Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Eigenerklärung, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt: (A)
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO
- Eigenerklärung, dass der Bieter mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeiten. (A)
- Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A)
- Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck).
o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten.
o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung).
o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment).
o Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail). (A)
- Eigenerklärung, dass die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
- Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts
- Eigenerklärung, dass die Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen entsprechend ihrer zu erledigenden Aufgaben eingearbeitet und wiederkehrend geschult. Die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sind für die vorgesehenen Aufgaben qualifiziert und geeignet, dies wird im Rahmen des Einstellungsprozesses bzw. der Beauftragung vom Bieter überprüft. (A)
- Eigenerklärung, dass gewährleistet wird, dass auch bei Fernzugriff auf Daten und Systeme der BITBW bzw. mobilem Arbeiten die physische, soziale und Umgebungssicherheit sichergestellt wird und seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen dahingehend regelmäßig geschult werden (Awareness). (A)
- Eigenerklärung, dass die Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen auf die Einhaltung der für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Regelungen der BITBW bei Einsätzen in der Umgebung der BITBW verpflichtet sind (Einweisung erfolgt beim Onboarding der Mitarbeitenden). (A)
- Eigenerklärung, dass die für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer müssen im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevanten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen wie der Bieter. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen.
Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sind vom Bieter mit den Unterauftragnehmern getroffen bzw. werden mit den Unterauftragnehmern getroffen. (A)
- Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Kriterienkatalog. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.