Auftragsbekanntmachung (2024-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über Media-Agenturleistungen
Referenznummer: 694-004291-00-101-79520
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über Media-Agenturleistungen”
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Mediaberatung, Mediaeinkauf, Mediaoptimierung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Mediaberatung, Mediaeinkauf, Mediaoptimierung und Mediadurchführung für die NRW.BANK. Die NRW.BANK schätzt unverbindlich, dass nach dieser Rahmenvereinbarung insgesamt ein Netto-Auftragswert von ca. EUR 17,7 Mio. anfällt, bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Diese Schätzung beruht auf Erfahrungswerten aus vorherigen Auftragszeiträumen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von EUR 23.900.000 (exklusive Mehrwertsteuer), bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Höchstabnahmemenge bezieht sich auf sämtliche Zahlungen der NRW.BANK an die Auftragnehmerin, einschließlich der Honorare. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
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Zusätzliche Informationen:
“1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01 Leistungsbeschreibung c)...”
Zusätzliche Informationen
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01 Leistungsbeschreibung c) Anlage 02 Antworten auf Bieterfragen und Hinweise d) Anlage 03 Preisblatt e) Anlage 04 Personalkonzept f) Anlage 05 Verpflichtungserklärung Datenschutz g) Anlage 06 Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit h) Anlage 07 Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften i) Anlage 08 Konzeptionelle Aufgabe j) Anlage 09 Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz k) Anlage 10 Steuerabzug zu § 50a EStG l) Anlage 11 Eigenerklärung Russland-Sanktionen m) Anlage 12 Verpflichtungserklärung Scientology-Schutzklausel n) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) o) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing-Beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marktforschung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbeberatung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbekampagnen📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 1 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 34.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Aufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-06 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 04.12.2019 bis zum 03.12.2024 er-brachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers. Bitte beachten Sie: (a.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (b.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss durch Eigenerklärung im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck verviel-fältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Nachzuweisen sind mindestens fünf geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist: - Bewerben von Dienstleistungen (Werbekampagnen / Media-Agenturleistungen) - für eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren, wobei mindestens die Hälfte der Lauf-zeit in den Referenzzeitraum vom 04.12.2021 bis zum 03.12.2024 fällt - Betreutes Bruttoschaltvolumen inkl. MwSt. pro Jahr beträgt mind. 2,5 Mio Euro - Zielgruppe B2B oder G2B - Der Absatz erfolgt nicht direkt an den Kunden, sondern über Dritte: Indirekter Absatz über starke Gatekeeper (Pull-Kommunikation) - Der Zielmarkt ist Deutschland Darüber hinaus muss durch mindestens drei Referenzen jeweils die Erfüllung der folgen-den weiteren Mindestbedingung nachgewiesen sein (soweit nicht zutreffend, ist dies im jeweiligen Feld des Vordrucks 03 zu der Referenz zu vermerken!): - Bewerben von Dienstleistungen, die der staatlichen Aufsicht unterliegen bzw. bei denen die Anbieter staatlicher Aufsicht unterliegen, wie sie für die NRW.BANK als öffentlich-rechtliche Institution besteht - Es werden mindestens drei unterschiedliche Mediengattungen bedient. Darüber hinaus muss durch alle Referenzen gemeinsam (nicht: jeweils) die Erfüllung der folgenden weiteren Mindestbedingung nachgewiesen sein (soweit nicht zutreffend, ist dies im jeweiligen Feld des Vordrucks 03 zu der Referenz zu vermerken!): - Erbringung von Leistungen der Mediaanalyse, Mediaforschung & Marktforschung, Media-Strategie, -Beratung und -Planung, Verhandlung / Einkauf, Kampagnen-Durchführung und Überwachung einschl. Reporting und Abrechnung
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DQYF
1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe...”
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DQYF
1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und aus-gestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergeben-den Leistungen selbstständig ausführen soll. Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumut-bar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 238-746229 (2024-12-04)