Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Mediaberatung, Mediaeinkauf, Mediaoptimierung und Mediadurchführung für die NRW.BANK.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarungen für Media-Agentur-Leistungen
Referenznummer: 678-004291-00-101-79520
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Mediaberatung, Mediaeinkauf, Mediaoptimierung und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Mediaberatung, Mediaeinkauf, Mediaoptimierung und Mediadurchführung für die NRW.BANK.
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Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftragnehmerin berät die NRW.BANK zu Werbestrategien, mit dem Ziel einer möglichst effektiven und effizienten Werbeplatzierung. Zudem entwickelt die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftragnehmerin berät die NRW.BANK zu Werbestrategien, mit dem Ziel einer möglichst effektiven und effizienten Werbeplatzierung. Zudem entwickelt die Auftragnehmerin Werbestrategien und setzt sie für die NRW.BANK um. Im Einzelnen sind folgende Leistungsbereiche umfasst: 1. Onboarding und Start-up-Phase 2. Mediaanalyse, Mediaforschung & Marktforschung 3. Media-Strategie, -Beratung und -Planung 4. Feinplanung, Verhandlung, Einkauf 5. Kampagnen-Durchführung und Überwachung, insbesondere im Bereich Online und Print 6. Reporting und Abrechnung
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing-Beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marktforschung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbeberatung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbekampagnen📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragsverlängerungsoptionen s.o., Unterstützungsleistungen gem. § 25 Rahmenvereinbarung.” Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 34.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Aufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-08 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister: Fügen Sie einen Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder einen Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister: Fügen Sie einen Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder einen Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) bei. Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung entweder über das Bruttoschaltvolumen oder das RECMA Billing-Volumen: Erklärung entweder über das Bruttoschaltvolumen oder das RECMA...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung entweder über das Bruttoschaltvolumen oder das RECMA Billing-Volumen: Erklärung entweder über das Bruttoschaltvolumen oder das RECMA Billing-Volumen des Bieters in den Kalenderjahren 2023, 2022 und 2021 in Deutschland (bei Bietergemeinschaften anzugeben für jedes Mitglied). Mindestbedingung: Es wird für Einzelbieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen ein Bruttoschaltvolumen oder ein RECMA Billing-Volumen in den Kalenderjahren 2023, 2022 und 2021 in Deutschland in Höhe von jeweils 16,5 Mio. EUR verlangt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Auftragsbekanntmachung. Jede Referenz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Auftragsbekanntmachung. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Referenzangaben von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden für die Bietergemeinschaft zusammenfassend bewertet. Mindestbedingungen: Verlangt werden mindestens fünf geeignete Referenzen. Der Nachweis der Vergleichbarkeit von Referenzen obliegt dem Bieter. Er muss angegebene Referenzen deshalb im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung erläutern. Eine anonymisierte Referenzangabe ist nicht zulässig. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie jeweils sämtliche folgende Merkmale aufweisen: - Referenzprojekt hat eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren - Laufzeit muss mindestens zur Hälfte in den letzten drei Jahren vor Auftragsbekanntmachung gelegen haben - Leistungen der Mediaanalyse, Mediaforschung & Marktforschung, Media-Strategie, -Beratung und -Planung, Verhandlung / Einkauf, Kampagnen-Durchführung und Überwachung einschl. Reporting und Abrechnung - Beworbene Dienstleistungen unterliegen staatlicher Aufsicht bzw. deren Anbieter unterliegen staatlicher Aufsicht (z.B. Versicherungswesen, Bankwesen) - Betreutes Bruttoschaltvolumen inkl. MwSt. pro Jahr mindestens 2,5 Mio. EUR - Zielgruppe ist B2B oder G2B - Absatz der Dienstleistungen erfolgt nicht direkt an Kunden sondern über Dritte (indirekter Absatz über starke Gatekeeper (Pull-Kommunikation)) - Mindestens drei unterschiedliche Mediengattungen bedient - Zielmarkt ist Deutschland
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“vgl. Rahmenvereinbarung”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DGEK” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“vgl. § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
vgl. § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 198-613143 (2024-10-09)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-30) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-15 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Einfügen der nachfolgenden Klausel in die Rahmenvereinbarung: § 14a Anpassung der Rahmenvereinbarung aufgrund Anwendbarkeit der DORA-VO 1. Die NRW.BANK...”
Text
Einfügen der nachfolgenden Klausel in die Rahmenvereinbarung: § 14a Anpassung der Rahmenvereinbarung aufgrund Anwendbarkeit der DORA-VO 1. Die NRW.BANK prüft die Anwendbarkeit regulatorischer Vorgaben im Hinblick auf diese Rahmenvereinbarung. Die Auftragnehmerin räumt ihr das Recht ein, diese Rahmenvereinbarung an die aus der Verordnung (EU) 2022/2554 und zugehörigen Rechtsakten nach ihrer Auffassung resultierenden Anforderungen an Verträge, die ausschließlich IKT-Dienstleistungen enthalten, die nicht der Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen i.S.d. Art. 3 Nr. 22 DORA dienen (vgl. Art. 30 Abs. 2 Verordnung (EU) 2022/2554) anzupassen, wenn die Rahmenvereinbarung in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2022/2554 fällt. 2. Soweit erforderlich, sind hiervon auch sonstige Änderungen im Hinblick auf Datenschutz und Informationssicherheit im Rahmen der Auftragsausführung umfasst. 3. Die NRW.BANK teilt der Auftragnehmerin die Ausübung dieses Anpassungsrechts in Textform mit. Sofern aus der Anpassung Nebenpflichten der Auftragnehmerin resultieren, wird der Auftragnehmerin eine angemessene Zeit zu deren Umsetzung eingeräumt.
“Es wird eine Option i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB in der Rahmenvereinbarung ergänzt. Die Angebotsfrist wird angemessen, um eine Woche verlängert....”
Es wird eine Option i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB in der Rahmenvereinbarung ergänzt. Die Angebotsfrist wird angemessen, um eine Woche verlängert. Angebotsfristablauf ist der 15.11.2024, 10 Uhr.
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Quelle: OJS 2024/S 213-662669 (2024-10-30)