Salzlandkreis, Betreibung und Betreuung des Wohnheims der Berufsbildenden Schule in Schönebek (Elbe)

Salzlandkreis

Betreibung und Betreuung des Wohheims der Berufsbildenden Schule in Schönebeck (Elbe)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-01-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Salzlandkreis, Betreibung und Betreuung des Wohnheims der Berufsbildenden Schule in Schönebek (Elbe)
Referenznummer: 0001/2024
Kurze Beschreibung:
Betreibung und Betreuung des Wohheims der Berufsbildenden Schule in Schönebeck (Elbe)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Berufsausbildung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die Wohnheimunterbringung von Schüler*innen der Berufsbildenden Schulen des Salzlandkreises erfolgt in Schönebeck durch Anmietung/Untervermietung von geeigneten Räumlichkeiten der SWB (Städtische Wohnungsbau GmbH) sowie der Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) Schönebeck eG durch den Salzlandkreis als Schulträger. Diese Unterbringung von Schüler*innen ist im Rahmen des Vorhaltens von Ausbildungsberufen in Statusklassen zwingend erforderlich, da diese Schüler*innen aus einem überregionalen, teilweise länderübergreifenden Einzugsbereich stammen und somit auf eine berufsschulnahe Unterbringung, vorrangig an Arbeits- bzw. Unterrichtstagen, angewiesen sind. Vorrangig dient die Betreibung des Wohnheimes der Unterbringung von Schüler*innen der Berufsbildenden Schulen des Salzlandkreises (primär der Berufsbildenden Schulen "Otto Allendorff" in Schönebeck) im Alter von 15 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, welche in Statusklassen beschult werden. Grundsätzlich können jedoch entsprechend den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, alle Schüler*innen der Berufsbildenden Schulen des Salzlandkreises eine Unterbringung im Wohnheim beantragen. Bei freien Kapazitäten können auch Schüler*innen anderer Schulen und Gäste des Wohnheimes bzw. der Schulen entgeltpflichtig untergebracht werden. Die Aufnahmekapazität des Wohnheimes in der Straße der Jugend 10 umfasst derzeit 43 Plätze. Dies stellt das Wohnheimangebot für Berufsschüler*innen von 15 bis unter 18 Jahren dar. Es stehen 17 Ein- bzw. Anderthalbraum-Wohnungen mit Belegung für 2 - 3 Personen, jeweils mit Single-Küche und Bad bereit. An diesem Standort befinden sich zudem die Räumlichkeiten für die Verwaltung des Wohnheimes, ein Gemeinschaftsraum sowie ein Hauswirtschaftsraum und ein eingezäunter Außentreffpunkt. Für Schüler*innen über 18 Jahren steht die Unterbringung in der Garbsener Straße 33 und 34 mit derzeit 52 Plätzen zur Verfügung. Dieser Standort verfügt über 13 Drei-Raum-Wohnungen (Belegung bis max. 4 Personen), jeweils mit Küche und Bad. Die reguläre Zimmerausstattung wird durch den Salzlandkreis zur Verfügung gestellt. Die Erhöhung der Aufnahmekapazität des Wohnheimes ist bei Mehrbedarf nach Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten jederzeit möglich und sollte vom Bieter / der Bieterin unterstützt werden. Alle Miet- und Betriebskosten werden durch den Salzlandkreis übernommen.
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Postanschrift: Salzlandkreis
Postleitzahl: 39218
Stadt: Schönebeck (Elbe)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Salzlandkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerung um 1 Jahr möglich
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-12 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-02-12 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung kann nur hinsichtlich unternehmensbezogener Unterlagen erfolgen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsätze gleichgelagerter Aufträge der letzten 3 Jahre, ausgefüllte Preisblätter
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleitungen bezüglich der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen bzw. Schüler- und Schülerinnen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Salzlandkreis
Nationale Registrierungsnummer: 0001/2024
Postanschrift: Karlsplatz 37
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg (Saale)
Region: Salzlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zvs@kreis-slk.de 📧
Telefon: +49 34716840 📞
Fax: +49 3471684561010 📠
URL: https://www.salzlandkreis.de/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18cf7036cd1-21b07c50be9452e5 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 0001/2024
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3495141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 009-023644 (2024-01-11)