Das Bauvorhaben „Neubau Technikum Burghausen“ befindet sich in der Stadt Burghausen, Marktler Sraße 45a. Es beinhaltet das Abräumen des Baufeldes von alten Gebäuden sowie die Erstellung des Neubaus samt Freiflächengestaltung. Dieser Neubau liegt im nördlichen Stadtbereich im sogenannten Salzachzentrum/Salzachareal und wird erreicht über B20 – Burgkirchener Straße – Badhöringer Straße von Norden her oder über B20 – Marktler Straße – Robert-Koch-Straße – Badhöringer Straße. Das Baufeld ist im Norden, Osten und Süden durch Bestandsbauwerke begrenzt. Während der Bauarbeiten befinden sich die angrenzenden Nachbargebäude immer in Nutzung. Die östliche Außenwand im UG und EG wird als Grenzbebauung ausgeführt. Die Außenkante des Gebäudes liegt nur etwa 70 cm vor der Außenkante des bestehenden Nachbargebäudes. Die Fassade der Ostansicht ab OG1 aufwärts wird über dem bestehenden Nachbargebäude ausgeführt. Der etwa 27 Meter hohe Kamin mit zugehörigem Stahlbau-Turm der benachbarten Heizzentrale ist bereits hergestellt und die benachbarte Heizzentrale ist in Betrieb. Dieses Bestandsbauwerk beeinträchtigt die Ausführungen am Neubau des Technikums. Zum Betrieb der Heizzentrale muss die nördliche Rampe / die nördliche Abfahrt regelmäßig von Dritten benutzt werden, um die Heizzentrale mit Verbrauchs- und Betriebsstoffen zu versorgen. Die frei zugängliche LKW-Anlieferung ab der Badhöringer Straße zur benachbarten Heizzentrale ist vom AN fortlaufend sicherzustellen. Die Bestands-Tiefgarage im Nord-Osten wird während der Bauzeit des Neubaus vom Nachbarn wieder in Betrieb genommen werden. Daher ist neben v. g. LKW-Anlieferungen auch für PKW-Verkehr der Nachbarn die freie Zugänglichkeit zur Tiefgarage über diese nördliche Rampe / diese nördliche Abfahrt vom AN fortlaufend sicherzustellen. Auf die Einschränkungen infolge bestehender verkehrspolizeilicher Vorgaben, wie z. B. Parkverbote, Einbahnstraßenregelungen, Nutzlastbeschränkungen oder räumlich beengte Verhältnisse, wird hingewiesen. Es gibt zwei Zufahrten, die täglich vor Arbeitsbeginn geöffnet werden und nach dem Verlassen der Baustelle zu schließen sind. Der Auftragnehmer hat die Baustelle während und außerhalb der üblichen Arbeitszeit gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften zu sichern. Die Baustellenzugänge sind, außer zu Betriebszwecken, dauerhaft geschlossen zu halten. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle erfolgt mit Einfahrt von der Badhöringer Straße auf die BE-Fläche. Eine Zufahrt führt auf die Abladezone/Anlieferspur zwischen Badhöringer Straße und Neubau mit Einbahnstraßenregelung. Diese Abladezone liegt tlw. auf der Straße, tlw. auf dem Baufeld und ist mit einem Bauzaun von der Straße abgetrennt. Die zweite Zufahrt ist gleichzeitig die Ausfahrt aus der v. g. Abladezone und führt auf den Freibereich nördlich des Neubaus bei der Abfahrtsrampe zur Anlieferung ins UG. In nahem Umfeld sowie auf dem Gelände der Baustelle besteht nur bedingte Wendemöglichkeit. Be- und Entladetätigkeiten dürfen ausschließlich unter Anwesenheit des Fahrzeugführers erfolgen. Der AN hat alle Anlieferungen so zu steuern, dass diese erst dann auf die Baustelle geliefert werden, wenn Personal des AN zum Empfang sowie zur sicheren Lagerung und Aufbewahrung anwesend ist. Auf dem gesamten Baufeld gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung obliegt den Auftragnehmern und deren Kraftfahrzeugführern und Maschinisten. Davon abweichend wird die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h festgelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-05.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauleistungen
Reference number: 3100
Kurze Beschreibung:
“Das Bauvorhaben „Neubau Technikum Burghausen“ befindet sich in der Stadt Burghausen, Marktler Sraße 45a. Es beinhaltet das Abräumen des Baufeldes von alten...”
