Die Fraunhofer-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland ist die weltweit führende Organisation für anwendungsorientierte Forschung. Mit ihrer Fokussierung auf zukunftsrelevante Schlüsseltechnologien sowie auf die Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft und Industrie spielt sie eine zentrale Rolle im Innovationsprozess. Als Wegweiser und Impulsgeber für innovative Entwicklungen und wissenschaftliche Exzellenz wirkt sie mit an der Gestaltung unserer Gesellschaft und unserer Zukunft. Die 1949 gegründete Organisation betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen. Etwa 30 800 Mitarbeitende, überwiegend mit natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung, erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von rund 3,0 Mrd. EUR. Davon fallen 2,6 Mrd. EUR auf den Bereich Vertragsforschung. Die Fraunhofer-Gesellschaft (weiter: Auftraggeber) beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Compliance abgeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsdienstleistungen Compliance
Kurze Beschreibung:
Die Fraunhofer-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland ist die weltweit führende Organisation für anwendungsorientierte Forschung. Mit ihrer Fokussierung auf zukunftsrelevante Schlüsseltechnologien sowie auf die Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft und Industrie spielt sie eine zentrale Rolle im Innovationsprozess. Als Wegweiser und Impulsgeber für innovative Entwicklungen und wissenschaftliche Exzellenz wirkt sie mit an der Gestaltung unserer Gesellschaft und unserer Zukunft. Die 1949 gegründete Organisation betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen. Etwa 30 800 Mitarbeitende, überwiegend mit natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung, erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von rund 3,0 Mrd. EUR. Davon fallen 2,6 Mrd. EUR auf den Bereich Vertragsforschung. Die Fraunhofer-Gesellschaft (weiter: Auftraggeber) beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Compliance abgeschlossen werden.
Die Fraunhofer-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland ist die weltweit führende Organisation für anwendungsorientierte Forschung. Mit ihrer Fokussierung auf zukunftsrelevante Schlüsseltechnologien sowie auf die Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft und Industrie spielt sie eine zentrale Rolle im Innovationsprozess. Als Wegweiser und Impulsgeber für innovative Entwicklungen und wissenschaftliche Exzellenz wirkt sie mit an der Gestaltung unserer Gesellschaft und unserer Zukunft. Die 1949 gegründete Organisation betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen. Etwa 30 800 Mitarbeitende, überwiegend mit natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung, erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von rund 3,0 Mrd. EUR. Davon fallen 2,6 Mrd. EUR auf den Bereich Vertragsforschung. Die Fraunhofer-Gesellschaft (weiter: Auftraggeber) beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Compliance abgeschlossen werden.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
Vorgesehen sind die Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung materiell-rechtlicher Compliance-Anforderungen und Unterstützung bei rechtlicher Einschätzung und Bearbeitung einschlägiger Vorgänge, insbesondere im Zusammenhang mit: - Anti-Korruption im engeren Sinne (insbes. Geschenke, Einladungen und Bewirtung, Spenden, Sponsoring, Lobbying) - Geschäftspartner-Compliance (insbes. Kooperationen, Kunden, Lieferanten) - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Hinweisgeberschutzgesetz - Geldwäscheprävention nach GWG und verwandte Themengebiete Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
Vorgesehen sind die Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung materiell-rechtlicher Compliance-Anforderungen und Unterstützung bei rechtlicher Einschätzung und Bearbeitung einschlägiger Vorgänge, insbesondere im Zusammenhang mit: - Anti-Korruption im engeren Sinne (insbes. Geschenke, Einladungen und Bewirtung, Spenden, Sponsoring, Lobbying) - Geschäftspartner-Compliance (insbes. Kooperationen, Kunden, Lieferanten) - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Hinweisgeberschutzgesetz - Geldwäscheprävention nach GWG und verwandte Themengebiete Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Rahmenvertrages einmal um 2 Jahre verlängern. Die Ausübung dieser Option bedarf der ausdrücklichen Erklärung des Auftraggebers; sie kann bis spätestens 30 Tage vor Ablauf des Rahmenvertrages ausgeübt werden. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Ausübung ist der Zugang beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Rahmenvertrages einmal um 2 Jahre verlängern. Die Ausübung dieser Option bedarf der ausdrücklichen Erklärung des Auftraggebers; sie kann bis spätestens 30 Tage vor Ablauf des Rahmenvertrages ausgeübt werden. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Ausübung ist der Zugang beim Auftragnehmer.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-05 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, den betreffenden Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, den betreffenden Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Bei der Zahl handelt sich um eine Gewichtung: Gewichtung (Punkte, genau)
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung zum Umsatz: Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 im Bereich Compliance sind anzugeben (jeweils gerundet auf volle 100.000 EUR). Der erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Bereich Compliance für die Jahre 2021, 2022 und 2023 muss 400.000,00 Euro betragen. Die Erklärung erfolgt über das "Formblatt Eignung". Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit drei Jahren ist nicht erforderlich. Für Gesellschaften, die weniger als drei Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. HINWEIS: Als Rechtsanwaltsgesellschaft wird nicht nur ein Zusammenschluss zur gemeinschaftlichen Berufsausübung unabhängig von der gewählten Rechtsform, sondern auch eine Einzelkanzlei verstanden.
