Die Kultur in einem Unternehmen hat Auswirkungen auf das Engagement der Mitarbeiten-den, die Qualität der Arbeitsergebnisse, die Erreichung der gesetzten Ziele, die Innovations-kraft und die Fähigkeit, Veränderungsprozesse erfolgreich zu gestalten. Die seit mehreren Jahren betriebene, konsequente Weiterentwicklung der Unternehmenskultur im Westdeutschen Rundfunks ist deshalb ein zentraler Baustein für die bestmögliche Umsetzung seines Auftrags und die Sicherstellung seiner Zukunftsfähigkeit. Denn: Der WDR will sich grundlegend und stetig weiter verändern, um den Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu begegnen. Die Arbeit an der Unternehmenskultur und dem "Miteinander" im WDR hilft dabei in entscheidender Weise. Nach dem ersten Maßnahmenpaket des Kulturwandel-Prozesses 2019/2020 wurde in 2023 ein neues, zentrales Instrument eingeführt: Die unternehmensweite "Kulturkompass"-Befragung. Der zugehörige Prozess besteht aus zwei Phasen: Zum einen der eigentlichen Befragung, einem breit angelegtes Mitarbeitendenfeedback, um die wahrgenommene Art und Kultur der Zusammenarbeit zu ermitteln. Zum anderen aus der anschließenden Entwicklung und Umsetzung von aus der Befragung abgeleiteten Initiativen zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur des WDR. Um eine nachhaltige Wirkung des Prozesses zu gewährleisten, wurde er von Anfang an als wiederkehrendes Format konzipiert. Die Befragung wird alle zwei Jahre wiederholt - nach der ersten Befragung 2023 das nächste Mal in 2025, dann in 2027 und so weiter. So werden in den kommenden Jahren insbesondere die Veränderungen in den einzelnen Dimensionen der Unternehmenskultur messbar, sichtbar und damit besprechbar bzw. behandelbar. Die Ergebnisse der Befragung liefern so die Basis, um nachzujustieren und damit zielgerichteter an genau den Handlungsfeldern arbeiten zu können, die die Mitarbeitenden des WDR durch ihre Teilnahme an der Befragung mitgegeben haben. Der Prozess soll demnach nicht jedes Mal neu aufgesetzt, sondern soll professionell weiter begleitet werden. Die vorhandenen bereits entwickelten Maßnahmen (Befragungssystematik, Prozessarchitektur zur Implementierung von wirksamen Initiativen auf Basis der Befragungsergebnisse, Prozesskommunikation) sollen weitergeführt und weiterentwickelt werden. Die externe Begleitung des Prozesses soll maßgeblich dazu beitragen, dass sowohl die eigentliche Befragung als auch der Umgang mit den Ergebnissen von den Mitarbeitenden des WDR als unabhängig und professionell wahrgenommen werden. Glaubwürdigkeit und Akzeptanz sind wiederum von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Kulturkompass-Prozesses und das dahinterstehende Ziel, die Unternehmenskultur des WDR fortlaufend weiterzuentwickeln. Für die beiden nächsten Befragungswellen 2025 und 2027 soll deshalb eine externe Unterstützung für die qualitativ-inhaltliche Begleitung des Prozesses gefunden und beauftragt wer-den, um eine durchgehend hohe Qualität und Professionalität bei der Gestaltung des Instruments und der Maßnahmen zu gewährleisten und hierdurch die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden zu sichern bzw. zu steigern. Es soll ein Vertrag über zwei Jahre abgeschlossen werden, in dem eine Befragungswelle inklusive Auswertung und Maßnahmenentwicklung enthalten ist. Zusätzlich soll es die Option auf Verlängerung um nochmals zwei Jahre geben, um die darauf folgende Befragungswelle ebenso durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-25.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prozesssteuerung & -begleitung "WDR Kulturkompass"
Reference number: ZE 2024-110-02
Kurze Beschreibung:
“Die Kultur in einem Unternehmen hat Auswirkungen auf das Engagement der Mitarbeiten-den, die Qualität der Arbeitsergebnisse, die Erreichung der gesetzten...”
