Pflege Grünflächen

Zweckverband Flugplatz Bitburg

Unterhaltungspflegearbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-04-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege Grünflächen
Referenznummer: 2024-Q1-1
Kurze Beschreibung: Unterhaltungspflegearbeiten
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2024-Q1-1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 452312.0 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen.---- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang.---- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt.----Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen.---- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Eine Besichtigung der Auftragsflächen wird empfohlen und ist nach Terminvereinbarung möglich.
Postanschrift: Verbandsgebiet Zweckverband Flugplatz Bitburg: Flugplatz Bitburg und Alte Kaserne Bitburg
Postleitzahl: 54634
Stadt: Bitburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-27 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann dreimal verlängert werden, so dass sich eine Laufzeit von maximal 4 Kalenderjahren ergibt.
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: Verbandsgebiet des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg: Flugplatz Bitburg und Alte Kaserne

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren: Vorinformation gemäß § 38 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV ist erfolgt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-08 13:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-08 14:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-05-08 14:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Entsprechend § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angabe des Umsatzes: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern Anmeldeverpflichtung besteht. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Mehr anzeigen
Befähigung zur Berufsausübung, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124-LD) möglich. Die Vergabestelle behält sich vor die Eigenerklärung ganz oder in Teilen als Nachweis der Eignung anzuerkennen. Das Formblatt 124-LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g. Erklärungen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Mehr anzeigen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Konkurs: Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung - Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder umweltrechtliche Verpflichtungen - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen
vorzulegen. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
vorzulegen.
Für den Auftrag findet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz Anwendung. Der Bieter muss sich durch eine ausgefüllte Mustererklärung verpflichten, dass LTTG einzuhalten. Wird diese Mustererklärung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorgelegt, wird der Bieter ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung/Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Entrichtung von Steuern: Zahlung Steuern, Abgaben - Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Flugplatz Bitburg
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00181220
Postanschrift: Maria-Kundenreich-Straße 7
Postleitzahl: 54634
Postort: Bitburg
Region: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@konversion-bitburg.de 📧
Telefon: +496561155136 📞
URL: http://WWW.KONVERSION-BITBURG.DE 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69822491 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E69822491 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: eea5505a-e7a9-4225-a043-f501e208dfe4-01
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +496131162234 📞
Fax: +49613116162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 079-236830 (2024-04-19)