Eigenerklärung zum Umsatz: Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 im Bereich Compliance sind anzugeben (jeweils gerundet auf volle 100.000 EUR). Der erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Bereich Compliance für die Jahre 2021, 2022 und 2023 muss 400.000,00 Euro betragen. Die Erklärung erfolgt über das "Formblatt Eignung". Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit drei Jahren ist nicht erforderlich. Für Gesellschaften, die weniger als drei Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. HINWEIS: Als Rechtsanwaltsgesellschaft wird nicht nur ein Zusammenschluss zur gemeinschaftlichen Berufsausübung unabhängig von der gewählten Rechtsform, sondern auch eine Einzelkanzlei verstanden.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Erforderlich ist eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird. Mit dem Teilnahmeantrag ist entweder ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend) einzureichen. Mindestanforderung: Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5.000.000 EUR je Versicherungsfall (zweifach maximiert), Nachweis nicht älter als sechs Monate bzw. Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Erforderlich ist eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird. Mit dem Teilnahmeantrag ist entweder ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend) einzureichen. Mindestanforderung: Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5.000.000 EUR je Versicherungsfall (zweifach maximiert), Nachweis nicht älter als sechs Monate bzw. Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl: Es ist eine Erklärung über die Anzahl der festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte, welche überwiegend im Bereich Compliance tätig sind, die in den letzten drei Jahren 2021, 2022, 2023 durchschnittlich beim Bewerber beschäftigt war (bezogen auf Vollzeitstellen), abzugeben. Die Erklärung erfolgt über das "Formblatt Eignung". HINWEIS: Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit drei Jahren ist nicht erforderlich. Für Gesellschaften, die weniger als drei Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Mindestanforderungen: - Mindestens 3 festangestellte bzw. kanzleizugehörige Rechtsanwälte überwiegend im Rechtsbereich Compliance (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2023 - Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt überwiegend im Rechtsbereich Compliance (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2023
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl: Es ist eine Erklärung über die Anzahl der festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte, welche überwiegend im Bereich Compliance tätig sind, die in den letzten drei Jahren 2021, 2022, 2023 durchschnittlich beim Bewerber beschäftigt war (bezogen auf Vollzeitstellen), abzugeben. Die Erklärung erfolgt über das "Formblatt Eignung". HINWEIS: Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit drei Jahren ist nicht erforderlich. Für Gesellschaften, die weniger als drei Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Mindestanforderungen: - Mindestens 3 festangestellte bzw. kanzleizugehörige Rechtsanwälte überwiegend im Rechtsbereich Compliance (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2023 - Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt überwiegend im Rechtsbereich Compliance (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2023
Eigenerklärung zum Beratungsteam: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im Bereich Compliance tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene Hauptansprechpartner und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in Jahren und Berufserfahrung in Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Bereich Compliance. Überwiegende Tätigkeit im Rechtsbereich Compliance ist gegeben, wenn der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzende Rechtsanwalt schwerpunktmäßig, also zu mehr als 50 % im Rechtsbereich Compliance tätig ist. Der Rechtsbereich wird durch die Leistungsbeschreibung in ihrer Gesamtheit definiert. Eine überwiegende Tätigkeit schließt die Benennung des Rechtsanwalts für ein weiteres Los eines anderen Vergabeverfahrens der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. grundsätzlich aus. Sollte im Einzelfall eine Doppelbenennung für möglich erachtet werden, bedarf dies einer besonderen Begründung des jeweiligen Bewerbers (maximal 2 DIN A4-Seiten, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), aus der plausibel und nachvollziehbar hervorgeht, dass eine mehrfache "überwiegende" Tätigkeit in den jeweils durch den Auftraggeber definierten Bereichen möglich ist. Die Erklärung erfolgt über das "Formblatt Eignung". Mindestanforderung an das Beratungsteam: - Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt überwiegend im Bereich Compliance (bezogen auf Vollzeitstellen) ist für das Beratungsteam zu benennen.
