Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Neben der gesetzlichen Informationspflicht im Rahmen der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit forscht das LGL anwendungsorientiert und in Zusammenarbeit mit Herstellern, Hochschulen und Behörden und unterstützt die amtliche Lebensmittelüberwachung, die Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung, den öffentlichen Gesundheitsdienst, das amtliche Veterinärwesen, die Arbeitsschutzverwaltung sowie die Marktüberwachungsbehörden in Bayern bei der Wahrnehmung und des Vollzugs hoheitlicher Aufgaben. Das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) setzt sich dafür ein, die Strukturen und die Wirksamkeit von Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern weiter zu stärken. Dies geschieht unter anderem mithilfe von bayernweiten Ausstellungen und der Bereitstellung von Exponaten. Beim Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, in welcher die Erbringung zahlreicher gleichartiger Leistungen geregelt werden. Konkret geht es um das Handling von kleinen und großen Ausstellungen sowie dafür anfallende Transportleistungen, das Handling von Exponaten und Materialien sowie das Projekt- und Lagermanagement.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Ausstellungen ZPG
Reference number: 2024OKR000002
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit,...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit.
Neben der gesetzlichen Informationspflicht im Rahmen der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit forscht das LGL anwendungsorientiert und in Zusammenarbeit mit Herstellern, Hochschulen und Behörden und unterstützt die amtliche Lebensmittelüberwachung, die Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung, den öffentlichen Gesundheitsdienst, das amtliche Veterinärwesen, die Arbeitsschutzverwaltung sowie die Marktüberwachungsbehörden in Bayern bei der Wahrnehmung und des Vollzugs hoheitlicher Aufgaben.
Das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) setzt sich dafür ein, die Strukturen und die Wirksamkeit von Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern weiter zu stärken. Dies geschieht unter anderem mithilfe von bayernweiten Ausstellungen und der Bereitstellung von Exponaten.
Beim Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, in welcher die Erbringung zahlreicher gleichartiger Leistungen geregelt werden. Konkret geht es um das Handling von kleinen und großen Ausstellungen sowie dafür anfallende Transportleistungen, das Handling von Exponaten und Materialien sowie das Projekt- und Lagermanagement.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit.
Neben der gesetzlichen Informationspflicht im Rahmen der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit forscht das LGL anwendungsorientiert und in Zusammenarbeit mit Herstellern, Hochschulen und Behörden und unterstützt die amtliche Lebensmittelüberwachung, die Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung, den öffentlichen Gesundheitsdienst, das amtliche Veterinärwesen, die Arbeitsschutzverwaltung sowie die Marktüberwachungsbehörden in Bayern bei der Wahrnehmung und des Vollzugs hoheitlicher Aufgaben.
Das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) setzt sich dafür ein, die Strukturen und die Wirksamkeit von Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern weiter zu stärken. Dies geschieht unter anderem mithilfe von bayernweiten Ausstellungen und der Bereitstellung von Exponaten.
Beim Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, in welcher die Erbringung zahlreicher gleichartiger Leistungen geregelt werden. Konkret geht es um das Handling von kleinen und großen Ausstellungen sowie dafür anfallende Transportleistungen, das Handling von Exponaten und Materialien sowie das Projekt- und Lagermanagement.
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Zusätzliche Informationen:
“Obergrenzen der Rahmenvereinbarung:
1.1. Kleine Ausstellungen: 400 Termine
1.2. Große Ausstellungen: 320 Termine
1.3. Transportleistungen: 400.000...”
Zusätzliche Informationen
Obergrenzen der Rahmenvereinbarung:
1.1. Kleine Ausstellungen: 400 Termine
1.2. Große Ausstellungen: 320 Termine
1.3. Transportleistungen: 400.000 km
1.4. Exponate: 600 Sendungen
1.5. Materialien: 20.000 Sendungen
1.6. Projektmanagement: 400 Stunden
1.7. Lagermanagement: 350 Stunden
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postversand📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Organisation von Messen und Ausstellungen📦 Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“§ 21 Abs. 6 VgV”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/31a95361-774b-4ded-92ea-74bd7d28e340/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/31a95361-774b-4ded-92ea-74bd7d28e340/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/31a95361-774b-4ded-92ea-74bd7d28e340/suitabilitycriteria
1. Referenzen:
o Anzahl:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/31a95361-774b-4ded-92ea-74bd7d28e340/suitabilitycriteria
1. Referenzen:
o Anzahl: 3
o Aktualität: letzten 3 Jahre
o Vergleichbarkeit der Aufgaben und Anforderungen
Erfahrung und Fachkunde zu Ausstellungen, Messebau und Messebeteiligung inkl. allgemeiner Kenntnisse über Logistik und Organisation. Stellen Sie drei Projektreferenzen der letzten 3 Jahre dar, die bereits abgeschlossen sind oder mindestens bereits eine dreimonatige Laufzeit (Zeitmonate) aufweisen und die mit der in der Ausschreibung geforderten Leistung grundsätzlich vergleichbar sind.
Gehen Sie hierbei auf die von Ihnen erbrachten Leistungen und Anforderungen ein und geben Sie die Kontaktdaten der Auftraggeber sowie den Auftragswert an.
2. Qualifikation des Personals:
Die Projektleitung und die Vertretung verfügen über einschlägige Berufserfahrung im ausgeschriebenen Segment.
Das eingesetzte Personal (auch neben dem Projektleiter) muss folgende Kriterien erfüllen:
• Bereitschaft zur Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung
• Ausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung in den Berufsgruppen Messebauer, Raumausstatter, Dekorateure, oder Bodenleger oder vergleichbar
Bitte liefern Sie zur Überprüfbarkeit der Personalanforderungen von Projektleiter und weiterem eingesetzten Personal entsprechend aussagekräftige Zeugnisse, Zertifikate oder andere Referenzen mit.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 090-271621 (2024-05-07)