Pflege Grünflächen
Zweckverband Flugplatz Bitburg
Unterhaltungspflegearbeiten
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-19.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Rheinhessen-Pfalz › Mainz, Kreisfreie Stadt
- • Trier › Eifelkreis Bitburg-Prüm
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2024-04-19 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2024-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege Grünflächen
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Unterhaltungspflegearbeiten
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 452312.0 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Postleitzahl: 54634
Stadt: Bitburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-27 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Postanschrift: Verbandsgebiet des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg: Flugplatz Bitburg und Alte Kaserne
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren: Vorinformation gemäß § 38 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV ist erfolgt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-08 13:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-08 14:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2024-05-08 14:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Geforderte Kautionen und Garantien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Flugplatz Bitburg
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Maria-Kundenreich-Straße 7
Postleitzahl: 54634
Postort: Bitburg
Region: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@konversion-bitburg.de 📧
Telefon: +496561155136 📞
URL: http://WWW.KONVERSION-BITBURG.DE 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69822491 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E69822491 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: eea5505a-e7a9-4225-a043-f501e208dfe4-01
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +496131162234 📞
Fax: +49613116162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 079-236830 (2024-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege Grünflächen
Referenznummer:
2024-Q1-1
Kurze Beschreibung: Unterhaltungspflegearbeiten
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
2024-Q1-1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 452312.0 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt
bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der
Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß
gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des
Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die
Vergabeunterlagen.---- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung
abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k
genannten Umfang.---- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird
empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die
Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl.
Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion
der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles
Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt.----Enthalten die
Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende
Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen.---- Die
Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz
(ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische Rechnungen nach
Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
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Eine Besichtigung der Auftragsflächen wird empfohlen und ist nach Terminvereinbarung möglich.
Postanschrift: Verbandsgebiet Zweckverband Flugplatz Bitburg: Flugplatz Bitburg und Alte Kaserne Bitburg
Postleitzahl: 54634
Stadt: Bitburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-27 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann dreimal verlängert werden, so dass sich eine Laufzeit von maximal 4 Kalenderjahren ergibt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: Verbandsgebiet des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg: Flugplatz Bitburg und Alte Kaserne
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren: Vorinformation gemäß § 38 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV ist erfolgt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-08 13:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-08 14:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2024-05-08 14:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Entsprechend § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder
sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angabe des Umsatzes: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Eignungsnachweise, die in einer
Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind,
sind zugelassen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern Anmeldeverpflichtung besteht. Die Eignung ist durch
Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie
2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
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Befähigung zur Berufsausübung, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen
ist oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die
jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang
XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche
Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der
Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124-LD) möglich. Die Vergabestelle behält sich vor die Eigenerklärung ganz oder in Teilen als Nachweis der Eignung anzuerkennen. Das Formblatt 124-LD ist den Vergabeunterlagen
beigefügt und enthält auch o. g. Erklärungen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von
Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der
Vergabestelle vorzulegen. Wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot
vorgelegt, so sind diese innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer
Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind,
sind zugelassen.
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Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Konkurs: Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind
diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
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Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung - Unternehmen werden gemäß § 123
GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise
dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§
232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat,
durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind
diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
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Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende
Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind
diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
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Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder umweltrechtliche Verpflichtungen
- Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle
entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen…
… vorzulegen. §§
21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind
diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
… vorzulegen.
Für den Auftrag findet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz Anwendung. Der Bieter muss sich durch eine ausgefüllte Mustererklärung verpflichten, dass LTTG einzuhalten. Wird diese Mustererklärung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorgelegt, wird der Bieter ausgeschlossen.
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Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt - Öffentliche Auftraggeber
können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
kann. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
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Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wettbewerbsverzerrung wegen
Vorbefassung - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind
diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
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Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung/Integrität - Öffentliche Auftraggeber
können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer rechtskräftig
verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung
von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind
diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
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Entrichtung von Steuern: Zahlung Steuern, Abgaben - Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist
nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind
diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Flugplatz Bitburg
Nationale Registrierungsnummer:
Berichtseinheit-ID 00181220
Postanschrift: Maria-Kundenreich-Straße 7
Postleitzahl: 54634
Postort: Bitburg
Region: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@konversion-bitburg.de 📧
Telefon: +496561155136 📞
URL: http://WWW.KONVERSION-BITBURG.DE 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69822491 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E69822491 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: eea5505a-e7a9-4225-a043-f501e208dfe4-01
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Nationale Registrierungsnummer:
USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +496131162234 📞
Fax: +49613116162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 079-236830 (2024-04-19)
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