Kurze Beschreibung
Die Kultur in einem Unternehmen hat Auswirkungen auf das Engagement der Mitarbeiten-den, die Qualität der Arbeitsergebnisse, die Erreichung der gesetzten Ziele, die Innovations-kraft und die Fähigkeit, Veränderungsprozesse erfolgreich zu gestalten. Die seit mehreren Jahren betriebene, konsequente Weiterentwicklung der Unternehmenskultur im Westdeutschen Rundfunks ist deshalb ein zentraler Baustein für die bestmögliche Umsetzung seines Auftrags und die Sicherstellung seiner Zukunftsfähigkeit. Denn: Der WDR will sich grundlegend und stetig weiter verändern, um den Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu begegnen. Die Arbeit an der Unternehmenskultur und dem "Miteinander" im WDR hilft dabei in entscheidender Weise. Nach dem ersten Maßnahmenpaket des Kulturwandel-Prozesses 2019/2020 wurde in 2023 ein neues, zentrales Instrument eingeführt: Die unternehmensweite "Kulturkompass"-Befragung. Der zugehörige Prozess besteht aus zwei Phasen: Zum einen der eigentlichen Befragung, einem breit angelegtes Mitarbeitendenfeedback, um die wahrgenommene Art und Kultur der Zusammenarbeit zu ermitteln. Zum anderen aus der anschließenden Entwicklung und Umsetzung von aus der Befragung abgeleiteten Initiativen zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur des WDR. Um eine nachhaltige Wirkung des Prozesses zu gewährleisten, wurde er von Anfang an als wiederkehrendes Format konzipiert. Die Befragung wird alle zwei Jahre wiederholt - nach der ersten Befragung 2023 das nächste Mal in 2025, dann in 2027 und so weiter. So werden in den kommenden Jahren insbesondere die Veränderungen in den einzelnen Dimensionen der Unternehmenskultur messbar, sichtbar und damit besprechbar bzw. behandelbar. Die Ergebnisse der Befragung liefern so die Basis, um nachzujustieren und damit zielgerichteter an genau den Handlungsfeldern arbeiten zu können, die die Mitarbeitenden des WDR durch ihre Teilnahme an der Befragung mitgegeben haben. Der Prozess soll demnach nicht jedes Mal neu aufgesetzt, sondern soll professionell weiter begleitet werden. Die vorhandenen bereits entwickelten Maßnahmen (Befragungssystematik, Prozessarchitektur zur Implementierung von wirksamen Initiativen auf Basis der Befragungsergebnisse, Prozesskommunikation) sollen weitergeführt und weiterentwickelt werden. Die externe Begleitung des Prozesses soll maßgeblich dazu beitragen, dass sowohl die eigentliche Befragung als auch der Umgang mit den Ergebnissen von den Mitarbeitenden des WDR als unabhängig und professionell wahrgenommen werden. Glaubwürdigkeit und Akzeptanz sind wiederum von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Kulturkompass-Prozesses und das dahinterstehende Ziel, die Unternehmenskultur des WDR fortlaufend weiterzuentwickeln. Für die beiden nächsten Befragungswellen 2025 und 2027 soll deshalb eine externe Unterstützung für die qualitativ-inhaltliche Begleitung des Prozesses gefunden und beauftragt wer-den, um eine durchgehend hohe Qualität und Professionalität bei der Gestaltung des Instruments und der Maßnahmen zu gewährleisten und hierdurch die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden zu sichern bzw. zu steigern. Es soll ein Vertrag über zwei Jahre abgeschlossen werden, in dem eine Befragungswelle inklusive Auswertung und Maßnahmenentwicklung enthalten ist. Zusätzlich soll es die Option auf Verlängerung um nochmals zwei Jahre geben, um die darauf folgende Befragungswelle ebenso durchzuführen.
