Die DigitalAgentur Brandenburg GmbH beabsichtigt, mit dem Abschluss eines Rahmenvertrages einen Dienstleister für die Begleitung und Beratung im Hinblick auf Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen zu beauftragen. Hinsichtlich näherer Angaben wird insbesondere auf die Vergabeunterlagen (Vergabeunterlagen -> Sonstiges) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Marketing, Kommunikation und konzeptionelle Umsetzung
Referenznummer: DABB_2024-05
Kurze Beschreibung:
“Die DigitalAgentur Brandenburg GmbH beabsichtigt, mit dem Abschluss eines Rahmenvertrages einen Dienstleister für die Begleitung und Beratung im Hinblick...”
Kurze Beschreibung
Die DigitalAgentur Brandenburg GmbH beabsichtigt, mit dem Abschluss eines Rahmenvertrages einen Dienstleister für die Begleitung und Beratung im Hinblick auf Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen zu beauftragen. Hinsichtlich näherer Angaben wird insbesondere auf die Vergabeunterlagen (Vergabeunterlagen -> Sonstiges) verwiesen.
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Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer soll auf Grundlage des Rahmenvertrages mit Einzelaufträgen zur Erarbeitung und Umsetzung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer soll auf Grundlage des Rahmenvertrages mit Einzelaufträgen zur Erarbeitung und Umsetzung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen sowie entsprechenden Beratungsleistungen und der entsprechenden strategischen Entwicklung der DigitalAgentur Brandenburg GmbH (#DABB) beauftragt werden. Die Beratung soll insbesondere auch auf die Entwicklung und Durchführung von Werbemaßnahmen umfassen. Grundlage für Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen und -produkte ist das aktuelle bzw. noch zu adaptierende Corporate Design der #DABB sowie der von der #DABB betreuten und laufenden Einzelprojekte. Ziel des Abschluss des Rahmenvertrag ist es, durch professionelle Marke-ting- und Kommunikationsmaßnahmen die #DABB und ihre Projekte, Produkte und Leistungen professionell darzustellen und strategisch weiterzuentwickeln. Mit dem Rahmenvertrag und den entsprechenden Einzelaufträgen soll insbesondere eine einheitliche Gestaltung des Unternehmensbildes der #DABB gewährleistet werden. Die #DABB beabsichtigt daher auch den Abschluss und die Durchführung des Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer, um die einheitliche Gestaltung von Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen, des Unternehmensdesigns (Printmaterial, Pressemitteilungen, Social-Media-Kanäle, Website etc.), die Durchführung von Veranstaltungen (Messeauftritte, Werbeveranstaltungen etc.) sicherzustellen. Die beauftragten Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen sowie insbesondere die Werbemaßnahmen sollen unter anderem Öffentlichkeitsarbeit, die Erstellung von Pressemitteilungen in Abstimmung mit der #DABB, die Social-Media-Kommunikation, Erstellung von Bewegtbildcontent und sonstigen Grafikleistungen unter Beachtung und Entwicklung des Corporate De-signs der #DABB beinhalten. Hier soll der Auftragnehmer mit der #DABB eine Strategie erarbeiten, um zielgerichtet Reichweite und Relevanz der Social-Media-Kanäle zu steigern. Der Auftragnehmer soll Trends auf verschiedenen Kanälen beobachten und die #DABB beraten, wie diese auf ihre Social-Media-Kanäle zielgruppengerecht übertragen werden können. Ebenfalls sollen weitere Dienst- und Grafikleistungen im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen und der Planung und Durchführung von Projekten und Events erfolgen. Die Dienstleistungen sollen jeweils auf Abruf und innerhalb einer vorgegebenen bzw. abgestimmten Zeitspanne durch die #DABB von dem Auftragnehmer auf Grundlage des Rahmenvertrages erbracht werden. Neben der #DABB sollen ebenfalls entsprechend des Gesellschaftszwecks der #DABB projektspezifisch involvierte öffentlich-rechtliche Partnerinstitutionen der #DABB ("Kooperationspartner"), insbesondere Kommunen, Landkreise, Kommunalverbände oder Landesbehörden Brandenburgs, die mit der #DABB eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einem Projekt geschlossen haben, zum Abruf und zur Beauftragung des Auftragnehmers durch Einzelaufträge gemäß des Rahmenvertrages berechtigt sein. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing-Beratung📦
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-10 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-10 16:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Gewerbeanmeldung (soweit vorhanden) 2) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Gewerbeanmeldung (soweit vorhanden) 2) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014 (soweit vorhanden oder sonstiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt 4) Kurze Darstellung des Unternehmens sowie des Projektteams (max. 3 Seiten DIN A4) 5) Eigenerklärung, dass bei der Bieterin keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB oder § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 24 LkSG vorliegen 6) Eigenerklärung wegen Russland-Embargo 7) bei Nachunternehmereinsatz: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe gemäß Anlage 6 zu den Verfahrensbedingungen und Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher gemäß Anlage 7 zu den Verfahrensbedingungen 8) bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung gemäß Anlage 8 zu den Verfahrensbedingungen mit der von allen Mitgliedern rechtsverbindlichen Erklärung (§ 126b BGB), in der - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Auftragserteilung erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2) Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2) Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von - 3.000.000,- EUR für Personenschäden - 500.000,- EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. sonstige Schäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssummen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft separat vorzulegen und die entsprechenden Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein darf, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass durch Vorlage der Kopie der Versicherungspolice oder sonstigen vorgelegten Dokumenten nachgewiesene Versicherungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes nach wie vor bestehen bzw. nicht gekündigt sind. 4) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Referenzen des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre mit Datumsangabe im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, (Erfahrung in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Referenzen des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre mit Datumsangabe im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, (Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzepten, Medienstrategien und Vertriebsstrategien mit dem Schwerpunkt öffentliche Einrichtungen) jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst ggf. Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit Mindestkriterium: mindestens eine Referenz des Unternehmens 2) Persönliche Qualifikation des Projektteams (abgeschlossene berufliche Ausbildung im Kommunikation- und Mediendesign, Onlinemarketing / Social-Media-Management, Eventmanagement, Grafikdesign) Mindestkriterium: mindestens eine persönliche Qualifikation eines Mitarbeiters des Projektteams 3) Personalausstattung: Angabe der durchschnittlichen Anzahl an Mitarbeitenden in den letzten drei Geschäftsjahren nach Qualifikation/ Ausbildung 4) Die Bieter haben die angegebenen Mindestkriterien zu erfüllen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YD16TG8
1) Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die...”
