Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag mit der Landeshauptstadt München, Sozialreferat über die Verpflegung von minderjährigen, unbegleiteten Ausländerinnen/ Ausländern im "Young Refugee Center" (YRC) durch tägliches Catering und die Verteilung der Speisen.
- Zahl der Bewohner*innen:
Für die Kalkulation ist von einer Bewohnerzahl von bis zu 90 Personen auszugehen INKLUSIVE bis zu 10 Reserveessen. Im fortlaufenden Betrieb wird der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer die aktuelle Belegungszahl täglich per Mail mitgeteilt und somit die Anzahl benötigter Essen plus 0 bis 10 Reserveessen. Die konkrete Anzahl der Reserveessen wird mit der täglichen Bestellung explizit mitgeteilt und hängt von der erwarteten Zugangslage ab. Der Abruf der Cateringleistungen erfolgt daher flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann. Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht (auch keine Mindestabrufmenge). Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Ein Anspruch auf Leistungserbringung seitens der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers besteht nicht.
- Leistungsort ist das "Young Refugee Center" (YRC), Marsstraße 19/EG, 80335 München.
Im Zuge des aktuellen Weltgeschehens ist der momentane Zulauf geflüchteter umA`s (unbegleitete Minderjährige) nicht planbar und es muss täglich flexibel auf die Geschehnisse reagiert werden. Deshalb ist möglicherweise mit einer weiter zu eröffnenden Dependance des YRC für bis zu 24 Bewohner/Bewohnerinnen im Stadtgebiet Münchens zu rechnen, die dann ebenfalls durch die Auftragnehmerin/ den Auftragnehmer mit Speisepaketen zu beliefern sind.
Für den Fall der Ausschöpfung der vorhandenen Aufnahmekapazitäten Marsstraße 19, erfolgt in diesen Fall eine Abstimmung mit der Auftragnehmerin/ dem Auftragnehmer zur Belieferung des weiteren Leistungsortes des YRC.
Die Kalkulation von bis zu 90 Personen beinhaltet dabei noch nicht die möglicherweise weitere zu eröffnende Dependance des YRC.
- Vertragslaufzeit:
Die Laufzeit des Vertrags beginnt am 01.06.2024 und endet am 31.05.2025. Der Abruf der erstmaligen Belieferung kann bereits ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Menge, Lieferort und Lieferzeitpunkt werden spätestens am Vortrag bis 15:00 Uhr bekanntgegeben. Falls diese Informationen schon früher zur Verfügung stehen, werden sie umgehend mit dem größtmöglichen Vorlauf an die Auftragnehmerin /den Auftragnehmer kommuniziert. Für alle weiteren Abrufe gilt, dass eine Mail der Auftraggeberin am Vortag bis 15:00 Uhr ausreichend ist.
Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ohne, dass eine zusätzliche Kündigung erforderlich ist.
Besteht ein Bedarf über den 31.05.2025 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zu drei Monaten zu den gleichen Konditionen möglich ohne, dass es einer gesonderten Zustimmung des Auftragnehmers bedarf.
- Zu gewährleisten ist eine Versorgung mit Speisen und Getränken nach den gängigen Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer sind die in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen zu erbringen:
Bereitstellung von jeweils Frühstück, Mittagessen und Abendessen, pro Tag, sowie eine Notfallversorgung in Sammelportionen für neu registrierte UmA`s:
(Hinweis: Getränke werden von der Einrichtung selbst zur Verfügung gestellt.)
Alle Verpflegungsprodukte sollen mindestens 40 % bio-regionale Lebensmittel enthalten und Fleisch und Fisch muss mindestens zu 40 % bio-regional sein.
Zwingend vorzulegen ist ein EU-ÖKO-006-Zertifikat.
Bei Auftragserteilung hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer die für den Aufbau der Essensausgabe notwendige Fläche bzw. Anzahl der Tische rechtzeitig der Auftraggeberin mitzuteilen. Tische und Stühle sind vorhanden, auch Teeküchen stehen zur Verfügung. Zu beachten ist allerdings, dass es keine Spülmaschinen gibt und auch Geschirr gestellt werden muss. Essensreste müssen fachgerecht und getrennt in Biotonnen und Speiserestetonnen entsorgt werden und dürfen nicht dem Restmüll zugeführt werden.
- Bereitstellung von Servicepersonal:
Es wird ausreichend Personal benötigt, um eine zügige Ausgabe des Essens zu gewährleisten. Speiseabfälle werden entsorgt und täglich sauberes Geschirr zur Verfügung gestellt. Der gemeinschaftlich genutzte Bereich ist sauber zu halten. Die Einhaltung der EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist unbedingte Voraussetzung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.