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Produkte/Dienstleistungen: Unternehmensorganisation📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kultur in einem Unternehmen hat Auswirkungen auf das Engagement der Mitarbeiten-den, die Qualität der Arbeitsergebnisse, die Erreichung der gesetzten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kultur in einem Unternehmen hat Auswirkungen auf das Engagement der Mitarbeiten-den, die Qualität der Arbeitsergebnisse, die Erreichung der gesetzten Ziele, die Innovations-kraft und die Fähigkeit, Veränderungsprozesse erfolgreich zu gestalten. Die seit mehreren Jahren betriebene, konsequente Weiterentwicklung der Unternehmenskultur im Westdeutschen Rundfunks ist deshalb ein zentraler Baustein für die bestmögliche Umsetzung seines Auftrags und die Sicherstellung seiner Zukunftsfähigkeit. Denn: Der WDR will sich grundlegend und stetig weiter verändern, um den Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu begegnen. Die Arbeit an der Unternehmenskultur und dem "Miteinander" im WDR hilft dabei in entscheidender Weise. Nach dem ersten Maßnahmenpaket des Kulturwandel-Prozesses 2019/2020 wurde in 2023 ein neues, zentrales Instrument eingeführt: Die unternehmensweite "Kulturkompass"-Befragung. Der zugehörige Prozess besteht aus zwei Phasen: Zum einen der eigentlichen Befragung, einem breit angelegtes Mitarbeitendenfeedback, um die wahrgenommene Art und Kultur der Zusammenarbeit zu ermitteln. Zum anderen aus der anschließenden Entwicklung und Umsetzung von aus der Befragung abgeleiteten Initiativen zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur des WDR. Um eine nachhaltige Wirkung des Prozesses zu gewährleisten, wurde er von Anfang an als wiederkehrendes Format konzipiert. Die Befragung wird alle zwei Jahre wiederholt - nach der ersten Befragung 2023 das nächste Mal in 2025, dann in 2027 und so weiter. So werden in den kommenden Jahren insbesondere die Veränderungen in den einzelnen Dimensionen der Unternehmenskultur messbar, sichtbar und damit besprechbar bzw. behandelbar. Die Ergebnisse der Befragung liefern so die Basis, um nachzujustieren und damit zielgerichteter an genau den Handlungsfeldern arbeiten zu können, die die Mitarbeitenden des WDR durch ihre Teilnahme an der Befragung mitgegeben haben. Der Prozess soll demnach nicht jedes Mal neu aufgesetzt, sondern soll professionell weiter begleitet werden. Die vorhandenen bereits entwickelten Maßnahmen (Befragungssystematik, Prozessarchitektur zur Implementierung von wirksamen Initiativen auf Basis der Befragungsergebnisse, Prozesskommunikation) sollen weitergeführt und weiterentwickelt werden. Die externe Begleitung des Prozesses soll maßgeblich dazu beitragen, dass sowohl die eigentliche Befragung als auch der Umgang mit den Ergebnissen von den Mitarbeitenden des WDR als unabhängig und professionell wahrgenommen werden. Glaubwürdigkeit und Akzeptanz sind wiederum von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Kulturkompass-Prozesses und das dahinterstehende Ziel, die Unternehmenskultur des WDR fortlaufend weiterzuentwickeln. Für die beiden nächsten Befragungswellen 2025 und 2027 soll deshalb eine externe Unterstützung für die qualitativ-inhaltliche Begleitung des Prozesses gefunden und beauftragt wer-den, um eine durchgehend hohe Qualität und Professionalität bei der Gestaltung des Instruments und der Maßnahmen zu gewährleisten und hierdurch die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden zu sichern bzw. zu steigern. Es soll ein Vertrag über zwei Jahre abgeschlossen werden, in dem eine Befragungswelle inklusive Auswertung und Maßnahmenentwicklung enthalten ist. Zusätzlich soll es die Option auf Verlängerung um nochmals zwei Jahre geben, um die darauf folgende Befragungswelle ebenso durchzuführen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-12 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-13 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird: - Personenschäden 2.000.000,00 EUR - Sachschäden 1.000.000,00 EUR - allg. Vermögensschäden 100.000,00 EUR und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. 2. Umsatz des Unternehmens Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2021 bis 2023 bzw. 2020 bis 2022, sofern die Umsatzzahlen aus 2023 noch nicht vorliegen), anzugeben. 3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot zusätzlich die im Folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot zusätzlich die im Folgenden genannten Unterlagen beizufügen bzw. Erklärungen abzugeben. Referenzen Dem Angebot sind mindestens zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Beratungsleistungen aus den letzten höchstens drei Jahren beizufügen. An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt: - Beratungsleistung im Bereich Organisations- und Unternehmenskulturentwicklung - Beratungsleistung bei Mitarbeitendenbefragungen - Projekterfahrung in Entwicklungsprozessen für der Größe nach vergleichbaren Unternehmen/ Organisationen - Referenz-Beratungsprojekt hatte eine Laufzeit von über einem Jahr - Mindestens ein Referenz-Projekt muss in der Medienbranche durchgeführt worden sein Die Darstellung der Referenzprojekte muss die folgenden Angaben enthalten: - Name und Anschrift des Auftraggebers - Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz); - Größe des beratenen Unternehmens - Möglichst Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden mit Kontaktdaten Telefonnummer Alle Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen. Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten. Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll. Der WDR behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, die Zertifizierung in Kopie vorzulegen. Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland. Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGHG79” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-0📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 145-450025 (2024-07-25)