Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau + Ergo, Baureinigung
Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
LB 033.1 Baureinigung
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-25.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Sachsen-Anhalt › Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
- • Sachsen-Anhalt › Magdeburg, Kreisfreie Stadt
- • Sachsen-Anhalt › Salzlandkreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2024-06-25 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2024-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau + Ergo, Baureinigung
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: LB 033.1 Baureinigung
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Baufertigstellung 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Postanschrift: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 06406
Stadt: Bernburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Salzlandkreis 🏙️
Dauer: 378 Tage
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Salus Altmark Holding gGmbH Bereich Einkauf, Vergabestelle Olga-Benario-Str. 16-18 06406 Bernburg
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-30 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefodert werden
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
-Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes vergleichbarer Referenzen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Seepark 5
Postleitzahl: 39116
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsbereich Einkauf - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de 📧
Telefon: +49 3471-344420 📞
Fax: +49 3471-344133 📠
URL: https://www.sah.info 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1904dd031f1-38714feeddfce32e 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen.anhalt.de 📧
Telefon: +493455140 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Salus Altmark Holding gGmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Seepark 5
Postleitzahl: 39116
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: gs@salus-lsa.de 📧
Telefon: +49 391607530 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 123-377744 (2024-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau + Ergo, Baureinigung
Referenznummer:
BBG-2018-08_033.1
Kurze Beschreibung: LB 033.1 Baureinigung
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Baufertigstellung 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Reinigung Bodenbeläge ca. 5.900 m²
Reinigung Wandbeläge ca. 14.700 m²
Reinigung Fenster ca. 600 m²
Reinigung Fenstergitter ca. 150 m²
Reinigung Innentüren ca. 610 St
Zusätzliche Informationen:
Leistungsabruf innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber Zugang der Aufforderung voraussichtlich bis zum 20.09.2024
Beginn Baugrobreinigung: 175 Werktage nach Leistungsabruf
Ende Baugrobreinigung: 190 Werktage nach Leistungsabruf
Beginn Bauzwischenreinigung: 268 Werktage nach Leistungsabruf
Ende Bauzwischenreinigung: 278 Werktage nach Leistungsabruf
Beginn Bauendreinigung: 366 Werktage nach Leistungsabruf
Fertigstellung: 378 Werktage nach Leistungsabruf
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Postleitzahl: 06406
Stadt: Bernburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Salzlandkreis 🏙️
Dauer: 378 Tage
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Salus Altmark Holding gGmbH Bereich Einkauf, Vergabestelle Olga-Benario-Str. 16-18 06406 Bernburg
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-30 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Salus Altmark Holding gGmbH
Bereich Einkauf, Vergabestelle
Olga-Benario-Str. 16-18
06406 Bernburg
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefodert werden
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
-Bewerbererklärung LSA
-Erklärungen TVergG LSA
-Eigenerklärung zur Eignung
- Formblatt 124
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
-Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
-Nachweis Berufs-/Handelsregister
Technische und berufliche Fähigkeiten
-Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes vergleichbarer Referenzen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
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Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 6, 7, 8, 9 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB) oder von Mandatsträgern (§108e StGB) sowie wegen Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334 StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
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Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
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Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
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Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
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Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 2, 3 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Terrorismusfinanzierung (§89c StGB) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlunmg finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finaziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89c Absatz 2 Nr. 2 StGB zu begehen, oder wegen Geldwäsche oder Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§261 StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
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Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 4, 5 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Betrug oder Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
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Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§232, 233, 233a StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
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Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 8 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 9 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinträchtigen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
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Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
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Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichend Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
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Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
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Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
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Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig.
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Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
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Ausschlussgründe gem. § 21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 42 Unterschwellenvergabeverordnung; §§ 15, 16, 18 Tariftreue- und Vergabegesetz LSA; §§ 15, 16, 16a VOB/A; § 98c Aufenthaltsgesetz; § 19 Mindestlohngesetz; § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
DE238636982
Postanschrift: Seepark 5
Postleitzahl: 39116
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsbereich Einkauf - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de 📧
Telefon: +49 3471-344420 📞
Fax: +49 3471-344133 📠
URL: https://www.sah.info 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1904dd031f1-38714feeddfce32e 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Leistungsabruf innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber Zugang der Aufforderung voraussichtlich bis zum 20.09.2024
Beginn Baugrobreinigung: 175 Werktage nach Leistungsabruf
Ende Baugrobreinigung: 190 Werktage nach Leistungsabruf
Beginn Bauzwischenreinigung: 268 Werktage nach Leistungsabruf
Ende Bauzwischenreinigung: 278 Werktage nach Leistungsabruf
Beginn Bauendreinigung: 366 Werktage nach Leistungsabruf
Fertigstellung: 378 Werktage nach Leistungsabruf
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Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen.anhalt.de 📧
Telefon: +493455140 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Salus Altmark Holding gGmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE23 8636982
Postanschrift: Seepark 5
Postleitzahl: 39116
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: gs@salus-lsa.de 📧
Telefon: +49 391607530 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem
er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB)
oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass
dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 123-377744 (2024-06-25)
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