Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Durchschnittliche Anzahl Fachanwält*innen Vergaberecht (EK-06-A und EK-07-A):
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Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt 5 "Durchschnittliche Anzahl Fachanwälte Vergaberecht" eine Erklärung zur Anzahl und Angabe der Partner*innen, die Fachanwälte für Vergaberecht sind (EK-06-A) aus den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2021 - 2023), sowie Anzahl und Angabe weiterer Anwält*innen (die nicht Partner*innen sind), die Fachanwält*innen für Vergaberecht sind (EK-07-A), zu tätigen.
Dabei müssen mindestens vier (4) Fachanwälte für Vergaberecht innerhalb der Organisation des Bieters und für die Ausführung der im Wettbewerb stehenden Leistungen zur Verfügung stehen und zum Stand der Angebotsabgabe namentlich genannt werden (EK-07-A). Auch ein*e Partner*in kann eine*r dieser benannten Fachanwält*innen sein.
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B) Konkrete Nennung Ansprechpartner*innen (EK-08-A bis EK-10-A):
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Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt 6 "Konkrete Nennung Ansprechpartner*innen" die für die Leistungserbringung vorgesehenen Ansprechpartner*in/ Anwält*innen namentlich zu benennen.
Dafür muss der Bieter (zum ersten) den/die vorgesehene/-n hauptverantwortliche/-n Ansprechpartner*in (EK-08-A), welche*r mindestens Partner*in und Fachanwält*in für Vergaberecht sein muss benennen; zudem ist (zum zweiten) die/der für die Vertretung in Nachprüfungsverfahren (EK-09-A) vorgesehene hauptverantwortliche Anwält*in zu benennen, welche*r mindestens drei (3) Nachprüfungsverfahren in der ersten Instanz auf Seiten des Antragsgegners, ein (1) Nachprüfungsverfahren über zwei (2) Instanzen (unabhängig ob Antragsgegner oder Antragssteller) geführt haben muss und ein Mitglied des Teams an Fachanwält*innen für Vergaberecht sein muss, dass zur Ausführung der hier im Wettbewerb stehenden Leistungen vorgesehen ist.
Zum dritten muss der Bieter in diesem Abschnitt der Anlage 3, innerhalb seiner Organisation, insgesamt mindestens vier (4) Fachanwält*innen für Vergaberecht (EK-10-A) aus dem Pool der unter A) für die Ausführung der hier im Wettbewerb stehenden Leistungen vorgesehenen Fachanwält*innen für Vergaberecht namentlich benennen. Aus diesem Team an Fachanwälten muss mindestens jeder in einem der geforderten Referenzprojekte maßgeblich mitgewirkt haben. Des Weiteren müssen durch das Spektrum der angebotenen Anwält*innen in Summe alle angesprochenen Themenfelder (IT-Hard-/ Software, Nicht-IT-Lieferleistungen und Dienstleistungen) abgedeckt sein und ein/e Fachanwält*in für Vergaberecht muss mindestens mit einer Kapazität von 20 % (das angebotene Fachanwaltsteam insgesamt mit mindestens 200 % Vollzeit-Äquivalent) verfügbar sein.
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C) Referenzprojekte (EK-11-A bis EK-14-A):
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Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 3 Abschnitt 7 "Referenzprojekte" aus den letzten fünf (5) Jahren vor der Bekanntmachung aus den Bereichen Dienstleistung (EK-11-A), Nicht-IT-Lieferleistungen (EK-12-A) und IT-Lieferleistungen für Hardware (EK-13-A) und Software (EK-14-A) darzustellen.
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Dabei müssen die Referenzprojekte (EK-11-A) aus dem Bereich Dienstleistungen mindestens drei (3) einschlägige Verfahren im Wert von jeweils mindestens 1 Mio. EUR (netto) umfasst haben.
Dabei muss sich die Tätigkeit bei den genannten Referenzprojekten auf die umfassende Begleitung des Verfahrens erstreckt haben, d.h. drei (3) der vier (4) Tätigkeiten (Erstellung bzw. Prüfung der Vergabeunterlagen; Entwicklung von geeigneten Bewertungsmodellen; Angebotsbewertung bis zur Zuschlagsreife; Bearbeitung von Rügen) müssen jeweils übernommen worden sein.
Eines (1) der benannten Referenzprojekte muss mit und eines (1) ohne IT-Bezug enthalten sein.
Eines (1) der genannten Referenzprojekte muss eine Rahmenvereinbarung mit einem Gesamtwert von mehr als 1 Mio. EUR (netto) zu Gegenstand gehabt haben.
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Die Referenzprojekte im Bereich Nicht-IT-Lieferleistungen (EK-12-A) müssen mindestens zwei (2) einschlägige Vergabeverfahren im Wert von jeweils mindestens 2 Mio. EUR (netto) umfasst haben.
Dabei muss die Tätigkeit bei den genannten Referenzprojekten, in Summe über beide Referenzprojekte, mindestens drei (3) der genannten vier (4) Themenblöcke (Erstellung bzw. Prüfung der Vergabeunterlagen; Entwicklung von geeigneten Bewertungsmodellen; Angebotsbewertung bis zur Zuschlagsreife; Bearbeitung von Rügen) umfasst haben.
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Die Referenzprojekte im Bereich IT-Lieferleistungen Hardware (EK-13-A) müssen mindestens zwei (2) einschlägige Vergabeverfahren oberhalb des einschlägigen EU-Schwellenwertes umfasst haben. Eines (1) der genannten Referenzprojekte muss eine Rahmenvereinbarung zum Gegenstand gehabt haben.
Dabei muss sich die Tätigkeit der genannten Referenzprojekte, auf die umfassende Begleitung des Verfahrens erstreckt haben, d.h. drei (3) der vier (4) Tätigkeiten (Erstellung bzw. Prüfung der Vergabeunterlagen; Entwicklung von geeigneten Bewertungsmodellen; Angebotsbewertung bis zur Zuschlagsreife; Bearbeitung von Rügen) müssen jeweils übernommen worden sein.
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Die Referenzprojekte im Bereich IT-Lieferleistungen Software (EK-14-A) müssen mindestens zwei (2) einschlägige Vergabeverfahren oberhalb des einschlägigen EU-Schwellenwertes umfasst haben. Eines (1) der genannten Referenzprojekte muss als funktionaler Wettbewerb durchgeführt worden sein. Eines (1) der genannten Referenzprojekte muss ein Cloud-Produkt betroffen haben.
Dabei muss sich die Tätigkeit der genannten Referenzprojekte, auf die umfassende Begleitung des Verfahrens erstreckt haben, d.h. drei (3) der vier (4) Tätigkeiten (Erstellung bzw. Prüfung der Vergabeunterlagen; Entwicklung von geeigneten Bewertungsmodellen; Angebotsbewertung bis zur Zuschlagsreife; Bearbeitung von Rügen) müssen jeweils übernommen worden sein.
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Die Referenzen dürfen nicht vor dem 15.04.2019 abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf vor dem genannten Termin liegen und es muss sich um abgeschlossene Projekte handeln.