Die gegenständliche Vergabe einer Mehrpartner-Rahmenvereinbarung mit maximal fünf Rahmenvertragspartnern für die Interne Revision (IR) der KfW hat Revisionsprüfungsleistungen im Bereich Risikomanagement und -controlling sowie Meldewesen zum Gegenstand. Die Leistung ist so zu erbringen, dass die KfW die jeweils einschlägigen bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen (KWG, MaRisk, CRR, SREP etc.) mit Blick auf das Risikomanagement und -controlling sowie Meldewesen vollumfänglich erfüllt. Wesentliche Ziele der Leistung des Auftragnehmers im Bereich der Prüfung des Risikomanagements und -controllings sowie des Meldewesens sind dabei: Die Bewertung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die Bewertung der eingesetzten Risikomess- und Steuerungsinstrumente und -Prozesse im Hinblick auf eine angemessene und wirksame Risikosteuerung und Begrenzung der Risiken vor dem Hintergrund des spezifischen Geschäftsmodells und der Risikostrategie der KfW. Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 10.000 Tage während der Laufzeit des Vertrages. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfungsleistungen für Risikocontrolling und Meldewesen
Referenznummer: KfW-2024-0021
Kurze Beschreibung:
Die gegenständliche Vergabe einer Mehrpartner-Rahmenvereinbarung mit maximal fünf Rahmenvertragspartnern für die Interne Revision (IR) der KfW hat Revisionsprüfungsleistungen im Bereich Risikomanagement und -controlling sowie Meldewesen zum Gegenstand.
Die Leistung ist so zu erbringen, dass die KfW die jeweils einschlägigen bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen (KWG, MaRisk, CRR, SREP etc.) mit Blick auf das Risikomanagement und -controlling sowie Meldewesen vollumfänglich erfüllt. Wesentliche Ziele der Leistung des Auftragnehmers im Bereich der Prüfung des Risikomanagements und -controllings sowie des Meldewesens sind dabei: Die Bewertung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die Bewertung der eingesetzten Risikomess- und Steuerungsinstrumente und -Prozesse im Hinblick auf eine angemessene und wirksame Risikosteuerung und Begrenzung der Risiken vor dem Hintergrund des spezifischen Geschäftsmodells und der Risikostrategie der KfW.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 10.000 Tage während der Laufzeit des Vertrages.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Die gegenständliche Vergabe einer Mehrpartner-Rahmenvereinbarung mit maximal fünf Rahmenvertragspartnern für die Interne Revision (IR) der KfW hat Revisionsprüfungsleistungen im Bereich Risikomanagement und -controlling sowie Meldewesen zum Gegenstand.
Die Leistung ist so zu erbringen, dass die KfW die jeweils einschlägigen bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen (KWG, MaRisk, CRR, SREP etc.) mit Blick auf das Risikomanagement und -controlling sowie Meldewesen vollumfänglich erfüllt. Wesentliche Ziele der Leistung des Auftragnehmers im Bereich der Prüfung des Risikomanagements und -controllings sowie des Meldewesens sind dabei: Die Bewertung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die Bewertung der eingesetzten Risikomess- und Steuerungsinstrumente und -Prozesse im Hinblick auf eine angemessene und wirksame Risikosteuerung und Begrenzung der Risiken vor dem Hintergrund des spezifischen Geschäftsmodells und der Risikostrategie der KfW.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 10.000 Tage während der Laufzeit des Vertrages.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0dc6432d-3476-4a96-8ecf-a993bf48cd26
Zusätzliche Informationen:
Erweiterungsoption der Rahmenvereinbarung gemäß Ziffer 8.2 der Rahmenvereinbarung: Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Erweiterungsoption der Rahmenvereinbarung gemäß Ziffer 8.2 der Rahmenvereinbarung: Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet die KfW die Themen Klimaschutz (CO2-Einsparung und Kompensierung) und soziale Ziele (Betreuungsangebote während Arbeitszeit, Gesundheitsförderung sowie Aus- und Weiterbildung).
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Dauer: 4 Jahre Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung: 10 % Nachhaltigkeit, 40 % Konzept "Herangehensweise an eine Kreditrisikoprüfung" (siehe Wertungsmatrix Konzept und Wertungsmatrix Nachhaltigkeit).
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 60325
Stadt: Frankfurt, Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-15 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-05 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57 und 42 Abs. 1 VgV
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen). 2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand der eingereichten Referenzen (im Formblatt Referenzen des Bieters). Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben.
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen). 2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand der eingereichten Referenzen (im Formblatt Referenzen des Bieters). Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 2018de2d-ad7b-4cc2-b0a6-8baab0edf709
Abteilung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bundeskartellamt
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 137-426496 (2024-07-15)