Kurze Beschreibung
Das Bauvorhaben „Neubau Technikum Burghausen“ befindet sich in der Stadt Burghausen, Marktler Sraße 45a. Es beinhaltet das Abräumen des Baufeldes von alten Gebäuden sowie die Erstellung des Neubaus samt Freiflächengestaltung. Dieser Neubau liegt im nördlichen Stadtbereich im
sogenannten Salzachzentrum/Salzachareal und wird erreicht über B20 – Burgkirchener Straße – Badhöringer Straße von Norden her oder über B20 – Marktler Straße – Robert-Koch-Straße – Badhöringer Straße. Das Baufeld ist im Norden, Osten und Süden durch Bestandsbauwerke
begrenzt. Während der Bauarbeiten befinden sich die angrenzenden Nachbargebäude immer in Nutzung. Die östliche Außenwand im UG und EG wird als Grenzbebauung ausgeführt. Die Außenkante des Gebäudes liegt nur etwa 70 cm vor der Außenkante des bestehenden Nachbargebäudes. Die Fassade der Ostansicht ab OG1 aufwärts wird über dem bestehenden Nachbargebäude ausgeführt. Der etwa 27 Meter hohe Kamin mit zugehörigem Stahlbau-Turm der benachbarten Heizzentrale ist bereits hergestellt und die benachbarte Heizzentrale ist in Betrieb. Dieses Bestandsbauwerk beeinträchtigt die Ausführungen am Neubau des Technikums. Zum Betrieb der Heizzentrale muss die nördliche Rampe / die nördliche Abfahrt regelmäßig von Dritten benutzt werden, um die Heizzentrale mit Verbrauchs- und Betriebsstoffen zu versorgen. Die frei zugängliche LKW-Anlieferung ab der Badhöringer Straße zur benachbarten Heizzentrale ist vom AN fortlaufend sicherzustellen. Die Bestands-Tiefgarage im Nord-Osten wird während der Bauzeit des Neubaus vom Nachbarn wieder in Betrieb
genommen werden. Daher ist neben v. g. LKW-Anlieferungen auch für PKW-Verkehr der Nachbarn die freie Zugänglichkeit zur Tiefgarage über diese nördliche Rampe / diese nördliche Abfahrt vom AN fortlaufend sicherzustellen. Auf die Einschränkungen infolge bestehender
verkehrspolizeilicher Vorgaben, wie z. B. Parkverbote, Einbahnstraßenregelungen, Nutzlastbeschränkungen oder räumlich beengte Verhältnisse, wird hingewiesen. Es gibt zwei Zufahrten, die täglich vor Arbeitsbeginn geöffnet werden und nach dem Verlassen der Baustelle zu schließen sind. Der Auftragnehmer hat die Baustelle während und außerhalb der üblichen Arbeitszeit gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu sichern. Die Baustellenzugänge sind, außer zu Betriebszwecken, dauerhaft geschlossen zu halten. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle erfolgt mit Einfahrt von der Badhöringer Straße auf die BE-Fläche. Eine Zufahrt führt auf die Abladezone/Anlieferspur
zwischen Badhöringer Straße und Neubau mit Einbahnstraßenregelung. Diese Abladezone liegt tlw. auf der Straße, tlw. auf dem Baufeld und ist mit einem Bauzaun von der Straße abgetrennt. Die zweite Zufahrt ist gleichzeitig die Ausfahrt aus der v. g. Abladezone und führt auf den Freibereich nördlich des Neubaus bei der Abfahrtsrampe zur Anlieferung ins UG. In nahem Umfeld sowie auf dem Gelände der Baustelle
besteht nur bedingte Wendemöglichkeit. Be- und Entladetätigkeiten dürfen ausschließlich unter Anwesenheit des Fahrzeugführers erfolgen. Der AN hat alle Anlieferungen so zu steuern, dass diese erst dann auf die Baustelle geliefert werden, wenn Personal des AN zum Empfang sowie zur sicheren Lagerung und Aufbewahrung anwesend ist. Auf dem gesamten Baufeld gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Einhaltung der
Straßenverkehrsordnung obliegt den Auftragnehmern und deren Kraftfahrzeugführern und Maschinisten. Davon abweichend wird die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h festgelegt.
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Forschungsgebäude📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Stahlbetonarbeiten für das Hochschulgebäude als Forschungs- und Laborgebäude, tlw. Stahl-Beton-Verbundträger als deckenintegrierter Flachunterzug, tlw....”
Beschreibung der Beschaffung
Stahlbetonarbeiten für das Hochschulgebäude als Forschungs- und Laborgebäude, tlw. Stahl-Beton-Verbundträger als deckenintegrierter Flachunterzug, tlw. Hohlkörper-Ortbeton-Decken, Wände entlang des Nachbarbestands als Halbfertigteile mit Ortbetonfüllung, Treppen als Betonfertigteile, Gebäudeabdichtung und Perimeterdämmung, Elektroleerrohre im Beton, WHG-Betonfläche im Anlieferungsbereich. Die Tiefbauarbeiten und die Gründung sind als Vorwegmaßnahme zum Zeitpunkt des Ausführungsbeginns von einem anderen Unternehmen abgeschlossen: 1007m2 Perimeterdämmung; 979m2 Abdichtung; 774 m2 Halbfertigteile d=25 cm; 4082 m3 Ortbeton; 509 t Bewehrungsstahl; 49 St Stahlbetonverbundträger L=15,65 m bis 7,3 m; 21 St Betonfertigteiltreppe 9 Stg. tlw. mit angeformtem Podest; 1200 m Elektroinstallationsrohr in Beton; 60 m2 WHG-Betonfläche im Anlieferungsbereich als Gewässerschutz bei der LKW-Ab-/Beladung; 496 m3 Erdaushubarbeiten
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-22 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Siehe Formblatt 211 EU sowie Formblatt 216”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: nicht vorhanden
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 239-750325 (2024-12-05)