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD16TG8
1) Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen nach Auffassung der Bieter unvollständig, enthalten sie Unklarheiten oder Widersprüche oder lassen sich Dateien nicht öffnen, so hat derjenige Bieter die Auftraggeberin über das Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg darauf hinzuweisen. Die den Bietern nicht zugänglichen Unterlagen werden dann umgehend erneut elektronisch übersandt. Fragen durch die Bieter zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform spätestens bis zum 27. Dezember 2024, 12:00 Uhr (Ortszeit) über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform https://vergabemarktplatz.brandenburg.de zu stellen. Bei anderweitigen oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Fragen werden anonymisiert veröffentlicht, sofern sie für alle Bieter von Interesse sind. 2) Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Auftraggeberin elektronisch über das Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg eingegangen sein. Für das Angebot sind bestimmte Erklärungen und Angaben gefordert. Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Wettbewerbs fehlende Angaben, Erklärungen oder Nachweise unter angemessener Fristsetzung bei den Bieter nachzufordern. Die Auftraggeberin ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Bieter sollten daher im eigenen Interesse vollständige, verbindliche Angebote abgeben. 3) Neben Einzelbewerbern sind auch Bietergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelgebote, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelgebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachgebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieterbüros. Bedient sich der Bieter eines Nachunternehmers und beruft er sich auf des-sen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, mit dem Angebot vorzulegen. Bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer oder der Beauftragung eines Verleihers von Arbeitskräften hat der Bieter als Auftragnehmer die "Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz" zum Vertragsgegenstand zu machen und die Vereinbarung von Ihm unterzeichnet seinem Angebot beizufügen. Dem Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften ist dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Falle einer (beabsichtigten) Zuschlagserteilung aufzufordern, eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu fordern, dass sie im Fall der Auftragsvergabe dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten bzw. Eignungsanforderungen zur Verfügung stellen. 4) Das Angebot ist bis zum Ablauf der First ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg zulässig. Die Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen. Die Einreichung der Angebote muss in Textform über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de erfolgen. Für die Einhaltung der Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Der bzw. die Erklärenden müssen vertretungsberechtigt sein und die Angebote bzw. Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl abgeben. Zur Vertretung berechtigt sind z. B. Inhaber oder Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend bevollmächtigte Vertreter. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handels-register) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen. Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Angebote vor. Ebenso genügt die Übersendung des Angebots per Telefax oder E-Mail nicht den Anforderungen der E-Vergabe. 5) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Im Rahmen des Versicherungsschutzes muss die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein darf, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung sind mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters und eine Erklärung des Versicherers einzureichen, dass im Fall der Auftragserteilung der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht. Der Bieter erklärt, dass durch Vorlage der Kopie der Versicherungspolice oder sonstigen vorgelegten Dokumenten nachgewiesene Versicherungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages nach wie vor bestehen bzw. nicht gekündigt sind. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die Nachweise und Erklärungen - nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist - auch von dem Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss dieses Unternehmen die (Teil-) Leistung ausführen, für diese Kapazität benötigt werden. Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebots, dass im Fall der Auftragserteilung der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird. Im Fall der Auftragserteilung (vor Zuschlagserteilung) wird der bestehende Versicherungsschutz unverzüglich und unaufgefordert nachgewiesen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Die Referenzen können, sofern aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich, anonymisiert eingereicht werden, die Referenz muss an der jeweils anonymisierten Stelle umschrieben/ beschrieben werden, um eine Wertung nach den entsprechenden Kriterien zu ermöglichen. Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihrer Angebote, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. 6) Die Bieter erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 7) Alle Angaben und Informationen aus den Ausschreibungsunterlagen sowie alle bei der Auftragsausführung erhaltenen Informationen, soweit nicht öffentlich, sind vertraulich zu behandeln. Jede Bieterin hat über die ihr bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten der Auftraggeberin, auch nach Beendigung des Auswahlverfahrens, Verschwiegenheit zu bewahren. Hierzu sind auch die mit der Sache befassten Beschäftigten zu verpflichten. 8) Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten und der Datenverarbeitung sind den Verfahrensbedingungen zu entnehmen. 9) Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661-719📞
Fax: +49 3318661-652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittei-lung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 235-736300 (2024-11-29)