Die Koordinierungsstelle "Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg" ist bei der Staatskanzlei angesiedelt und u.a. für die Umsetzung des Handlungskonzeptes der Landesregierung "Tolerantes Brandenburg" zuständig. Damit ist die Koordinierungsstelle auch ein wichtiger Ansprechpartner der Landesregierung für die strategisch wichtigen Politikfelder Demokratiestärkung und zivilgesellschaftliches Engagement im Bereich der Unterstützung von Geflüchteten. Ihr obliegt sowohl die regierungsinterne Abstimmung als auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit und Beratung von Kommunen, Behörden und zivilgesellschaftlichen Strukturen. Bei der Umsetzung der vielfältigen politischen Projekte und Vorhaben soll die Koordinierungsstelle von einer Agentur begleitet werden. Ebenso bedarf es der Unterstützung einer Agentur auf den unterschiedlichsten Feldern der Öffentlichkeitsarbeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über eine Agenturleistung für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Koordinierungsstelle TBB / BfB
Referenznummer: V-24/0405
Kurze Beschreibung:
Die Koordinierungsstelle "Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg" ist bei der Staatskanzlei angesiedelt und u.a. für die Umsetzung des Handlungskonzeptes der Landesregierung "Tolerantes Brandenburg" zuständig.
Damit ist die Koordinierungsstelle auch ein wichtiger Ansprechpartner der Landesregierung für die strategisch wichtigen Politikfelder Demokratiestärkung und zivilgesellschaftliches Engagement im Bereich der Unterstützung von Geflüchteten. Ihr obliegt sowohl die regierungsinterne Abstimmung als auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit und Beratung von Kommunen, Behörden und zivilgesellschaftlichen Strukturen.
Bei der Umsetzung der vielfältigen politischen Projekte und Vorhaben soll die Koordinierungsstelle von einer Agentur begleitet werden. Ebenso bedarf es der Unterstützung einer Agentur auf den unterschiedlichsten Feldern der Öffentlichkeitsarbeit.
Die Koordinierungsstelle "Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg" ist bei der Staatskanzlei angesiedelt und u.a. für die Umsetzung des Handlungskonzeptes der Landesregierung "Tolerantes Brandenburg" zuständig.
Damit ist die Koordinierungsstelle auch ein wichtiger Ansprechpartner der Landesregierung für die strategisch wichtigen Politikfelder Demokratiestärkung und zivilgesellschaftliches Engagement im Bereich der Unterstützung von Geflüchteten. Ihr obliegt sowohl die regierungsinterne Abstimmung als auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit und Beratung von Kommunen, Behörden und zivilgesellschaftlichen Strukturen.
Bei der Umsetzung der vielfältigen politischen Projekte und Vorhaben soll die Koordinierungsstelle von einer Agentur begleitet werden. Ebenso bedarf es der Unterstützung einer Agentur auf den unterschiedlichsten Feldern der Öffentlichkeitsarbeit.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Marketing-Beratung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: V-24/0405
Beschreibung der Beschaffung:
Gesucht wird eine Agentur, die dem Auftraggeber in den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Tätigkeitsfeldern kreativ und beratend zur Seite steht. Die Agentur soll Ideen zu öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen entwickeln, entsprechende einfallsreiche Konzepte ausarbeiten, in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit aktiv beraten, organisatorische Belange im Rahmen von Projekt- und Veranstaltungsmanagement vorausschauend übernehmen, Redaktionsleistungen (Text für Print, Online, Social Media) thematisch treffend, fristgerecht und mit dem nötigen Vorlauf erbringen, Beschaffungsmaßnahmen unter Anwendung der Vergaberichtlinien des Landes Brandenburg durchführen (siehe Nr. 2.c.3), grafische Dienstleistungen im Digital und Print-Bereich erbringen sowie Werbe- und Mediabudgets verwalten und einsetzen.
Gesucht wird eine Agentur, die dem Auftraggeber in den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Tätigkeitsfeldern kreativ und beratend zur Seite steht. Die Agentur soll Ideen zu öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen entwickeln, entsprechende einfallsreiche Konzepte ausarbeiten, in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit aktiv beraten, organisatorische Belange im Rahmen von Projekt- und Veranstaltungsmanagement vorausschauend übernehmen, Redaktionsleistungen (Text für Print, Online, Social Media) thematisch treffend, fristgerecht und mit dem nötigen Vorlauf erbringen, Beschaffungsmaßnahmen unter Anwendung der Vergaberichtlinien des Landes Brandenburg durchführen (siehe Nr. 2.c.3), grafische Dienstleistungen im Digital und Print-Bereich erbringen sowie Werbe- und Mediabudgets verwalten und einsetzen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing📦
Postleitzahl: 14467
Stadt: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Barnim🏙️
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: 3 Verlängerungen um jeweils bis zu 12 Monaten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ideenskizze für eine Social-Media-Aktion zu den Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 unter Einbeziehung der Partnerinnen und Partner der Koordinierungsstelle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0000
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-10 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-10 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-10 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-02 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Das Angebotsdeckblatt einschließlich Unterschrift in Textform sowie das Preisblatt werden nicht nachgefordert. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter erklärt, dass
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ferner wird erklärt, dass keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) führen können.
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:
1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter erklärt, dass
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ferner wird erklärt, dass keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) führen können.
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:
1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignung zur Berufsausübung: keine
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde mindestens 3 Referenzprojekt(e) der letzten 5 Geschäftsjahre 2018 - 2023.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen entsprechend den Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen. Bei Gewährung von Skonto kann eine kürzere Zahlungsfrist vereinbart werden.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDY1Q89D64C
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: 12345678
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Barnim🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: 000📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: 12-121096894459918-43
Postanschrift: Am Baruther Tor 20
Postleitzahl: 15806
Postort: Zossen
Region: Teltow-Fläming🏙️
E-Mail: vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 156-484650 (2024-08-09)