Auftragsbekanntmachung (2024-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: QSA Neubau Stadthaus Lippstadt - Trafo-Kompaktstation
Referenznummer: S-LIPS-FD.65-2024-0028
Kurze Beschreibung:
“Errichtung einer Trafo-Kompaktstation für das Stadthaus in Lippstadt”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Errichtung einer Trafo-Kompaktstation für das Bauvorhaben Neubau Stadthaus Lippstadt mit einer BGF von ca. 16.000m².”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Transformatoren📦
Ort der Leistung: Soest🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-20 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-05 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-05 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Lippstadt FD Steuern und Submission
Ostwall 1 - Raum 1.11
59555 Lippstadt
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 190-586294 (2024-09-26)