Auftragsbekanntmachung (2024-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Leinen
Referenznummer: B 20.21 - 0117/24/VV : 1
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über Feuerwehr- und Arbeitsleinen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schnüre, Seile und Taue📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 326 003 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über Feuerwehr- und Arbeitsleinen
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 358.603 Euro abgerufen werden.”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-13 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-13 11:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Nationale Registrierungsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: b20.21@bescha.bund.de📧
Telefon: +49 22899610-2625📞
Fax: +49 2289910610-2625 📠
URL: http://www.bescha.bund.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=640262🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de🌏
“Die Leistungserbringung (Lieferung) erfolgt deutschlandweit. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von...”
Die Leistungserbringung (Lieferung) erfolgt deutschlandweit. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland
Bestellberechtigt gem. § 4 der Rahmenvereinbarung sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:
• Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs gem. § 4 LKatSG BW,
• Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns gem. § 2 Abs. 1 BayKSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Berlins gem. § 3 KatSG Berlin,
• Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs gem. § 2 BbgBKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Bremens gem. VwV KatSOrg Bremen,
• Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs gem. § 2 HmbKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Hessens gem. § 2 HBKG Hessen,
• Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V,
• Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens gem. § 2 Abs. 1 NKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens gem. § 2 BHKG NRW,
• Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands gem. § 2 Abs. 2 SBKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen gem. § 3 SächsBRKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts gem. § 2 KatSG-LSA,
• Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein gem. § 3 LKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG.
• Regierungspräsidium Darmstadt
• Regierungspräsidium Gießen
• Regierungspräsidium Kassel
• ATF - LKA KT 61 - Berlin
• ATF - Feuerwehr Dortmund
• ATF - Feuerwehr Essen
• ATF - Feuerwehr Hamburg
• ATF - Feuerwehr Köln
• ATF - Feuerwehr Leipzig
• ATF - Feuerwehr Mannheim
• ATF - Feuerwehr München
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:004922894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 072-214391 (2024-04-10)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 326 003 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-28 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-28 11:31:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Angebots- und Bindefrist”
Quelle: OJS 2024/S 091-276339 (2024-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 326 003 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dönges
Nationale Registrierungsnummer: t:0049219697560
Postanschrift: Dönges-Straße 1
Postleitzahl: 42929
Postort: Wermelskirchen
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@doenges-online.de📧
Telefon: +49 2196-97560📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 132-407318 (2024-07-08)