Eigenerklärung zum Beratungsteam: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im Bereich Compliance tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene Hauptansprechpartner und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in Jahren und Berufserfahrung in Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Bereich Compliance. Überwiegende Tätigkeit im Rechtsbereich Compliance ist gegeben, wenn der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzende Rechtsanwalt schwerpunktmäßig, also zu mehr als 50 % im Rechtsbereich Compliance tätig ist. Der Rechtsbereich wird durch die Leistungsbeschreibung in ihrer Gesamtheit definiert. Eine überwiegende Tätigkeit schließt die Benennung des Rechtsanwalts für ein weiteres Los eines anderen Vergabeverfahrens der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. grundsätzlich aus. Sollte im Einzelfall eine Doppelbenennung für möglich erachtet werden, bedarf dies einer besonderen Begründung des jeweiligen Bewerbers (maximal 2 DIN A4-Seiten, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), aus der plausibel und nachvollziehbar hervorgeht, dass eine mehrfache "überwiegende" Tätigkeit in den jeweils durch den Auftraggeber definierten Bereichen möglich ist. Die Erklärung erfolgt über das "Formblatt Eignung". Mindestanforderung an das Beratungsteam: - Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt überwiegend im Bereich Compliance (bezogen auf Vollzeitstellen) ist für das Beratungsteam zu benennen.
+ 1 weitere
Erklärung zu Referenzen über die Leistungen: Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Bereich Compliance, die seit dem 01.01.2021 erbracht wurden. Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Kurzdarstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Name und Gegenstand der Referenzleistung, - Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder Email-Adresse, - Angabe des Ausführungszeitraums (bei Referenzleistungen, die bereits vor dem maßgeblichen Ausführungszeitraum begonnen wurden, sind nur diejenigen zu benennen, die tatsächlich innerhalb des maßgeblichen Ausführungszeitraums ab dem 01.01.2021 erbracht worden sind. Es muss ein Bezug erkennbar sein, welche der angebenden Referenzleistungen im maßgeblichen Ausführungszeitraum erbracht worden sind; der pauschale Verweis "Beratung durchgängig seit X>3 Jahren" (o.Ä.) ist nicht ausreichend), - Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen. Es ist zu beachten, dass Referenzen verifizierbar sein müssen und aus diesem Grund eine Benennung mit den o.g. Angaben vom Auftraggeber gefordert sind. Sofern diese Referenzen nicht öffentlich zugänglich sind, ist ggf. die Zustimmung des jeweiligen Mandanten einzuholen. Der Auftraggeber wird diese Referenzunterlagen ausschließlich für dieses Verfahren verwenden. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung jeweils über eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) mit dem Teilnahmeantrag. Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe nach folgender Gewichtung verwendet: Es werden die 3-5 Bewerber ausgewählt, die die höchsten Punktzahlen erreichen. Es sind maximal 32 Punkte je Bewerber zu erreichen. Für jede wertbare Referenz, die die o.g. Mindestanforderungen erfüllt, erhält der Bewerber 2 Punkte. Bei diesen Referenzen können je Referenz jeweils folgende Zusatzpunkte erreicht werden: 2 Punkte, wenn die Referenzleistung für eine gemeinnützige Forschungseinrichtung erbracht wurde. Durch den Bewerber sind maximal 8 Referenzen zu benennen. Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen die gleiche Punktzahl, entscheidet die kumulative Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des Beratungsteams (nur Hauptansprechpartner und stellvertretender Hauptansprechpartner) im Rechtsbereich Compliance über die Platzierung des Bewerbers. Sollten auch hiernach wegen des Erreichens gleicher Punktzahlen nicht die fünf bestplatzierten Bewerber ausgewählt werden können, entscheidet das Los zwischen den Bewerbern mit gleichem Punktestand. Der Auftraggeber wird die 3-5 ausgewählten Bewerber über die Vergabeplattform zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und die anderen Bewerber über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
Erklärung zu Referenzen über die Leistungen: Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Bereich Compliance, die seit dem 01.01.2021 erbracht wurden. Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Kurzdarstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Name und Gegenstand der Referenzleistung, - Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder Email-Adresse, - Angabe des Ausführungszeitraums (bei Referenzleistungen, die bereits vor dem maßgeblichen Ausführungszeitraum begonnen wurden, sind nur diejenigen zu benennen, die tatsächlich innerhalb des maßgeblichen Ausführungszeitraums ab dem 01.01.2021 erbracht worden sind. Es muss ein Bezug erkennbar sein, welche der angebenden Referenzleistungen im maßgeblichen Ausführungszeitraum erbracht worden sind; der pauschale Verweis "Beratung durchgängig seit X>3 Jahren" (o.Ä.) ist nicht ausreichend), - Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen. Es ist zu beachten, dass Referenzen verifizierbar sein müssen und aus diesem Grund eine Benennung mit den o.g. Angaben vom Auftraggeber gefordert sind. Sofern diese Referenzen nicht öffentlich zugänglich sind, ist ggf. die Zustimmung des jeweiligen Mandanten einzuholen. Der Auftraggeber wird diese Referenzunterlagen ausschließlich für dieses Verfahren verwenden. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung jeweils über eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) mit dem Teilnahmeantrag. Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe nach folgender Gewichtung verwendet: Es werden die 3-5 Bewerber ausgewählt, die die höchsten Punktzahlen erreichen. Es sind maximal 32 Punkte je Bewerber zu erreichen. Für jede wertbare Referenz, die die o.g. Mindestanforderungen erfüllt, erhält der Bewerber 2 Punkte. Bei diesen Referenzen können je Referenz jeweils folgende Zusatzpunkte erreicht werden: 2 Punkte, wenn die Referenzleistung für eine gemeinnützige Forschungseinrichtung erbracht wurde. Durch den Bewerber sind maximal 8 Referenzen zu benennen. Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen die gleiche Punktzahl, entscheidet die kumulative Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des Beratungsteams (nur Hauptansprechpartner und stellvertretender Hauptansprechpartner) im Rechtsbereich Compliance über die Platzierung des Bewerbers. Sollten auch hiernach wegen des Erreichens gleicher Punktzahlen nicht die fünf bestplatzierten Bewerber ausgewählt werden können, entscheidet das Los zwischen den Bewerbern mit gleichem Punktestand. Der Auftraggeber wird die 3-5 ausgewählten Bewerber über die Vergabeplattform zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und die anderen Bewerber über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Bieter müssen eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung". Eine Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags nur dann zwingend vorzulegen, sofern dessen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) benötigt wird. Ansonsten ist mit dem Angebot anzugeben, ob und in welchem Umfang der Einsatz des Unterauftragnehmers geplant ist. Nach gesonderter Aufforderung sind die geforderten Erklärungen unter namentlicher Benennung des oder der Unterauftragnehmer zwingend vorzulegen. In diesem Fall ist auch die Eignung des oder der Unterauftragnehmer/s für die Bereiche nachzuweisen, für die der oder die Unterauftragnehmer vorgesehen sind. Bitte beachten Sie, dass die Erklärungen der Unterauftragnehmer unabhängig von dem Zeitpunkt der Einreichung der Erklärungen in Textform vorliegen und den Aussteller erkennen lassen können müssen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Bieter müssen eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung". Eine Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags nur dann zwingend vorzulegen, sofern dessen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) benötigt wird. Ansonsten ist mit dem Angebot anzugeben, ob und in welchem Umfang der Einsatz des Unterauftragnehmers geplant ist. Nach gesonderter Aufforderung sind die geforderten Erklärungen unter namentlicher Benennung des oder der Unterauftragnehmer zwingend vorzulegen. In diesem Fall ist auch die Eignung des oder der Unterauftragnehmer/s für die Bereiche nachzuweisen, für die der oder die Unterauftragnehmer vorgesehen sind. Bitte beachten Sie, dass die Erklärungen der Unterauftragnehmer unabhängig von dem Zeitpunkt der Einreichung der Erklärungen in Textform vorliegen und den Aussteller erkennen lassen können müssen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 3 BRAO HINWEIS: Die Zulassungsurkunden zur Rechtsanwaltschaft sind auf Nachforderung vorzulegen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 3 BRAO HINWEIS: Die Zulassungsurkunden zur Rechtsanwaltschaft sind auf Nachforderung vorzulegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Nationale Registrierungsnummer: VR 4461
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@zirngibl.de📧
Telefon: 0308803310📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKHH8S/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKHH8S🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFKHH8S🌏
Die Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, ist festgelegt. ✅
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen ✅
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 60
Maximale Verlängerungen: 1
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKHH8S
A. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. B. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4- Seiten pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert. C. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 5 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Formblatt Eignung in den Vergabeunterlagen). D. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Andernfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. E. Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 31.01.2024 gestellt wurden. F. Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. G. Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. H. Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob ein Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderen Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und aller diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
A. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. B. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4- Seiten pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert. C. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 5 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Formblatt Eignung in den Vergabeunterlagen). D. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Andernfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. E. Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 31.01.2024 gestellt wurden. F. Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. G. Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. H. Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob ein Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderen Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und aller diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 02289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 002-004129 (2024-01-02)