. Ein deutschsprachiger An-sprechpartner muss bei den Arbeiten Vor-Ort anwesend sein.
• Der Bieter kann eine feste Ansprechperson (keine Hotline) benennen (Dokument 10 „Ansprechperson“). Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, einen Vor-Ort-Termin zu ver-einbaren, um Fragen zu Arbeitsfortschritt und -verfahren zu besprechen. Dies ist ent-sprechend in der Unternehmensdarstellung darzustellen.
• Der Bieter sichert zu, dass nur zuverlässiges und fachkundiges Personal beschäftigt bzw. als aufsichtführendes Personal eingesetzt wird. Ein deutschsprachiger An-sprechpartner muss bei den Arbeiten Vor-Ort anwesend sein.
Informationen über reservierte Verträge
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten oder benachteiligten Personen zum Ziel haben
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 16 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer…
… kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen…
… Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von…
… Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von…
… arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein.
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Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
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Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
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Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen.
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Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
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Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
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Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
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Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
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Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
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Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
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Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
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Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Nationale Registrierungsnummer: 0204:993-8003410200-62
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Postleitzahl: 55124
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bghm.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bghm.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Sozialwesen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=687242🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=687242🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Die Auftraggeberin beschränkt die Teilnahme an diesem Ausschreibungsverfahren gem. § 118 Abs. 1 GWB auf den folgenden möglichen Teilnehmerkreis:
a) anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderung (WfM),
b) Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist (Sozialunternehmen)
Als solche Unternehmen gelten nur solche, bei denen mindestens 30% der Beschäftigten eine Behinderung oder Benachteiligung aufweisen (§ 118 Abs. 2 GWB). Da es für dieses Tatbestandsmerkmal keine Zertifizierung gibt, ist es durch den Bieter mittels Eigenerklärung nachzuweisen.
Die Auftraggeberin beschränkt die Teilnahme an diesem Ausschreibungsverfahren gem. § 118 Abs. 1 GWB auf den folgenden möglichen Teilnehmerkreis:
a) anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderung (WfM),
b) Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist (Sozialunternehmen)
Als solche Unternehmen gelten nur solche, bei denen mindestens 30% der Beschäftigten eine Behinderung oder Benachteiligung aufweisen (§ 118 Abs. 2 GWB). Da es für dieses Tatbestandsmerkmal keine Zertifizierung gibt, ist es durch den Bieter mittels Eigenerklärung nachzuweisen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 108-330087 (2024-06-03)